Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 1 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6754.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 27 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø60.15 Ø68 d=8 003 0022 004
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, AH, B, B/C53, BA, D53, DA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40364/08 110 Nm
EA, J11/13, J63, JA, KA, L53, M12x1,5, Schaftlänge 34,5 mm
LA, N, R, X53
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: B/C53
ABE / EG-Genehmigung: E979
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 68 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
99 bis 101 Renault 19 16V K43)
205/45R16
G9G)K43)
E979/NT07E 805/795 4/100/60,
Typ: L53
ABE / EG-Genehmigung: F144
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 66 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
99 Renault 19 16V 215/40R16
K43)
205/45R16
G9G)K43)
F144/NT05E 805/795 4/100/60
Typ: D53
ABE / EG-Genehmigung: F798
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 99 Renault 19 Cabrio 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
K43)
205/45R16
G9G)K43)
F798/NT08E 830/770 4/100/60
Typ: X53
ABE / EG-Genehmigung: G073
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 99 Renault 19 195/45R16 A01) bis A10)
K42)
215/40R16
K43)
205/45R16
G9G)K43)
G073/NT08E 850/815 4/100/60,1
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A01)G01)M00)
Serienreifen)
205/55R16
A01)K01)K04)K86)
215/50R16
A01)K01)K02)K86)
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.., e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Renault Clio 195/45R16 A01) bis A10)
GAC) K03)K04)K15)
205/45R16
GAC)
215/40R16
40 bis 79 Renault Clio 195/45R16 A01) bis A10)
(ab Facelift 2001 bzw. GAC) K49)
ab e2*98/14*0126*18)
205/45R16
GAC)
215/40R16
120; 124 Renault Clio 2.0 16V 195/45R16 A01) bis A10)
K49)
205/45R16
215/40R16
e2*98/14*0126*39 860/785 | 860/820 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88 Renault Clio, Clio Grandtour 195/50R16 A02) bis A10)
(4. Generation) A01)K01)K02)K28)M00)N205) E69)
215/45R16
A01)K01)K02)K28)
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: J11/13
ABE / EG-Genehmigung: D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 80 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10)
K01a)K02a)K32)K33)
87 Renault Espace 225/45R16 K46)S02)
D767/NT7E 1030/990 4/100/60,1
Typ: J63
ABE / EG-Genehmigung: F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Renault Espace 205/50R16 A01) bis A10)
K32)K33)S02)
F691/NT07E 1155/1180 4/100/60,2
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Renault Megane Grandtour 195/50R16 A01) bis A10)
(Kombi) M00) K39)
205/45R16
215/40R16
e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll K15)S04)
ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
72 bis 108 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll K15)S04)
ww. 16Zoll) 195/50R16
E05)M00)K39)
205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
72 bis 79 Renault Megane Coach 195/50R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie E05)M00)K39) K15)S04)
185/60R15)
205/45R16
K39)
e2*98/14*0009*26E 950/860 4/100/60
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.., e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll K15)S04)
ww. 14Zoll und ww. 15Zoll) 205/45R16
G24)K39)
215/40R16
K39)
59 bis 108 Renault Megane 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur K15)S04)
15Zoll) 195/50R16
M00)K39)
205/45R16
K39)
215/40R16
K39)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 6 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55; 66 Renault Megane Scenic 205/50R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung G01) K04)K15)S04)
175/70R14 )
215/40R16
47 bis 103 Renault Megane Scenic 205/50R16 A01) bis A10)
(mit Serienbereifung K04)K15)S04)
185/70R14 oder 185/65R15 225/45R16
oder 195/60R15 oder
205/50R16)
e2*98/14*0068*33E 1050/1080 4/100/60,0
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Renault Megane Classic 195/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 14Zoll K15)S04)
ww. 15Zoll) 205/45R16
G24)K39)
215/40R16
K39)
59 bis 85 Renault Megane Classic 205/45R16 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur K39) K15)S04)
15Zoll)
215/40R16
K39)
195/50R16
M00)K39)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60,0
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 7 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.., e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Renault Megane Cabriolet 195/45R16 A02) bis A10)
S04)
205/45R16
A01)K15)
215/40R16
A01)K15)
79 bis 108 Renault Megane Cabriolet 195/50R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll M00) S04)
