Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6754.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
§22 55766*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault(F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, B, B/C53, B54, B56, BA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 110 Nm
D53, DA, EA, J11/13, J63, JA, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
K56, KA, L53, LA, M, N, P, R,
X53, W, FW
JM, RJA Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40364 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: B/C53
ABE / EG-Genehmigung: E979
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 68 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
99 bis 101 Renault 19 (16V) K43)
205/45R16
G05)K43)
E979/NT07E 805/795 4/100/60,0
Typ: L53
ABE / EG-Genehmigung: F144
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 99 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
§22 55766*00
K43)
205/45R16
G05)K43)
F144/NT05E 805/795 4/100/60,0
Typ: J11/13
ABE / EG-Genehmigung: D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 80 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10)
K33)S04)
87 Renault Espace 205/55R16
D767/NT7E 1030/990 4/100/60,0
Typ: J63
ABE / EG-Genehmigung: F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10)
K33)S04)
205/50R16
F691/NT07E 1155/1180 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: D53
ABE / EG-Genehmigung: F798
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 99 Renault 19 Cabrio 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
K43)
205/45R16
G05)K43)
F798/NT08E 830/770 4/100/60,0
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: G073
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 99 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
§22 55766*00
K43)
205/45R16
G05)K43)
G073/NT08E 850/815 4/100/60,0
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199; e2*93/81*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65; 79 Renault Safrane 205/50R16 A01) bis A10)
(4-Loch) K31)K15)S04)
205/55R16
G01)
101 Renault Safrane 205/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch) G26) K31)K15)S04)
e2*93/81*0063*04 1110/920 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638; e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 84 Renault Laguna 195/50R16 A01) bis A10)
(4-Loch ,Serienbereifung M00) K03)K35)S04)
185/65R14 ww. 195/60R15)
205/45R16
215/45R16
205/50R16
G27)
61 bis 102 Renault Laguna 205/50R16 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung K03)K35)S04)
195/65R15 ww. 205/60R15) 205/55R16
K11)K36)
e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60,0
Typ: K56
§22 55766*00
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 69 Renault Laguna Grandtour 205/50R16 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung G01) K03)K35)S04)
185/65R14 ww. 195/60R15)
215/45R16
61 bis 102 Renault Laguna Grandtour 225/45R16 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung K11)K36) K03)K35)S04)
195/65R14 ww. 195/60R15
ww. 185/65R15)
61 bis 102 Renault Laguna Grandtour 205/55R16 A01) bis A10)
(4-Loch, Serienbereifung K11)K36) K03)K35)S04)
195/65R15 ww. 205/60R15)
e2*98/14*0011*21E 1090/1260 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll K15)S04)
ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
72 bis 108 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll K15)S04)
ww. 16Zoll) 195/50R16
E05)M00)K39)
205/45R16
K39)
215/40R16
§22 55766*00
K39)
72 bis 79 Renault Megane Coach 195/50R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie E05)M00)K39) K15)S04)
185/60R15)
205/45R16
K39)
e2*98/14*0009*26E 950/860 4/100/60
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll K15)S04)
ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
G24)K39)
215/40R16
K39)
59 bis 108 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur K15)S04)
15Zoll) 195/50R16
M00)K39)
205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Renault Megane Scenic 205/50R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung G01) K04)K15)S04)
175/70R14)
215/40R16
47 bis 103 Renault Megane Scenic 205/50R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung K04)K15)S04)
185/70R14 oder 225/45R16
185/65R15 oder
195/60R15 oder
205/50R16 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1080 4/100/60,0
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55766*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane Classic 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 14Zoll K15)S04)
ww. 15Zoll) 205/45R16
G24)K39)
215/40R16
K39)
59 bis 85 Renault Megane Classic 195/50R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur M00)K39) K15)S04)
15Zoll)
205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane Cabriolet 195/45R16 A02) bis A10)
S04)
205/45R16
215/40R16
79; 80; Renault Megane Cabriolet 195/50R16 A02) bis A10)
102 bis 108 (Fahrzeuge mit Serie M00) S04)
15 Zoll ww. 16Zoll)
205/45R16
215/40R16
e2*98/14*0103*24E 900/860 4/100/60,0
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55766*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Renault Clio 195/45R16 A02) bis A10)E52)
(nur bis Modelljahr 2000 G20)
bzw. bis E2*98/14*0126*17)
205/45R16
G20)
215/40R16
42 bis 80 Renault Clio 195/45R16 A01) bis A10)
(ab Facelift 2001 bzw. G20) D04b)K49)
ab e2*98/14*0126*18)
205/45R16
G20)
215/40R16
120; 124 Renault Clio 2.0 16V 195/45R16 A01) bis A10)
G20) D04b)K49)
205/45R16
G20)
215/40R16
e2*98/14*0126*47 860/785 | 860/820 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Renault Megane Grandtour 205/45R16 A01) bis A10)
K15)S04)
215/40R16
e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A01)K52)
215/50R16
225/50R16
A01)K03)K04)K52)
245/45R16
A01)K03)K04)K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55766*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 205/55R16 A02) bis A10)
(Kombi) A01)K52)K66)
215/50R16
A01)K66)
225/50R16
A01)K03)K04)K52)K66)
245/45R16
A01)K03)K04)K52)K66)
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120 Renault Scenic 205/55R16 A02) bis A10)
EF0)
205/60R16
G6N)
215/55R16
A01)G3C)K63)
225/50R16
A01)K03)K04)K63)
225/55R16
