Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RR10.570 Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: RR10.5705.173 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 37,10 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 55767*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 1998 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz (D), Mercedes-Benz (D) bzw. DaimlerChrysler (D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-KitAnzugs- moment 124, 124C, 124T, 201, 202, HO Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZPS5X3274N 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169 Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde ZPS5X3307 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge bis Modelljahr A01)G01)M00) 1984 , mit serienmäßig 14-Zoll-Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 55767*00 vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 190 er 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Modelljahr M00) 1985 , mit serienmäßig 15-Zoll-Rädern) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorn hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750/1; C750/2; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 122 190 er 185/65R15 M+S A02) bis A10) E44)M00) 185/65R15 E05)E44)M00) 195/50R15 A01)G01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 A01)G01) §22 55767*00 205/55R15 A01)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/50R15 205/50R15 A01) bis A10)G01) K12)V00) 205/50R15 225/50R15 A01) bis A10)K12) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 150 190 E 2.3-16, 205/55R15 A02) bis A10) 190 E 2.5-16 5/112/66,5 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 108 E-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E05)E44)M00) E41) 195/65R15 A90)E44) 205/55R15 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise §22 55767*00 vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)E41)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)E41) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)E41)G01) K12)V00) 5/112/66,6 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1; D700/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) B30)B77)B140)B141) A90)E44) E41) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) E41)K04) §22 55767*00 K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) E41) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) E41)G01) K12) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 138 E-Klasse 4 MATIC 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) B30)B77)B140)B141) A90)E44) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) F22)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) F22)G01) K12)V00) RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) F22)G01) K12)V00) D700/2/NT12E 1125/1115 5/112/66,6 Typ: 124 ABE / EG-Genehmigung: D700; D700/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 162 bis 205 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Limousine) A90)E44) 205/60R15 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12) §22 55767*00 195/65R15 M+S A90) 205/60R15 M+S zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) K04)K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10) K12)V00) 5/112/66,6 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081; E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 138 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) ( Kombi) B30)B77)B140)B141) A90)E44) E41) 205/60R15 A01)K12) 205/65R15 A01)K11)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/55R15 A01)K03a)K04a)K11)K12) L01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten §22 55767*00 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) E41)F22) K04)K12)V00) E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 124T ABE / EG-Genehmigung: E081/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 142 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10) (Kombi) B30)B77)B140)B141) A90) E41) 205/60R15 A01)K12) 205/65R15 A01)K11)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/55R15 A01)K03a)K04a)L01)K11) K12) §22 55767*00 195/65R15 M+S A90) 205/60R15 M+S A01)K12) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10) B30)B77)B140)B141) E41) K04)K12)V00) E081/NT7E 1080/1230 5/112/66,6 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 124C ABE / EG-Genehmigung: E499; E499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 bis 162 E-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B139) (Coupe, Cabrio) A90)E05) 205/60R15 A01)K12) 215/60R15 A01)K03a)K11)K12) 225/50R15 A01)G01)K03a)K11)K12)L01) 205/60R15 M+S 195/65R15 M+S A90) §22 55767*00 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01)bis A10)B139)K04) K12)V00) 205/60R15 215/60R15 A01)bis A10)B139) K12)V00) 205/55R15 225/50R15 A01)bis A10)B139)G01) K12)V00) 1010/1170 5/112/66.5 Typ: HO ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 185/65R15 A02) bis A10)B42) (Limousine) A90)E05)M00) 195/65R15 A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10) B42)V00) e1*92/53*0001*26 970/1030(1110) 5/112/66,5 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 C-Klasse 195/65R15 A02) bis A10)B42)B77) (Kombi) A90) 205/60R15 A90) 225/55R15 A90) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A02)bis A10)B42)B77) V00) e1*98/14*0034*18 1010/1070(1150) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 55767*00 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 85 Mercedes A-Klasse 185/65R15 A02) bis A10) A01)K01)K04)K15)K23)M00) 195/60R15 A01)K01)K04)K15)K23)K26) 205/55R15 A01)K01)K04)K15)K23)K26) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb §22 55767*00 ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit innenbelüftete Bremsscheibe Ø300 x 28 mm. B42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - bel. Bremsscheibe Ø288x25 mm. B77) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - mit belüfteter Bremsscheibe Ø 320x30mm B139) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: Bremsscheibe Ø295 x 22 mm Achse 2: Ø278 x 9 mm. B140) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 2: Ø302 x 12 mm. RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 B141) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1: Ø298 x 28 mm. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E41) Nicht zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: - Typ 124 und 124T mit langem Radstand oder Sonderaufbau - Typ 210, E420, E430 Sonderschutzausführung. E44) An Fahrzeugen mit Sportfahrwerk ist diese Reifengröße nur als M+S Bereifung zulässig. F22) Nicht zulässig an 4-Matic-Fahrzeugen ab der Fahrgestellnummer B532665. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 §22 55767*00 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 8 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. L01) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10mm Dicke zu begrenzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. §22 55767*00 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024 RA-001415-A0-104-08~DB-5-112-66_5-ET37_1_RR10.570