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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     1 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                   RR10.675
               Art des Rades:                                   zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.6754.03
               Radgröße:                                                 7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast:                                           630 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                   1995 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
               AB1, AJ1(a), E10, E11, E11U, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40345 110 Nm
               E12J, E12J1, E12T, E12U,      M12x1,5
               E12U TMG, E12U TMG2, L5,
               P1, P1 TMG, P1F, P2, P9, T16,
               T18, W1, W3, XP13M(a),
               XP13M(a)-TMG, XP13N(a),
               XP9(a), XP9F(a)




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         W1
               ABE / EG-Genehmigung:        D883
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 91    Toyota MR2                  205/45R16                         A01)bisA10)
                                                                                           K03a)K04a)
                                                         215/40R16
               D883/NT3E           690/850                                                 4/100/54,1



               Typ:                           T16
               ABE / EG-Genehmigung:          E195
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                63 bis 92    Toyota Celica               205/45R16                         A01)bisA10)
                             (nur 4-Loch- Radanschl.)                                      K14)
                                                         215/40R16

               E195/NT04L          860/860                                                 4/100/54,1



               Typ:                           T18
               ABE / EG-Genehmigung:
§22 55766*00




                                              F411 bis NT3
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77           Toyota Celica 1.6          205/45R16                          A01)bisA10)
                             (nur 4-Loch- Radanschl.)                                      K14)
                                                        215/40R16

               F411/NT3L           890/860                                                 4/100/54,1



               Typ:                         E10
               ABE / EG-Genehmigung:        G072; e6*93/81*0005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 84    Toyota Corolla          195/50R16                             A01)bisA10)
                                                     G21)M00)                              E43)K35)

                                                         205/45R16

                                                         215/40R16
               e6*93/81*0005*01E   925/925                                                 4/100/54,1



               Typ:                         L5
               ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0019*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66           Toyota Paseo,            195/45R16                            A01)bisA10)
                             Toyota Paseo Cabrio                                           K16)
                                                      215/40R16


               e6*93/81*0019*02    750/750                                                 4/100/54,1




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         P9
               ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55           Toyota Starlet           195/45R16                          A01)bisA10)
                                                                                         G01)K34)
               e6*93/81*0020*01      750/750                                             4/100/54,1



               Typ:                         E11
               ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                51 bis 81    Toyota Corolla           215/40R16                          A01)bisA10)
                             (außer 4WD)                                                 K03)K15)
                                                      205/45R16
                                                      K18)K21)
               e6*95/54*0043*05E     920/920                                             4/100/54,1



               Typ:                         E11U
               ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 55766*00




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                51 bis 81    Toyota Corolla           215/40R16                          A01)bisA10)
                             (außer 4WD)                                                 K03)K15)
                                                      205/45R16
                                                      K18)K21)
               e11*98/14*0102*03E    920/920                                             4/100/54,1



               Typ:                         P1
               ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                50 bis 78    Toyota Yaris             195/45R16                          A01) bis A10)
                                                                                         K16)K18)F21)
                                                        205/45R16
               e6*98/14*0064*09      755/755                                             4/100/54,1



               Typ:                         P1F
               ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                48 bis 64    Toyota Yaris             195/45R16                          A01) bis A10)
                                                                                         K16)K18)F21)
                                                        205/45R16
               e2*2001/116*0248*06   755/755                                             4/100/54,1



               Typ:                           P1 TMG
               ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0270*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110          Toyota Yaris Turbo        195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                         K16)K18)F21)
                                                        205/45R16
               e2*2001/116*0270*01   755/755                                             4/100/54,1




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     4 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                           P2
               ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 78    Toyota Yaris Verso         195/45R16                                 A01) bis A10)
                                                                                                  K51)F21)
                                                               205/45R16
               e6*98/14*0066*05    830/830                                                        4/100/54,1



               Typ:                          W3
               ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0128*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                103          Toyota MR2(Serie vorn     205/45R16                                  A01) bis A10)
                             185/55R15 und hinten                                                 K03)
                             205/50R15)                215/40R16

               e11*98/14*0128*06   540/755                                                        4/100/54,1



               Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55766*00




               AB1                                   e11*2001/116*0236*..
               AB1                                   e6*2007/46*0348*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 60           Toyota Aygo                  195/40R16                         A02) bis A10)
                                   (2. Generation; nur zulässig A01)K01)K04)K28)
                                   an Fahrzeugen mit EG
                                   Nummer ab
                                   e11*2001/116*0236*11,
                                   e6*2007/46*0348*00)



               Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12U TMG                             e1*2001/116*0320*..
               E12U TMG2                            e1*2001/116*0357*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               160 bis 165         Toyota Corolla Kompressor 195/55R16                            A02) bis A10)
                                                             A01)K01)K04)K15)M00)                 EF0)

                                                               205/50R16
                                                               A01)K01)K04)K16)

