Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.675
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.6755.073
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55766*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 780 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
F1H, F2AT, F2GC, F2GT, FM6, Radschraube, Kugel Ø24 mm Gewinde ZPS5X3301 140 Nm
FMCA, FML2, FML2E, FMX, M14x1,25, Schaftlänge 37mm
U2AT, UKL-L
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 BMW 1er, 1er xDrive 205/55R16 A02) bis A10)
(ohne Flap) A01)K01)K02) EF0)
205/60R16
A01)K01)K02)
215/50R16
A01)K01)K02)
215/55R16
A01)K01)K02)
225/50R16
A01)K01)K02)
245/45R16
§22 55766*00
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 110 BMW 1er, 1er xDrive 205/55R16 A02) bis A10)
(mit Flap) A01)K01)K02) EF0)
205/60R16
A01)K01)K02)
215/50R16
A01)K01)K02)
215/55R16
A01)K01)K02)
225/50R16
A01)K01)K02)
245/45R16
A01)K01)K02)
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
FMCA e1*2007/46*1679*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 215/45R16 A02) bis A10)
(Limousine 2-türig, Cabrio, A01)K01)K02)K87) EF0)
außer Elektro)
225/45R16
A01)K01)K02)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141 BMW 2er Active Tourer, 205/55R16 A02) bis A10)
§22 55766*00
Active Tourer xDrive, Gran A01)G01)K01)K02) A11)EF0)
Tourer, Gran Tourer xDrive
205/60R16
A01)K01)K02)
215/60R16
A01)K01)K02)
225/55R16
A01)K01)K02)K18)K28)
235/55R16
A01)K01)K02)K18)K28)
245/50R16
A01)K01)K02)K18)K28)
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U2AT e1*2018/858*00117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 115 BMW 2er Active Tourer 205/65R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04) A11a)E73)
215/60R16
A01)A93a)K01)K04)
215/65R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K02)
255/50R16
§22 55766*00
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2GC e1*2007/46*2064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 BMW 2er Gran Coupe, 2er 205/55R16 A02) bis A10)
xDrive Gran Coupe A01)K01)K02) EF0)
215/50R16
A01)K01)K02)
245/45R16
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FML2E e1*2007/46*2063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 BMW Mini Cooper SE 225/45R16 A02) bis A10)
A01)K01)K02) EF0)
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FM6 e1*2018/858*00373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 150 BMW Mini Cooper C, Mini 215/45R16 A02) bis A10)
Cooper S A01)A93a)K01)K04) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX e1*2007/46*1682*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110 BMW Mini Countryman 205/60R16 A02) bis A10)
A01)K01) A11)EF0)
205/65R16
A01)K01)
215/60R16
§22 55766*00
A01)K01)
215/65R16
A01)K01)
225/55R16
A01)K01)K04)
225/60R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K04)
235/60R16
A01)GES)K01)K04)
245/50R16
A01)K01)K02)
245/55R16
A01)K01)K02)
255/50R16
A01)K01)K02)
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55766*00
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in
der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen
haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 55766*00
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001416-A0-104
Anlage-Nr. : 13a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.675
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller
bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
§22 55766*00
Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024
RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675