A01)G6N)K03)K04)K63)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 195/45R16 A02) bis A10)
A01)A93)G6H)K03)K04)
195/50R16
A01)A93)K01)K04)K68)K69)M00)
205/45R16
A01)A93)K01)K04)K68)
205/50R16
A01)G3S)K01)K04)K68)K69)
215/45R16
A01)A93)K01)K04)K68)K69)
225/40R16
A01)A93)K01)K04)K68)K69)
225/45R16
A01)K01)K04)K68)K69)
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Clio 195/50R16 A01) bis A10)E10)E68)
(3. Generation, 3 türig, 5 M00) K01)K04)
türig, Kombi, Serie 15Zoll)
205/45R16
205/50R16
K73)
215/45R16
48 bis 102 Clio 195/50R16 A02) bis A10)E68)
(3. Generation, 3 türig, 5 M00)
türig, Kombi, Serie 16Zoll
ww. 15Zoll) 205/45R16
205/50R16
A01)K01)K04)K73)
§22 55766*00
215/45R16
A01)K01)K04)
e2*2001/116*0327*14 950/880(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 195/50R16 A02) bis A10)
(4. Generation) A01)A93a)K01)K04)M00)N205) E69)
195/55R16
A01)K01)K04)K28)M00)N205)
205/50R16
A01)K01)K04)K28)
215/45R16
A01)A93a)K01)K04)K28)
225/45R16
A01)K01)K04)K28)
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RJA e2*2007/46*0676*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 103 Renault Clio 195/55R16 A02) bis A10)
M00) A11)
205/50R16
A01)K03)K04)
225/45R16
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll
§22 55766*00
A01)A93)G01)M00)
Serienreifen)
205/55R16
205/60R16
A01)G01)K86)
215/50R16
215/55R16
A01)G01)K86)
225/50R16
A01)K01)K04)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Renault Captur 205/60R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 16- oder 17- A01)K86) EF0)
Zoll Serienreifen)
215/55R16
A01)K86)
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 53 Renault Zoe 195/50R16 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. A01)K03)K04)M00) EF0)
e2*2007/46*0251*15)
195/55R16
A01)K03)K04)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
215/35R16
215/40R16
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
205/45R16
215/35R16
G6F)
215/40R16
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
FW N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen mit A01)K04)
größtem Serienreifen
185/70R14) 205/55R16
A01)G6D)K04)
215/50R16
A01)K04)
225/50R16
A01)G6D)K01)K04)K74)
245/45R16
A01)G6D)K01)K04)K74)
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Renault Kangoo 205/50R16 A02) bis A10)
(4-Loch, Ausführungen mit A01)K04)
größtem Serienreifen
195/65R15) 205/55R16
A01)K04)
215/50R16
A01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K74)
245/45R16
A01)K01)K04)K74)
§22 55766*00
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
§22 55766*00
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
D04b) Bei Verwendung des Sonderrades ist aus Freigängigkeitsgründen des Rades/Reifens
die Montage von Distanzscheiben von 5 mm Dicke je Rad (z.B. H&R 10264601) an
Achse 2 erforderlich. Die Distanzscheibe und die zugehörigen Befestigungsteile sind auf
Abnahmebestätigung einzutragen.
G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 165/70R13 ausgerüstet sind,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig
eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G26) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 195/60R14 eingetragen ist,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E52) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2000 bzw. mit EG-
Genehmigungsnummern e2*98/14*0126*00 bis 17 .
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
§22 55766*00
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G27) Bei Fahrzeugen, bei denen serienmäßig nur die Reifengröße 185/65R14 eingetragen ist
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind,
sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
§22 55766*00
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) An Achse 1 ist der ins Radhaus hineinragende Teil des Kunststoffschwellers
nachzuarbeiten. Die Befestigungsschraube ist zu versetzen. Kontrolle der Maßnahme
durch Kreisfahrt.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
§22 55766*00
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
Schraubenkopf komplett abzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
nach vorne hin ganz eng anzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Radhausteil ist zwischen der unteren und der
nächst höheren Befestigung rechteckig ca. 10 cm breit auszuschneiden.
- Der Entwässerungsschlauch im rechten Radhaus ist unterhalb der
Befestigungsschelle abzutrennen.
- Im Bereich der vorderen Reifeninnenflanke ist der Kunststoffinnenkotflügel an der
unteren Kante einzuschneiden und hinter die Blechkante zum Motorraum zu stecken.
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskanten müssen bis auf Höhe des Seitenschwellers komplett angelegt
werden.
- Die hinteren Kunststoffinnenkotflügel müssen rechts bis auf Höhe der oberen
Befestigungsschrauben abgetrennt werden (ca. 15 cm). Im linken Radhaus müssen
sie bis unterhalb der Blechkante abgetrennt und anschließend durch Warmverformen
hinter die Kante gedrückt werden.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von Oberkante auf einer
Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
- Sofern vorhanden, ist an der linken Seite die im Bereich des Auspuffhalters oberhalb
des Hitzeschildes aufgetragene Antidröhnmasse um ca. 5 mm abzuschleifen.
- Die linke inneren Radhausverkleidung ist von unterhalb oberen Befestigungspunkt im
Bogen bis zur Unterkante/Rundung der Verkleidung auszuschneiden.
§22 55766*00
- Die rechte innere Radhausverkleidung ist von ca. 2 cm unterhalb oberen
Befestigungspunkt waagerecht bis Rundung der Verkleidung und dann senkrecht
nach unten auszuschneiden.
K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.
K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
Stehbolzen.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K73) An Achse 2 sind die Radhäuser im vorderen Bereich ab ca. 100 mm oberhalb Schweller
bis ca. 100 mm vor der Radmittensenkrechten um ca. 10 mm aufzuweiten.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 5
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
- die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
§22 55766*00
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-05~RE-4-100-60-ET35_RR10.675