Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RR10.570 Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: RR10.5705.073 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 23 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm §22 55767*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1986 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz AG. bzw. Mercedes-Benz AG, Stuttgart Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 107, 116, 123, 123C, 123D, Radschraube, Kugel Ø24mm, ZPS5X3055 110 Nm 123T, 126, 126C, 171, 202, 203, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm 203CL, 203K, HO RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 107 7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 180 Mercedes SL 205/65R15 A02) bis A10)B22) (W107) 225/60R15 235/55R15 A01)L01a) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 116 8342 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 210 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)B22) SEL (W116) 225/60R15 A01)L01a) §22 55767*00 235/55R15 A01)L01a) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 126 B555; B555/1 126C C273; C273/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 89 bis 221 Mercedes S-Klasse, SE, 205/65R15 A02) bis A10)B18)B22) SEL, SEC (W126) 225/60R15 A01)K11)K12)L01a) 235/55R15 A01)K11)K12)L01a) 5/112/66,5 RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typen: ABE / EG-Genehmigung: 123 9850; 9850/1 123C A309; A309/1 123D 9851; 9851/1 123T A753; A753/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 136 Mercedes W123 205/60R15 A01) bis A10)B18)B22) K03a)L26) 205/65R15 225/50R15 K11)K12)G01) 5/112/66,5 Typ: HO ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 205/60R15 A01) bis A10) §22 55767*00 (Limousine) K27)K38) 225/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01) bis A10) K27)K38)V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 205/60R15 A01) bis A10)B77) (Kombi) K27)K38) 225/55R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/60R15 225/55R15 A01) bis A10)B77) K27)K38)V00) RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse 195/60R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 E66)EF0) bis e1*98/14*0139*13, 195/65R15 S203 bis e1*98/14*0158*10, außer 205/60R15 AMG-Modelle) 215/55R15 235/55R15 A01)K01)K04)K56) 245/50R15 A01)K01)K04)K56) §22 55767*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse Coupe 195/60R15 A02) bis A10) (bis e1*98/14*0159*10) E66) 195/65R15 205/60R15 215/55R15 235/55R15 A01)K01)K04)K56) 245/50R15 A01)K01)K04)K56) RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse 195/60R15 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, W203 E67)EF0) ab e1*98/14*0139*14, S203 195/65R15 ab e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 205/60R15 215/55R15 235/55R15 A01)K01)K04)K56) 245/50R15 A01)K01)K04)K56) §22 55767*00 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 125 Mercedes C-Klasse Coupe, 195/65R15 A02) bis A10) CLC E67)EF0) (ab e1*98/14*0159*11) 205/60R15 235/55R15 A01)K01)K04)K56) 245/50R15 A01)K01)K04)K56) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes SLK 205/60R15 M+S A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an A01)K01)K04) EF0) Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mercedes SLK 205/60R15 M+S A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap an HA) A01)K01) E116)EF0) RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. §22 55767*00 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 B18) Bei Fahrzeugen mit ABS (Anti-Blockier-System) ist an Achse 1 der Halter der ABS- Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung bzw. dem Halter und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen. B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage. B77) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - mit belüfteter Bremsscheibe Ø 320x30mm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. §22 55767*00 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 6 Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2: - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen, - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers auszustellen, - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm zu kürzen, §22 55767*00 - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen. L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- Reifen-Kombination herzustellen. L26) Durch den Einbau von Lenkhebeln nach Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 620 links bzw. Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 720 rechts ist eine ausreichender Abstand zwischen Reifen und Spurstangengelenken herzustellen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024 RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570