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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     1/6                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                   RR10.570
               Art des Rades:                                   zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.5704.13
               Radgröße:                                                  7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          28 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     4
               Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast:                                           510 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                   1790 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
               E12J, E12T, E12U, XP13M(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP40345 110 Nm
               XP13M(a)-TMG, XP13N(a)      M12x1,5




               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E12U                             e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
               E12J                             e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
               E12T                             e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 141      Toyota Corolla             185/60R15                         A02) bis A10)
                               (Schrägheck, Stufenheck, A01)ER3)K01)K04)K15)M00)N195)
                               Kombi)
                                                          195/60R15
                                                          A01)ER1)K01)K04)K16)

                                                        205/55R15
                                                        A01)ER2)K01)K04)K16)K26)

                                                        215/55R15
                                                        A01)ER1)K01)K04)K16)K26)
§22 55767*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
               XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris                185/55R15                          A02) bis A10)
                             (3-türige Ausführungen,     A01)K01)K04)K26)K86)M00)           E76)
                             Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                         185/60R15
                                                         A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)M00)

                                                        195/50R15
                                                        A01)G2W)K01)K04)K26)K86)

                                                        195/55R15
                                                        A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)

                                                        205/50R15
                                                        A01)K01)K02)K26)K86)

                                                        215/45R15
                                                        A01)G2W)K01)K04)K26)K86)

                                                        225/45R15
                                                        A01)GFZ)K01)K02)K26)K86)




               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     3/6                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
               XP13N(a)                        e11*2007/46*0153*..
               XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
               XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
               XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 82     Toyota Yaris                185/55R15                          A02) bis A10)
                             (5-türige Ausführungen,     A01)K01)K04)K86)M00)               A11)E76)
                             Serienräder kleiner 16Zoll)
                                                         185/60R15
                                                         A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)M00)

                                                      195/50R15
                                                      A01)G2W)K01)K04)K26)K86)

                                                      195/55R15
                                                      A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)
§22 55767*00




                                                      205/50R15
                                                      A01)K01)K02)K26)K86)

                                                      215/45R15
                                                      A01)G2W)K01)K04)K26)K86)

                                                      225/45R15
                                                      A01)GFZ)K01)K02)K26)K86)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     4/6                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
§22 55767*00




                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 975 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 990 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 995 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     5/6                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
                   oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                   COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                   Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
                    175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
                    175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
§22 55767*00




                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
                    A01) und G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                    bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
                    Schweller komplett umzulegen.



               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                9a
               Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
                    - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
                        Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

               K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
                        hinter Radmitte komplett umzulegen,
                    - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
                    - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
§22 55767*00




                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage Nr. 9a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-09a~TO-4-100-54-ET28_RR10.570