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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1/9                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.675
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.6754.03
               Radgröße:                                                7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                          1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast:                                          630 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1995 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40308 110 Nm
               1HX0, 1HX0F, 1HX1, 32B, 35I, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
               35I-299, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6X,
               9KV




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                          32B
               ABE / EG-Genehmigung:         B870; B870/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 100   Passat,                  205/45R16                         A02) bis A10)
                             Passat Variant,
                             Santana                  225/45R16
                                                      A01)K12)
               B870/1/NT07E     880/860                                                 4/100/57,1



               Typ:                         19E
               ABE / EG-Genehmigung:        D186; D186/1; D186/2
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                33 bis 82    Golf, Jetta             195/45R16                          A01) bis A10)B80)

                95 bis 102      Golf, Jetta (16-V)                                      K09)K12)

                118             Golf G60                205/45R16
§22 55766*00




                                                        215/40R16
               D186/1/2E        840/740                                                 4/100/57,1



               Typ:                           19E-299
               ABE / EG-Genehmigung:          E083
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 118   Golf, Golf Syncro        195/45R16                         A01) bis A10)B80)
                66 bis 72    Jetta, Jetta Syncro                                        K09)K12)
                                                      205/45R16

                                                        215/40R16

               E083/NT09E       870/870                                                 4/100/57,1



               Typ:                         35I
               ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                50 bis 100   Passat,                 205/45R16                          A01) bis A10)
                             Passat Variant                                             K12)F10)
                                                     215/40R16

                                                        225/40R16
                                                        K13)

                                                        225/45R16
                                                        K13)
               . E657/1/NT14E   950/1020                                                4/100/57,1




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/9                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                           35I-299
               ABE / EG-Genehmigung:          E960
               Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 118   Passat syncro,               215/40R16                         A01) bis A10)
                             Passat Variant syncro                                          K12)F10)
                                                          225/45R16
                                                          G01)K13)
               E960/NT14E          940/1060                                                 4/100/57,1



               Typ:                         1HX0
               ABE / EG-Genehmigung:        F804
               Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 85    Golf, Vento,                 195/45R16                         A01) bis A10)
                             Golf Variant                                                   K57)
                                                          205/45R16

                                                          215/40R16
               F804/NT17E          920/890                                                  4/100/57,0
§22 55766*00




               Typ:                         1H
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 85    Golf, Vento,             195/45R16                             A01) bis A10)
                             Golf-Variant                                                   K57)
                                                      205/45R16

                                                          215/40R16
                66 bis 85          Golf Syncro,           205/45ZR16                        A02) bis A10)
                                   Golf Variant Syncro
                                                          215/40R16
               e1*96/79*0068*03E   950/990                                                  4/100/57,1



               Typ:                             1HX0F
               ABE / EG-Genehmigung:            F894
               Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 85     Golf , Vento , Golf Kombi   205/45R16                         A01) bis A10)
                             (Lkw)                                                          K57)
                                                          215/40R16
               F894/NT06           920/890                                                  4/100/57,0




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                           1HX1
               ABE / EG-Genehmigung:          G156
               Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 85    Golf syncro,                     195/45R16                         A02) bis A10)
                             (außer Golf syncro TDI)
                                                              205/45R16

                                                              215/40R16
                66                 Golf syncro TDI,           205/45R16                         A02) bis A10)
                                   Golf Variant syncro TDI
                66 bis 85          Golf Variant syncro        215/40R16

               G156/NT12E         950/900(Kombi950/990)                                         4/100/57,1



               Typ:                            1HX1
               ABE / EG-Genehmigung:           e1*92/53*0004*.., e1*93/81*0004*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66            Golf syncro,              195/45R16                               A02) bis A10)
§22 55766*00




                             ( außer Golf syncro TDI)
                                                        205/45R16

                                                              215/40R16
               e1*93/81*0004*01   890/880                                                       4/100/57,1



               Typ:                         1EX0
               ABE / EG-Genehmigung:        G407
               Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 85    Golf Cabriolet                   195/45R16                         A01) bis A10)
                                                                                                K57)
                                                              205/45R16

                                                              215/40R16
               G407/NT08E         950/800(960/800 nur NT04)                                     4/100/57,0



               Typ:                         1E
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 85    Golf-Cabriolet           195/45R16                                 A01) bis A10)
                                                                                                K57)
                                                              205/45R16

                                                              215/40R16
               e1*98/14*0070*10   950/810                                                       4/100/57,1




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5/9                                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         6N
               ABE / EG-Genehmigung:        G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                33 bis 92    Polo                    195/40R16                                   A01) bis A10)
                                                     K15)

                                                             195/45R16
                                                             G01)K04a)K16)K55)

                                                             215/35R16
                                                             K03a)K04a)K15)
               e1*98/14*0069*11E     780/740 | 850/780                                           4/100/57,1



               Typ:                         6KV
               ABE / EG-Genehmigung:        H249; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 81    Polo Classic,           195/45R16                                   A01) bis A10)
                             Polo Variant                                                        F23)K68)
§22 55766*00




                                                     205/45R16

                                                             215/40R16
               e9*98/14*0008*16      820/750 (770)900/810g                                       4/100/57,1



               Typ:                         9KV
               ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                42 bis 66    Caddy                    215/40R16                                  A01) bis A10)
                                                                                                 F23) K16)

               e9*93/81*0007*06      890/950                                                     4/100/57
               e9*98/14*0007*15



               Typ:                         6X
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                37 bis 74    Lupo                     195/40R16                                  A02) bis A10)E20)

                                                             195/45R16
                                                             A01)G01)K15)

                                                             215/35R16
                                                             A01)K03)K04)K15)
               e1*2001/116*0085*16   820/690(700)                                                4/100/57




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6/9                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         6E
               ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                77           Lupo                     195/40R16                         A02) bis A10)E20)

                                                        195/45R16
                                                        A01)G01)K15)

                                                        215/35R16
                                                        A01)K03)K04)K15)
               e1*98/14*0114*10      730/590(-)                                         4/100/57
               e1*2001/116*0114*13



               Typ:                         6ES
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                92           Lupo GTI                 195/40R16                         A02) bis A10)

                                                        215/35R16
§22 55766*00




                                                        A01)K04) K15)
               e1*2001/116*0147*07   770/670                                            4/100/57




               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7/9                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
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                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B80) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
                  - Bremsscheibe Ø234x12 mm.

               E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).

               F10) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung.

               F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
                    an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit
                    unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
                    vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
                    Maßnahmen erforderlich sein.


               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                1
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
                    hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
                    serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
                    erforderlich sein.

               K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer
                    geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des
                    Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
                    sorgen.

               K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
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                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                    Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
                    zu kürzen.

               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller komplett umzulegen.

               K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind im Bereich von
                    Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der
                       Radhauskante nach innen, auszuschneiden.
                    - die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende
                       Blechkante umzulegen.

               K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
                       Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
                       Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.

               K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins
                    Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen
                    nach außen zuformen.




               RA-001416-A0-104-01~VW-4-100-57-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
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               Seite :                     9/9                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
§22 55766*00




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