ww. 16Zoll)
205/45R16
A01)K15)
215/40R16
A01)K15)
e2*98/14*0103*24E 900/860 4/100/60,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
A01)K04)
215/35R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)K70)
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 8 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 195/40R16 A02) bis A10)
195/45R16
205/40R16
A01)K04)
205/45R16
A01)K04)K70)
215/35R16
A01)G6F)K03)K04)
215/40R16
A01)K03)K04)K70)
225/40R16
A01)K03)K04)K21)K70)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
31 bis 68 Renault Twingo, Twingo ZE 195/45R16 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)
205/45R16
A01)K01)K04)K84)
215/40R16
A01)K01)K02)
215/45R16
A01)K01)K02)K84)
225/40R16
A01)K01)K02)K84)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
195/45R16 225/40R16 A01) bis A10)
K01) K02)K84) V00)
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 9 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 68 Renault Twingo 195/45R16 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04)K100)K88)
205/45R16
A01)K01)K04)K88)K98)K99)
215/40R16
A01)K01)K02)K88)K98)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Renault Twingo GT 195/45R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K100)K88) EF0)
205/45R16
A01)K01)K04)K88)K98)K99)
215/40R16
A01)K01)K02)K88)K98)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 53 Renault Zoe 195/50R16 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K02)M00) EF0)
e2*2007/46*0251*15)
215/45R16
A01)K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 10 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 11 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
195/50R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GAC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 12 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
sorgen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.
K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten abzuschleifen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
Schraubenkopf komplett abzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
nach vorne hin ganz eng anzulegen.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 13 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Radhausteil ist zwischen der unteren und der
nächst höheren Befestigung rechteckig ca. 10 cm breit auszuschneiden.
- Der Entwässerungsschlauch im rechten Radhaus ist unterhalb der
Befestigungsschelle abzutrennen.
- Im Bereich der vorderen Reifeninnenflanke ist der Kunststoffinnenkotflügel an der
unteren Kante einzuschneiden und hinter die Blechkante zum Motorraum zu stecken.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhauskanten müssen bis auf Höhe des Seitenschwellers komplett angelegt
werden.
- Die hinteren Kunststoffinnenkotflügel müssen rechts bis auf Höhe der oberen
Befestigungsschrauben abgetrennt werden (ca. 15 cm). Im linken Radhaus müssen
sie bis unterhalb der Blechkante abgetrennt und anschließend durch Warmverformen
hinter die Kante gedrückt werden.
K46) Im vorderen Radhaus ist die Ausbuchtung des Batteriekastens nach außen zu treiben.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von Oberkante auf einer
Länge von ca. 200 mm auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
- Sofern vorhanden, ist an der linken Seite die im Bereich des Auspuffhalters oberhalb
des Hitzeschildes aufgetragene Antidröhnmasse um ca. 5 mm abzuschleifen.
- Die linke inneren Radhausverkleidung ist von unterhalb oberen Befestigungspunkt im
Bogen bis zur Unterkante/Rundung der Verkleidung auszuschneiden.
- Die rechte innere Radhausverkleidung ist von ca. 2 cm unterhalb oberen
Befestigungspunkt waagerecht bis Rundung der Verkleidung und dann senkrecht
nach unten auszuschneiden.
K70) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Befestigungslasche und die ins
Radhaus ragende Kante des Stoßfängers zu kürzen.
K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
nach außen aufzuweiten.
K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
- die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 14 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).
K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
- die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
- die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
sicher zu befestigen),
- die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.
K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
komplett zu kürzen.
K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
komplett zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 19
Seite : 15 / 15 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-19~RE-4-100-60-ET27_RR10.675