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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     1 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                          RR10.675
               Art des Rades:                                       zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                     RONAL
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                               RR10.6755.073
               Radgröße:                                                       7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                             112 mm
               Lochzahl:                                                             5
               Mittenlochdurchmesser:                                           66,50 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   ohne Ring
               geprüfte Radlast:                                                  780 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                          2100 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
                                               AG

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                           moment
               124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kugel Ø24mm,                       ZPS5X3055 110 Nm
               202, 203, 203CL, 203K, 209,     Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
               210, 210K, HO

               Typ:                            201
               ABE / EG-Genehmigung:           C750
               Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 90    Mercedes 190                 215/40R16                             A01) bis A10)K03)
                             (nur Ausführungen bis        G01)                                  K04a)K12)
                             Baujahr 84, Serie 14-Zoll)
               C750            860/940                                                          5/112/66,5


               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         201
               ABE / EG-Genehmigung:        C750; C750/1; C750/2; C750/3
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 150   Mercedes 190            225/45R16                                       A01) bis A10)
                                                                                                     K03a)K04a)K12)K31)
               C750/3/NT3E         860/940                                                           5/112/66,5



               Typ:                         HO
               ABE / EG-Genehmigung:        G363; e1*92/53*0001*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 145   Mercedes C-Klasse       205/55R16                                       A02) bis A10)
                             Limousine
                                                     225/50R16

                                                             225/45R16
                                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                             vorne                hinten
§22 55766*00




                                                             205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                     V00)
               e1*92/53*0001*26E   970/1030(1110)                                                    5/112/66,5



               Typ:                         202
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0034*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 145   Mercedes C-Klasse Kombi 205/55R16                                       A02) bis A10)B67)

                                                             225/50R16

                                                             225/45R16
                                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                             vorne                Hinten
                                                             205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B67)
                                                                                                     V00)
               e1*93/81*0034*18E   960/1070(1150)                                                    5/112/66,5



               Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                                 e1*98/14*0139*..
               203K                                e1*98/14*0158*..
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160          Mercedes C-Klasse         205/55R16                               A02) bis A10)
                                   (Limousine, Kombi, W203 A94a)N215)                                E66)EF0)
                                   bis e1*98/14*0139*13,
                                   S203 bis                  205/55R16 M+S
                                   e1*98/14*0158*10, außer A94a)
                                   AMG-Modelle)




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     3 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                            e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160      Mercedes C-Klasse Coupe 205/55R16                                  A02) bis A10)
                               (bis e1*98/14*0159*10)     A94a)                                   E66)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                             e1*98/14*0139*..
               203K                            e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 170      Mercedes C-Klasse         205/55R16                                A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, W203 A94a)                                      E67)EF0)
                               ab e1*98/14*0139*14, S203
                               ab e1*98/14*0158*11,      215/55R16
                               außer AMG-Modelle)
§22 55766*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                           e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 160      Mercedes C-Klasse Coupe, 205/55R16                                 A02) bis A10)
                               CLC                       A94a)                                    E67)
                               (ab e1*98/14*0159*11)
                                                         215/55R16



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               209                             e1*98/14*0184*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 170     Mercedes CLK              205/55R16                                A02) bis A10)
                               (mit und ohne Sportpaket) A94)                                     EF0)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)
                                                                               A94)               EF0)V00)




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     4 / 13                                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         124
               ABE / EG-Genehmigung:        D700; D700/1; D700/2
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 140   Mercedes E-Klasse Lim.  205/55R16                                       A01) bis A10)
                                                                                                     E41)B22)F22)K03a)K12)
                                                             215/55R16

                                                             225/50R16

                                                             225/45R16
                                                             G01)
                                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                             vorne                Hinten
                                                             205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                                                     B22)E41)F22)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
                                                             205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)
                                                                                                     B22)E41)F22)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
§22 55766*00




                                                             225/50R16            245/45R16          A01) bis A10)
                                                                                                     B22)E41)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
                142 bis 205    Mercedes E-Klasse Lim.        205/55R16                               A01) bis A10)B22)
                                                                                                     E41)K03a)K12)
                                                             215/55R16                               K32)

                                                             225/50R16
                                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                             vorne                hinten
                                                             205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
                                                             205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
                                                             225/50R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                     K03a)K12)K32)V00)
               D700/2/NT12E    1015/10151085/10251125/1115                                           5/112/66,6




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     5 / 13                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         124T
               ABE / EG-Genehmigung:        E081; E081/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                53 bis 138   Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16                                  A01) bis A10)B22)
                                                                                                E41)K03a)K12)
                                                        225/50R16                               K32)
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                                E41)F22)
                                                                                                K03a)K12)K32)V00)
                                                        205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                                E41)F22)
                                                                                                K03a)K12)K32)K26)
                                                                                                V00)
                                                        225/50R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                                E41)
                                                                                                F22)K03a)K12)K32)
                                                                                                K26)V00)
§22 55766*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                142 bis 162    Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16                                A01) bis A10)B22)
                                                                                                E41)K03a)K12)K32)
                                                        225/50R16
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                F22)K03a)K12)K32)
                                                                                                V00)
                                                        205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                F22)K03a)K12)K32)
                                                                                                K26)V00)
                                                        225/50R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)E41)
                                                                                                F22)K03a)K12)K32)
                                                                                                K26)V00)
               E081/NT7E       1080/1230