                                                               215/45R16
                                                               A01)K01)K04)K15)K16)

                                                               225/45R16
                                                               A01)K01)K04)K16)




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     5 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12J1                            e11*98/14*0178*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 99       Toyota Corolla Verso       195/50R16                        A02) bis A10)
                                                          A01)K01)K04)K15)M00)

                                                         195/55R16
                                                         A01)K01)K04)K15)M00)

                                                         205/50R16
                                                         A01)K01)K04)K16)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)K15)K16)

                                                         225/45R16
                                                         A01)K01)K04)K16)
§22 55766*00




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12U                             e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
               E12J                             e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
               E12T                             e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 141      Toyota Corolla             195/50R16                        A02) bis A10)
                               (Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K04)K15)M00)
                               Kombi)
                                                          195/55R16
                                                          A01)K01)K04)K15)M00)

                                                         205/50R16
                                                         A01)K01)K04)K16)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)K15)K16)

                                                         225/45R16
                                                         A01)K01)K04)K16)




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     6 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP9(A)                           e11*2001/116*0248*..
               XP9F(A)                          e11*2001/116*0249*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    195/45R16                         A02) bis A10)
                               Charade                   A01)A93)K01)K04)K75)

                                                         195/50R16
                                                         A01)K01)K04)K75)M00)

                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K04)K75)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               98              Toyota Yaris TS          195/50R16                          A02) bis A10)
§22 55766*00




                                                        A01)K01)K04)K75)M00)

                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K04)K75)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 72       Toyota IQ               195/50R16                           A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)M00)

                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         225/45R16
                                                         A01)K01)K02)




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     7 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
               XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris                195/45R16                         A02) bis A10)
                             (3-türige Ausführungen,     A01)GFZ)K01)K04)K86)              E76)
                             Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K04)K86)

                                                         215/40R16
                                                         A01)G2W)K01)K04)K26)K86)

                                                         225/40R16
                                                         A01)K01)K04)K26)K86)
§22 55766*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13N(a)                        e11*2007/46*0153*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
               XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris                195/45R16                         A02) bis A10)
                             (5-türige Ausführungen,     A01)GFZ)K01)K86)                  A11)E76)
                             Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K86)

                                                         215/40R16
                                                         A01)G2W)K01)K04)K86)

                                                         225/40R16
                                                         A01)K01)K04)K26)K86)




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     8 / 13                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris               195/50R16                          A02) bis A10)
                             (3-türige Ausführungen,    A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00)       E76)
                             16Zoll-Serienräder)
                                                        205/45R16
                                                        A01)K01)K04)K86)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)K26)K86)K87)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55766*00




               51 bis 82     Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16                          A02) bis A10)
                             (5-türige Ausführungen, nur A01)K01)K04)K26)K86)K87)M00)      A11)E76)
                             16Zoll-Serienräder)
                                                         205/45R16
                                                         A01)K01)K86)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)K26)K86)K87)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54            Yaris Hybrid, Yaris Hybrid 195/50R16                          A02) bis A10)
                             Sport                       A01)K01)K04)M00)
                             (5-türige Ausführungen, mit
                             17Zoll Serienräder)         205/45R16
                                                         A01)A93a)K01)K04)

                                                         205/50R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         215/45R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         225/45R16
                                                         A01)K01)K04)



               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     9 / 13                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55766*00




               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               E43) Nicht zulässig für Fz.-Ausführung 81 kW (mit zul. Achslast 1060 kg).

               E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
§22 55766*00




                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               F21) An Achse 2 ist auf einen Mindestabstand von min. 5mm zwischen Felgenhorn und
                    Längslenker zu achten.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
                    eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
                   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
                    175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
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               Anlage-Nr. :                4a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 55766*00




                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
                    vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
                    Maßnahmen erforderlich sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
                    hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
                    serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
                    erforderlich sein.

               K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
                    zu kürzen.

               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller komplett umzulegen.




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
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               K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
                    Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
                    biegen.

               K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich :
                    - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm
                        unterhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
                    - das innere Radhaus ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
                        125 mm vor und hinter der Radmitte an das äußere Karosserieblech durch Dengeln
                        anzulegen.
§22 55766*00




                    - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                        von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
                        Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende
                        Blechlasche nach oben umzulegen.

               K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen,
                    - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
                        von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen,
                    - die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf
                        zu kürzen oder umzulegen.

               K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
                       bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
                    - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die
                       Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu
                       kürzen

               K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
                       oben) umzulegen,
                    - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
                       aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
                       zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
                    - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
                       entsprechend mit nach außen auszustellen.




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
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               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                4a
               Seite :                     13 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
                    - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
                        Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

               K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                        hinter Radmitte komplett umzulegen,
                    - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                    - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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               Die Anlage Nr. 4a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-04a~TO-4-100-54-ET35_RR10.675
						
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