Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6754.03
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
§22 55766*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 1995 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AB1, AJ1(a), E10, E11, E11U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
E12J, E12J1, E12T, E12U, M12x1,5
E12U TMG, E12U TMG2, L5,
P1, P1 TMG, P1F, P2, P9, T16,
T18, W1, W3, XP13M(a),
XP13M(a)-TMG, XP13N(a),
XP9(a), XP9F(a)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: W1
ABE / EG-Genehmigung: D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 91 Toyota MR2 205/45R16 A01)bisA10)
K03a)K04a)
215/40R16
D883/NT3E 690/850 4/100/54,1
Typ: T16
ABE / EG-Genehmigung: E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 92 Toyota Celica 205/45R16 A01)bisA10)
(nur 4-Loch- Radanschl.) K14)
215/40R16
E195/NT04L 860/860 4/100/54,1
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung:
§22 55766*00
F411 bis NT3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Celica 1.6 205/45R16 A01)bisA10)
(nur 4-Loch- Radanschl.) K14)
215/40R16
F411/NT3L 890/860 4/100/54,1
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: G072; e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 195/50R16 A01)bisA10)
G21)M00) E43)K35)
205/45R16
215/40R16
e6*93/81*0005*01E 925/925 4/100/54,1
Typ: L5
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Paseo, 195/45R16 A01)bisA10)
Toyota Paseo Cabrio K16)
215/40R16
e6*93/81*0019*02 750/750 4/100/54,1
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
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Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: P9
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Starlet 195/45R16 A01)bisA10)
G01)K34)
e6*93/81*0020*01 750/750 4/100/54,1
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 215/40R16 A01)bisA10)
(außer 4WD) K03)K15)
205/45R16
K18)K21)
e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55766*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 215/40R16 A01)bisA10)
(außer 4WD) K03)K15)
205/45R16
K18)K21)
e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1
Typ: P1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Toyota Yaris 195/45R16 A01) bis A10)
K16)K18)F21)
205/45R16
e6*98/14*0064*09 755/755 4/100/54,1
Typ: P1F
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 64 Toyota Yaris 195/45R16 A01) bis A10)
K16)K18)F21)
205/45R16
e2*2001/116*0248*06 755/755 4/100/54,1
Typ: P1 TMG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Toyota Yaris Turbo 195/45R16 A01) bis A10)
K16)K18)F21)
205/45R16
e2*2001/116*0270*01 755/755 4/100/54,1
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: P2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Toyota Yaris Verso 195/45R16 A01) bis A10)
K51)F21)
205/45R16
e6*98/14*0066*05 830/830 4/100/54,1
Typ: W3
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 Toyota MR2(Serie vorn 205/45R16 A01) bis A10)
185/55R15 und hinten K03)
205/50R15) 215/40R16
e11*98/14*0128*06 540/755 4/100/54,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55766*00
AB1 e11*2001/116*0236*..
AB1 e6*2007/46*0348*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60 Toyota Aygo 195/40R16 A02) bis A10)
(2. Generation; nur zulässig A01)K01)K04)K28)
an Fahrzeugen mit EG
Nummer ab
e11*2001/116*0236*11,
e6*2007/46*0348*00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)M00) EF0)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)K16)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K15)M00)
195/55R16
A01)K01)K04)K15)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)K16)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 195/50R16 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K04)K15)M00)
Kombi)
195/55R16
A01)K01)K04)K15)M00)
205/50R16
A01)K01)K04)K16)
215/45R16
A01)K01)K04)K15)K16)
225/45R16
A01)K01)K04)K16)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 195/45R16 A02) bis A10)
Charade A01)A93)K01)K04)K75)
195/50R16
A01)K01)K04)K75)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 195/50R16 A02) bis A10)
§22 55766*00
A01)K01)K04)K75)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/50R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
205/45R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K02)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)GFZ)K01)K04)K86) E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K04)K26)K86)
225/40R16
A01)K01)K04)K26)K86)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13N(a) e11*2007/46*0153*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)GFZ)K01)K86) A11)E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/40R16
A01)G2W)K01)K04)K86)
225/40R16
A01)K01)K04)K26)K86)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/50R16 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00) E76)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K04)K86)
215/45R16
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55766*00
51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, nur A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00) A11)E76)
16Zoll-Serienräder)
205/45R16
A01)K01)K86)
215/45R16
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 Yaris Hybrid, Yaris Hybrid 195/50R16 A02) bis A10)
Sport A01)K01)K04)M00)
(5-türige Ausführungen, mit
17Zoll Serienräder) 205/45R16
A01)A93a)K01)K04)
205/50R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55766*00
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E43) Nicht zulässig für Fz.-Ausführung 81 kW (mit zul. Achslast 1060 kg).
E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
§22 55766*00
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F21) An Achse 2 ist auf einen Mindestabstand von min. 5mm zwischen Felgenhorn und
Längslenker zu achten.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 55766*00
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich :
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
- das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln
anzulegen.
§22 55766*00
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende
Blechlasche nach oben umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
zu kürzen oder umzulegen.
K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die
Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu
kürzen
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 4a
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55766*00
Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675