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     6 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         124C
               ABE / EG-Genehmigung:        E499; E499/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                97 bis 162   Mercedes E-Klasse Coupe 205/55R16                                 A01) bis A10)B22)
                                                                                               K03a)K12)K32)
                                                       215/55R16

                                                       225/50R16
                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                               K03a)K12)K32)V00)
                                                       205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                               K03a)K12)K32)V00)
                                                       225/50R16            245/45R16          A01) bis A10)B22)
                                                                                               K03a)K12)K32)V00)
               E499/1/NT05    1010/1170                                                        5/112/66,6
§22 55766*00




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     7 / 13                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         210
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0022*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 150   Mercedes E-Klasse        205/55R16                                   A02) bis A10)B23)
                             Limousine                A94)E83)                                    E06)ER4)

                                                          215/55R16
                                                          A94)

                                                          225/50R16


                                                          245/45R16

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E06)B23)E83)ER4)
                                                                                                  V00)
§22 55766*00




                                                          205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E06)ER4)B23)
                                                                                                  V00)
                                                          215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E06)ER4)B23)
                                                                                                  V00)
                                                          225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E06)ER4)B23)
                                                                                                  V00)
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                162 bis 205        Mercedes E-Klasse      215/55R16                               A02) bis A10)B23)
                                   Limousine              A94)                                    E06)E41)ER4)

                                                          225/50R16

                                                          245/45R16

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)E06)B23)
                                                                                                  E41)ER4)V00)
                                                          225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)E06)B23)
                                                                                                  E41)ER4)V00)
               e1*93/81*0022*24E   1095/1165(1225)                                                5/112/66,5




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     8 / 13                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ:                         210K
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0033*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                83 bis 205   Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16                                  A02) bis A10)
                                                      A94)                                      E06)B36)

                                                        225/50R16

                                                        245/45R16

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B36)E06)
                                                                                                E83)V00)
                                                        205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)B36)
                                                                                                E06)V00)
                                                        215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)B36)
                                                                                                E06)V00)
                                                        225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)B36)
§22 55766*00




                                                                                                E06)V00)
               e1*93/81*0033*22E   1110/1300(1340)                                              5/112/66,5



               Typ:                         170
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0039*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 160  Mercedes SLK             205/55R16                                 A02) bis A10)B29)

                                                        215/55R16
                                                        A01)G01)

                                                        225/50R16

                                                        225/45R16
                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)B29)
                                                                                                V00)
                                                        205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)B29)
                                                                                                V00)
                                                        225/50R16            245/45R16          A02) bis A10)B29)
                                                                                                V00)
               e1*95/54*0039*17E   905/850                                                      5/112/66,5




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     9 / 13                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                             e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 170     Mercedes SLK             205/55R16                                 A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ohne Flap an A94)                                       EF0)
                               Hinterachse)
                                                        215/55R16
                                                        A94a)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          205/55R16            225/50R16          A01) bis A10)
                                                                               K04)               EF0)V00)

                                                          205/55R16            245/45R16          A01) bis A10)
                                                                               K04)               EF0)V00)

                                                          215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                               K04)               EF0)V00)
§22 55766*00




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                              e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 170     Mercedes SLK               205/55R16                               A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit Flap an HA) A94)                                    E116)EF0)

                                                          215/55R16
                                                          A94a)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E116)EF0)V00)

                                                          205/55R16            245/45R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E116)EF0)V00)

                                                          215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)
                                                                                                  E116)EF0)V00)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.



               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     10 / 13                                                  Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
§22 55766*00




                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).


               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     11 / 13                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage

               B23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage
                    Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm
                    Achse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø290x12 mm

               B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                    Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330 x 32 mm.


               B36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                    Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.


               B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                    Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm
                    Achse2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø278x24 mm
§22 55766*00




               E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
                    größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
                    - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
                    - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.

               E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
                    Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

               E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
                    Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

               E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
                    Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
                    Stoßfänger.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     12 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55766*00




               K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
                    vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
                    Maßnahmen erforderlich sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
                    hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
                    serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
                    erforderlich sein.

               K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
                        Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
                    - der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
                        auszustellen,
                    - das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.


               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13b
               Seite :                     13 / 13                                                    Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus
                        ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
                    - der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen
                        Befestigungspunktes mit einer Unterlegscheibe von 15 mm / 20 mm Dicke
                        auszustellen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
§22 55766*00




                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
						
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