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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.570
               Art des Rades:                                  zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                         RR10.5704.13
               Radgröße:                                                 7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
               Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         4 Ø68 Ø60.15
               geprüfte Radlast:                                          510 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1790 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F)

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               AH, FW, N, P, R, W               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40364 110 Nm
                                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
               RJA                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40364 120 Nm
                                                M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                e2*2001/116*0327*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66              Renault Captur            195/65R15                            A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit 15-Zoll
                               Serienreifen)             195/70R15
                                                         A01)G01)M00)

                                                           205/60R15

                                                           205/65R15
                                                           A01)G01)K86)

                                                           215/55R15
                                                           A01)G01)K01)K04)

                                                           215/60R15
                                                           A01)G01)K01)K04)K86)
§22 55767*00




               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               R                                  e2*2001/116*0327*..
               R                                  e2*2007/46*0008*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 88       Renault Clio, Clio Grandtour 185/60R15                         A02) bis A10)
                               (4. Generation)              A01)K01)K04)M00)                  E69)EF0)

                                                           185/65R15
                                                           A01)K01)K04)K28)M00)

                                                           195/60R15
                                                           A01)K01)K04)K28)

                                                           205/55R15
                                                           A01)K01)K02)K28)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RJA                            e2*2007/46*0676*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 103      Renault Clio            185/65R15                              A02) bis A10)
                                                       ER3)M00)                               A11)

                                                           195/60R15
                                                           A01)K03)K04)




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               W                                e2*2001/116*0364*..
               W                                e2*2007/46*0006*..
               FW                               N196
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 66       Renault Kangoo            195/60R15                          A02) bis A10)
                               (4-Loch, Ausführungen mit A01)ER4)K04)
                               größtem Serienreifen
                               185/70R14)                205/55R15
                                                         A01)ER5)K04)

                                                         205/60R15
                                                         A01)ER2)G6D)K04)

                                                         215/55R15
                                                         A01)ER4)K01)K02)

                                                         225/55R15
                                                         A01)ER1)G6D)K01)K02)
§22 55767*00




                                                         245/50R15
                                                         A01)ER2)G6D)K01)K02)K28)K67)K74)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               P                              e2*2001/116*0319*..
               P                              e2*2007/46*0007*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 82       Renault Modus           185/55R15                            A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)K68)M00)

                                                         185/60R15
                                                         A01)K01)K04)K68)K69)M00)

                                                         195/55R15
                                                         A01)K01)K04)K68)K69)

                                                         205/50R15
                                                         A01)K01)K02)K68)K69)

                                                         225/45R15
                                                         A01)G6H)K01)K02)K68)K69)




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               N                              e2*2001/116*0359*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43              Renault Twingo          195/45R15                         A02) bis A10)

                                                        195/50R15
                                                        A01)K04)

                                                        205/45R15

                                                        215/40R15
                                                        A01)K04)

                                                        215/45R15
                                                        A01)K04)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55767*00




               N                              e2*2001/116*0359*..
               N                              e2*2007/46*0122*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               47 bis 75       Renault Twingo          185/55R15                         A02) bis A10)
                                                       M00)

                                                        195/45R15
                                                        G6F)

                                                        195/50R15
                                                        A01)K04)

                                                        205/45R15

                                                        205/50R15
                                                        A01)K04)K70)

                                                        215/40R15
                                                        A01)G6F)K04)

                                                        215/45R15
                                                        A01)K04)




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     5 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                               e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               31 bis 68       Renault Twingo, Twingo ZE 185/55R15                                A02) bis A10)
                               (ohne Serienverbreiterung) A01)K01)K04)M00)

                                                          195/50R15
                                                          A01)K01)K04)

                                                          195/55R15
                                                          A01)K01)K04)

                                                          205/50R15
                                                          A01)K01)K02)

                                                          215/50R15
                                                          A01)K01)K02)K84)

                                                          225/45R15
                                                          A01)K01)K02)
§22 55767*00




                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                          K01)M00)             K02)               V00)

                                                          195/50R15            225/45R15          A01) bis A10)
                                                          K01)                 K02)               V00)

                                                          195/55R15            215/50R15          A01) bis A10)
                                                          K01)                 K02)K84)           V00)




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     6 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                                e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 68       Renault Twingo             185/55R15                               A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A01)K01)K04)K100)K88)M00)

                                                          185/60R15
                                                          A01)G01)K01)K04)K100)K88)K99)M00)

                                                          195/50R15
                                                          A01)K01)K04)K100)K88)

                                                          195/55R15
                                                          A01)K01)K04)K88)K98)K99)

                                                          205/50R15
                                                          A01)K01)K04)K88)K98)

                                                          225/45R15
                                                          A01)K01)K02)K88)K98)
§22 55767*00




                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                          K01)K88)M00)         K04)K98)           V00)

                                                          195/50R15            225/45R15          A01) bis A10)
                                                          K01)K88)             K02)K98)           V00)




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     7 / 12                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AH                              e2*2007/46*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80              Renault Twingo GT        185/55R15                                A02) bis A10)
                                                        A01)K01)K04)K100)K88)M00)                EF0)

                                                         185/60R15
                                                         A01)K01)K04)K100)K88)K99)M00)

                                                         195/55R15
                                                         A01)K01)K04)K88)K98)K99)

                                                         205/50R15
                                                         A01)K01)K04)K88)K98)

                                                         225/45R15
                                                         A01)K01)K02)K88)K98)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
§22 55767*00




                                                         185/55R15            205/50R15          A01) bis A10)
                                                         K01)K88)M00)         K04)K98)           EF0)V00)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
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               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570



               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.
§22 55767*00




               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.


               E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
                    1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 955 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 960 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 965 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
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               Nr. :                       RA-001415-A0-104
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 975 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                    205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.
§22 55767*00




               G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G6H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R15,
                    185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
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               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
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               Teiletyp :                  RR10.570


               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die beiden im äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
§22 55767*00




                        Kunststoffinnenkotflügel sind komplett zu kürzen,
                    - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen
                        Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen
                        von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. Der verbleibende
                        Kunststoffinnenkotflügel ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
                        anzulegen und festzukleben.

               K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
                    unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
                    Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

               K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
                    Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

               K70) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die Befestigungslasche und die ins
                    Radhaus ragende Kante des Stoßfängers zu kürzen.

               K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
                    Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
                    Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

               K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm
                    nach außen aufzuweiten.

               K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
                    Maßnahmen erforderlich:
                    - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
                       bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
                    - die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
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               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     11 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
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               Teiletyp :                  RR10.570


               K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
                    Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




               K98) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
§22 55767*00




                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - die Radhauskante im Bereich der Stoßfängeroberkante ist umzulegen,
                    - die Radhauskante ist vom Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 8 mm
                       aufzuweiten,
                    - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist entsprechend der
                       umgelegten bzw. aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen,
                    - die Stoßfänger-Radlaufkante ist von Stoßfängeroberkante bis 250 mm unterhalb
                       Stoßfängeroberkante entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen (ist ein
                       Flap vorhanden, ist dieser ebenfalls in geeigneter Weise nachzuarbeiten und wieder
                       sicher zu befestigen),
                    - die Befestigungslasche des Stoßfänger im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
                       entsprechend der geweiteten Radhauskante zu kürzen.

               K99) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
                    komplett zu kürzen.

               K100) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffradhausverbreiterung
                    komplett zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570
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               Nr. :                       RA-001415-A0-104
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               Teiletyp :                  RR10.570


               Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
§22 55767*00




               RA-001415-A0-104-10~RE-4-100-60-ET28_RR10.570