Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6755.073
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55766*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler
AG
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
124, 124C, 124T, 170, 171, 201, Radschraube, Kugel Ø24mm, ZPS5X3055 110 Nm
202, 203, 203CL, 203K, 209, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
210, 210K, HO
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 90 Mercedes 190 215/40R16 A01) bis A10)K03)
(nur Ausführungen bis G01) K04a)K12)
Baujahr 84, Serie 14-Zoll)
C750 860/940 5/112/66,5
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 201
ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 150 Mercedes 190 225/45R16 A01) bis A10)
K03a)K04a)K12)K31)
C750/3/NT3E 860/940 5/112/66,5
Typ: HO
ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
Limousine
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
§22 55766*00
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5
Typ: 202
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 145 Mercedes C-Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)B67)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne Hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B67)
V00)
e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a)N215) E66)EF0)
bis e1*98/14*0139*13,
S203 bis 205/55R16 M+S
e1*98/14*0158*10, außer A94a)
AMG-Modelle)
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe 205/55R16 A02) bis A10)
(bis e1*98/14*0159*10) A94a) E66)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, W203 A94a) E67)EF0)
ab e1*98/14*0139*14, S203
ab e1*98/14*0158*11, 215/55R16
außer AMG-Modelle)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
CLC A94a) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
215/55R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 Mercedes CLK 205/55R16 A02) bis A10)
(mit und ohne Sportpaket) A94) EF0)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
A94) EF0)V00)
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 124
ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 140 Mercedes E-Klasse Lim. 205/55R16 A01) bis A10)
E41)B22)F22)K03a)K12)
215/55R16
225/50R16
225/45R16
G01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne Hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
B22)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)
B22)E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
§22 55766*00
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)
B22)E41)
K03a)K12)K32)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 205 Mercedes E-Klasse Lim. 205/55R16 A01) bis A10)B22)
E41)K03a)K12)
215/55R16 K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)B22)E41)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)E41)
K03a)K12)K32)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)E41)
K03a)K12)K32)V00)
D700/2/NT12E 1015/10151085/10251125/1115 5/112/66,6
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 124T
ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 138 Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16 A01) bis A10)B22)
E41)K03a)K12)
225/50R16 K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)B22)
E41)F22)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)
E41)F22)
K03a)K12)K32)K26)
V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)
E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
§22 55766*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 bis 162 Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16 A01) bis A10)B22)
E41)K03a)K12)K32)
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)B22)E41)
F22)K03a)K12)K32)
V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)E41)
F22)K03a)K12)K32)
K26)V00)
E081/NT7E 1080/1230
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 124C
ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 162 Mercedes E-Klasse Coupe 205/55R16 A01) bis A10)B22)
K03a)K12)K32)
215/55R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)B22)
K03a)K12)K32)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)
K03a)K12)K32)V00)
225/50R16 245/45R16 A01) bis A10)B22)
K03a)K12)K32)V00)
E499/1/NT05 1010/1170 5/112/66,6
§22 55766*00
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 210
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B23)
Limousine A94)E83) E06)ER4)
215/55R16
A94)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
E06)B23)E83)ER4)
V00)
§22 55766*00
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
E06)ER4)B23)
V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)
E06)ER4)B23)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)
E06)ER4)B23)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
162 bis 205 Mercedes E-Klasse 215/55R16 A02) bis A10)B23)
Limousine A94) E06)E41)ER4)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)B23)
E41)ER4)V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)E06)B23)
E41)ER4)V00)
e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ: 210K
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 205 Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16 A02) bis A10)
A94) E06)B36)
225/50R16
245/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B36)E06)
E83)V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)B36)
E06)V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)B36)
§22 55766*00
E06)V00)
e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5
Typ: 170
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 Mercedes SLK 205/55R16 A02) bis A10)B29)
215/55R16
A01)G01)
225/50R16
225/45R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)B29)
V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)B29)
V00)
225/50R16 245/45R16 A02) bis A10)B29)
V00)
e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 Mercedes SLK 205/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap an A94) EF0)
Hinterachse)
215/55R16
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
205/55R16 245/45R16 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
215/55R16 235/50R16 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
§22 55766*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 170 Mercedes SLK 205/55R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap an HA) A94) E116)EF0)
215/55R16
A94a)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
E116)EF0)V00)
205/55R16 245/45R16 A02) bis A10)
E116)EF0)V00)
215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)
E116)EF0)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
§22 55766*00
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage
B23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage
Achse 1: Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm
Achse 2: Ate-Festsattel mit unbel. Bremsscheibe Ø290x12 mm
B29) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø330 x 32 mm.
B36) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
Ate- Schwimmsattel Kennz. 57/25/288 mit bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm.
B67) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
Achse1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x30 mm
Achse2: innenbelüftete Bremsscheibe Ø278x24 mm
§22 55766*00
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau
- Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung.
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
Stoßfänger.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1560 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 55766*00
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen,
- der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung
auszustellen,
- das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen.
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13b
Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und die ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- der Kotflügel ist durch Unterlegen des hinter der Achse gelegenen
Befestigungspunktes mit einer Unterlegscheibe von 15 mm / 20 mm Dicke
auszustellen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
§22 55766*00
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-13b~DB-5-112-66_5-ET35_RR10.675