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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                    RR10.570
               Art des Rades:                                    zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           RR10.5704.13
               Radgröße:                                                   7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
               Lochzahl:                                                      4
               Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            0 Ø68 Ø56.6
               geprüfte Radlast:                                            510 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                    1790 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
               A-H, A-H/C, A-H/NB, A-H/SW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40356 110 Nm
               GMIB, GMIH, GMIJ, S-D, S-D/V, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
               S-D/Van




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                            e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam               185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       M00)N195)                         EF0)

                                                        185/60R15 M+S
                                                        M00)

                                                        185/65R15
                                                        M00)N195)

                                                        185/65R15 M+S
                                                        M00)

                                                        195/60R15
                                                        A01)K04)K87)

                                                        205/55R15
§22 55767*00




                                                        A01)K03)K04)K87)

                                                        215/55R15
                                                        A01)K01)K02)K19)K87)




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                            e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Adam Rocks         185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       M00)N195)                         EF0)

                                                        185/60R15 M+S
                                                        M00)

                                                        185/65R15
                                                        M00)N195)

                                                        185/65R15 M+S
                                                        M00)

                                                        195/60R15
                                                        A01)K04)K87)

                                                        205/55R15
§22 55767*00




                                                        A01)K04)K87)

                                                        205/60R15
                                                        A01)GAB)K04)K19)K87)K88)

                                                        215/55R15
                                                        A01)K04)K19)K87)




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               A-H                               e1*2001/116*0261*..
               A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
               A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
               A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
               A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
               A-H                               e1*2007/46*0344*..
               A-H                               e11*2001/116*0246*..
               A-H                               e11*2001/116*0247*..
               A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
               GMIH                              e50*2001/116*0007*..
               GMIJ                              e50*2001/116*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 85       Opel Astra                 185/65R15                         A02) bis A10)
                               (Limousine 3- u. 5-türig,  ER5)M00)N195)                     EF0)
                               Kombi, StationWagon; 4-
                               Loch)                      195/60R15
                                                          ER6)

                                                          195/65R15
§22 55767*00




                                                          ER2)

                                                          205/60R15
                                                          A01)ER4)K04)

                                                          215/55R15
                                                          A01)ER6)K01)K04)K28)

                                                          215/60R15
                                                          A01)ER1)K01)K04)K70)

                                                          225/55R15
                                                          A01)ER3)K01)K04)K70)




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                             e1*2001/116*0379*..
               S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
               GMIB                            e50*2001/116*0001*..
               S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D Van 185/60R15                         A02) bis A10)
                               , Corsa D LPG             A01)K04)M00)N195)
                               (4-Loch)
                                                         185/60R15 M+S
                                                         A01)K04)M00)

                                                         185/65R15
                                                         A01)K04)M00)N195)

                                                         185/65R15 M+S
                                                         A01)K04)M00)

                                                         195/60R15
§22 55767*00




                                                         A01)K03)K04)K75)

                                                         205/55R15
                                                         A01)K01)K04)K75)

                                                         205/60R15
                                                         A01)K01)K04)K75)

                                                         215/55R15
                                                         A01)K01)K02)K75)




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     6 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               S-D                            e1*2001/116*0379*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 85       Opel Corsa E            185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       A01)K04)M00)                      EF0)

                                                        185/65R15
                                                        A01)K04)K91)M00)

                                                        195/55R15
                                                        A01)GBD)K04)

                                                        195/60R15
                                                        A01)K04)K91)

                                                        205/55R15
                                                        A01)K03)K04)K91)

                                                        215/50R15
§22 55767*00




                                                        A01)K01)K02)K91)

                                                        225/50R15
                                                        A01)K01)K02)K91)




               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     7 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
§22 55767*00




                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 950 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 955 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 965 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 975 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               GAB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R15,
§22 55767*00




                    215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               GBD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14,
                    185/70R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K70) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 350 mm vor und 100 mm
                       hinter der Radmitte aufzuweiten,
                    - der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich von der
                       Stoßfängeroberkante bis zu seiner Vorderkante auf einer Höhe von ca. 50 mm
                       (gemessen ab der Radhauskante) auszuschneiden.
§22 55767*00




               K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
                       Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
                    - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                       gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
                    - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                       Radhauskante zu kürzen.

               K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
                    - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
                       Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
                       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
                       klebend zu befestigen.

               K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
                       zu entfernen,
                    - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
                       hinter der Radmitte umzulegen,
                    - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
                       die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                11
               Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
                       Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
                    - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
                       gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
                    - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
                       Radhauskante zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55767*00




               Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-11~OP-4-100-56_5-ET28_RR10.570