Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.570
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.5704.13
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
§22 55767*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 510 kg
bei Reifenabrollumfang: 1790 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
17CK, 17, 19E, 155, 53, 53B, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm
AA, AAN M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta-Diesel 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
§22 55767*00
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
195/50R15
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
37 bis 63 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
81 Scirocco GLI, GTI
195/50R15
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
40 bis 82 Scirocco 185/55R15 A01) bis A10)
M00) K88)K89)K2V)
95 bis 102 Scirocco (16-V) 195/50R15
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; 86/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
M00)K14) K11)K2W)
95 bis 102 Golf, Jetta (16V) 195/50R15
K60)
§22 55767*00
205/50R15
K60)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 VW up! 185/55R15 A02) bis A10)
(nicht Cross up!) A01)K01)K04)M00) E92)
195/50R15
A01)K01)K02)
195/55R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
205/50R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/45R15
A01)K01)K02)K28)
215/50R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 VW Cross up! 185/55R15 A02) bis A10)
A01)K03)K04)M00) EF0)
195/50R15
A01)K01)K04)
195/55R15
A01)K01)K04)K101)
205/50R15
A01)K01)K04)K101)
215/45R15
A01)K01)K04)K101)
225/45R15
§22 55767*00
A01)K01)K04)K101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61 VW e-up! 185/55R15 A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
195/50R15
A01)K01)K02)
195/55R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
205/50R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/45R15
A01)K01)K02)K28)
215/50R15
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 VW up! GTI 185/55R15 M+S A02) bis A10)
A01)K01)K04)M00)
195/50R15 M+S
A01)K01)K02)
195/55R15 M+S
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
205/50R15 M+S
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/45R15 M+S
A01)K01)K02)K28)
215/50R15 M+S
§22 55767*00
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
§22 55767*00
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte,
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.
§22 55767*00
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K2V) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
gewährleisten, müssen folgende Nacharbeiten durchgeführt werden:
- Achse 1: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen.
- Achse 2: Die Radhauskanten sind vollständig umzulegen bzw. abzuschleifen. Das
innere Radhaus muß durch Dengeln an das äußere Karosserieblech angelegt werden.
Bei Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, daß die
Befestigung an den Radhausbördelkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile müssen
im Bereich der Radhäuser geklebt werden.
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 2
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
K2W) Um eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 und 2 zu gewährleisten sind die
Serienverbreiterung des GT bzw. GTI zu montieren. Zusätzlich kann es abhängig von der
verwendeten Reifengröße erforderlich werden, die Serienverbreiterung geringfügig
auszustellen. Grundsätzlich kann die Serienverbreiterung nur noch verklebt werden, da
die Radhauskanten entfernt werden müssen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
- die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
K89) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich des
Radausschnitts umzulegen. Die Kanten von Anbauteilen, z.B. Kotflügelverbreiterungen
sind entsprechend zu kürzen.
§22 55767*00
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
RA-001415-A0-104-02~VW-4-100-57-ET28_RR10.570