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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     1/8                                                  Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.675
               Art des Rades:                                 zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        RR10.6755.073
               Radgröße:                                                7½Jx16H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 55766*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast:                                          780 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                             Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
               F1H, F2AT, F2GC, F2GT, FM6, Radschraube, Kugel Ø24 mm Gewinde ZPS5X3301 140 Nm
               FMCA, FML2, FML2E, FMX,     M14x1,25, Schaftlänge 37mm
               U2AT, UKL-L




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     2/8                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                            e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     205/55R16                         A02) bis A10)
                               (ohne Flap)             A01)K01)K02)                      EF0)

                                                        205/60R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        215/50R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        215/55R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        225/50R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        245/45R16
§22 55766*00




                                                        A01)K01)K02)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                            e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     205/55R16                         A02) bis A10)
                               (mit Flap)              A01)K01)K02)                      EF0)

                                                        205/60R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        215/50R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        215/55R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        225/50R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        245/45R16
                                                        A01)K01)K02)




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     3/8                                                               Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
               FML2                              e1*2007/46*1678*..
               FMCA                              e1*2007/46*1679*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155      BMW Mini                    215/45R16                         A02) bis A10)
                               (Limousine 2-türig, Cabrio, A01)K01)K02)K87)                  EF0)
                               außer Elektro)
                                                           225/45R16
                                                           A01)K01)K02)K87)



               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
               F2AT                              e1*2007/46*1675*..
               F2GT                              e1*2007/46*1677*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 141      BMW 2er Active Tourer,     205/55R16                          A02) bis A10)
§22 55766*00




                               Active Tourer xDrive, Gran A01)G01)K01)K02)                   A11)EF0)
                               Tourer, Gran Tourer xDrive
                                                          205/60R16
                                                          A01)K01)K02)

                                                          215/60R16
                                                          A01)K01)K02)

                                                          225/55R16
                                                          A01)K01)K02)K18)K28)

                                                          235/55R16
                                                          A01)K01)K02)K18)K28)

                                                          245/50R16
                                                          A01)K01)K02)K18)K28)




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     4/8                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               U2AT                            e1*2018/858*00117*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               90 bis 115      BMW 2er Active Tourer    205/65R16                         A02) bis A10)
                                                        A01)K01)K04)                      A11a)E73)

                                                         215/60R16
                                                         A01)A93a)K01)K04)

                                                         215/65R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         225/60R16
                                                         A01)K01)K04)

                                                         235/55R16
                                                         A01)K01)K02)

                                                         255/50R16
§22 55766*00




                                                         A01)K01)K02)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2GC                            e1*2007/46*2064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 110      BMW 2er Gran Coupe, 2er 205/55R16                          A02) bis A10)
                               xDrive Gran Coupe        A01)K01)K02)                      EF0)

                                                         215/50R16
                                                         A01)K01)K02)

                                                         245/45R16
                                                         A01)K01)K02)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML2E                          e1*2007/46*2063*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75              BMW Mini Cooper SE      225/45R16                          A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K02)                       EF0)




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     5/8                                                           Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FM6                            e1*2018/858*00373*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 150     BMW Mini Cooper C, Mini 215/45R16                         A02) bis A10)
                               Cooper S                A01)A93a)K01)K04)                 EF0)




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                            e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 110      BMW Mini Countryman     205/60R16                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)                          A11)EF0)

                                                        205/65R16
                                                        A01)K01)

                                                        215/60R16
§22 55766*00




                                                        A01)K01)

                                                        215/65R16
                                                        A01)K01)

                                                        225/55R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        225/60R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        235/55R16
                                                        A01)K01)K04)

                                                        235/60R16
                                                        A01)GES)K01)K04)

                                                        245/50R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        245/55R16
                                                        A01)K01)K02)

                                                        255/50R16
                                                        A01)K01)K02)




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     6/8                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55766*00




               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     7/8                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-,
                    dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter
                    P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in
                    der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen
                    haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               E73) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16-Zoll-Bereifung
                    ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
§22 55766*00




                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               GES) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18,
                    225/45R19, 225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
                    G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55766 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001416-A0-104
               Anlage-Nr. :                13a
               Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.675


               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                    umgelegten Radhauskante zu kürzen.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                    - die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller
                        bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                    - die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                    - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
                        Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
§22 55766*00




               Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.675 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 15.11.2024




               RA-001416-A0-104-13a~BM-5-112-66_5-ET35_RR10.675
						
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