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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.675
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.6755.03
               Radgröße:                                                7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
               Effektive Einpresstiefe:                                   27 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 55766*00




               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               Adapterscheibe:                                 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
               geprüfte Radlast:                                          610 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  2159 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               8L, 8N                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          AP50306/08 120 Nm
                                                M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
               8X, GB                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           AP50306/08 140 Nm
                                                M14x1,5, Schaftlänge 35 mm




               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                          8L
               ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0042*.. , e1*98/14*0042*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 132   Audi A3,                  205/55R16                                 A01) bis A10)B29)
                             Audi A3 quattro           K35)

                                                         225/50R16
                                                         K03)K04)K34)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B29)
                                                                                                 K04)K34)V00)
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                154 bis 180    Audi S3                   205/55R16 M+S                           A02) bis A10)B29)


                                                                                                 5/100/57



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55766*00




               8N                             e1*97/27*0089*.., e1*98/14*0089*.., e1*2001/116*0089*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140     Audi TT                  205/55R16                                 A02) bis A10)B29)
                               (Frontantrieb)           A01)K04)

                                                         225/50R16
                                                         A01)K03)K04)




               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     3/6                                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                          8N
               ABE / EG-Genehmigung:         e1*97/27*0089*.. , e1*98/14*0089*.. , e1*2001/116*0089*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 140  Audi TT,                  205/55R16                                  A02) bis A10)B29)B70)
                             Audi TT quattro
                                                       225/50R16

                                                                245/45R16
                                                                A01)K03)
                                                                zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                                vorne                hinten
                                                                205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B29)B70)
                                                                                                        V00)
                                                                205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)B29)B70)
                                                                                                        V00)
                                                                225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)B29)B70)
                                                                                                        V00)
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55766*00




                165 bis 180        Audi TT quattro              205/55R16 M+S                           A02) bis A10)B29)B70)
                                   (Coupe, Roadster)

               e1*98/14*0089*16E   1040/870 4WD (950/735-2WD)                                           5/100/57



               Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
               8X                                     e1*2007/46*0414*..
               8X                                     e1*2007/46*0509*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
               60 bis 141          Audi A1, A1 Sportback       195/50R16                                A02) bis A10)B72a)
                                   (3-türig, 5-türig)          A01)K04)M00)N205)                        EF0)

                                                                195/50R16 M+S
                                                                A01)K04)M00)

                                                                205/45R16
                                                                A01)G01)K04)N215)

                                                                205/45R16 M+S
                                                                A01)G01)K04)

                                                                215/45R16
                                                                A01)K03)K04)




               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     4/6                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e1*2007/46*1892*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 152      Audi A1 Sportback        195/55R16                         A02) bis A10)B29)
                                                        A01)K01)K04)M00)N205)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
§22 55766*00




                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
                    ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
                    dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
                    Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
                    angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
                    - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm.

               B70) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                    - innenbelüfteter Bremsscheibe Ø334x32 mm, .

               B72a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
                    - Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø310x25 mm

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 55766*00




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                20
               Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                        seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                        Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das
                        Blechradhaus anlegen,
                    - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
                        Stoßfängeroberkante aufzuweiten.

               K35) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von ca. 45° vor und hinter der
                    Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                    abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
§22 55766*00




                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-20~AU-5-100-57-ET27_RR10.675
						
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