Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     1/8                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                    RR10.570
               Art des Rades:                                    zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.5705.073
               Radgröße:                                                   7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           23 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                              ohne Ring
               geprüfte Radlast:                                            590 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                    1986 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller                :   Daimler-Benz AG. bzw. Mercedes-Benz AG, Stuttgart

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
               107, 116, 123, 123C, 123D,      Radschraube, Kugel Ø24mm,                   ZPS5X3055 110 Nm
               123T, 126, 126C, 171, 202, 203, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 29 mm
               203CL, 203K, HO




               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     2/8                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               107                            7707; 7707/1; 7707/2; 7707/3
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                130 bis 180    Mercedes SL             205/65R15                         A02) bis A10)B22)
                               (W107)
                                                       225/60R15

                                                        235/55R15
                                                        A01)L01a)
                                                                                         5/112/66,5



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               116                            8342
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                82 bis 210     Mercedes S-Klasse, SE,  205/65R15                         A02) bis A10)B22)
                               SEL
                               (W116)                  225/60R15
                                                       A01)L01a)
§22 55767*00




                                                        235/55R15
                                                        A01)L01a)
                                                                                         5/112/66,5



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               126                            B555; B555/1
               126C                           C273; C273/1
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89 bis 221     Mercedes S-Klasse, SE,  205/65R15                         A02) bis A10)B18)B22)
                               SEL, SEC (W126)
                                                       225/60R15
                                                       A01)K11)K12)L01a)

                                                        235/55R15
                                                        A01)K11)K12)L01a)
                                                                                         5/112/66,5




               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     3/8                                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
               123                                9850; 9850/1
               123C                               A309; A309/1
               123D                               9851; 9851/1
               123T                               A753; A753/1
               Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                40 bis 136         Mercedes W123           205/60R15                                A01) bis A10)B18)B22)
                                                                                                    K03a)L26)
                                                            205/65R15

                                                            225/50R15
                                                            K11)K12)G01)
                                                                                                    5/112/66,5



               Typ:                         HO
               ABE / EG-Genehmigung:        G363; e1*92/53*0001*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 145   Mercedes C-Klasse       205/60R15                                      A01) bis A10)
§22 55767*00




                             (Limousine)                                                            K27)K38)
                                                     225/55R15

                                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                            vorne                hinten
                                                            205/60R15            225/55R15          A01) bis A10)
                                                                                                    K27)K38)V00)
               e1*92/53*0001*26E   970/1030(1110)                                                   5/112/66,5



               Typ:                         202
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0034*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 145   Mercedes C-Klasse        205/60R15                                     A01) bis A10)B77)
                             (Kombi)                                                                K27)K38)
                                                      225/55R15

                                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                            vorne                hinten
                                                            205/60R15            225/55R15          A01) bis A10)B77)
                                                                                                    K27)K38)V00)




               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     4/8                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                             e1*98/14*0139*..
               203K                            e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 125      Mercedes C-Klasse         195/60R15                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, W203                                      E66)EF0)
                               bis e1*98/14*0139*13,     195/65R15
                               S203 bis
                               e1*98/14*0158*10, außer 205/60R15
                               AMG-Modelle)
                                                          215/55R15

                                                          235/55R15
                                                          A01)K01)K04)K56)

                                                          245/50R15
                                                          A01)K01)K04)K56)
§22 55767*00




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                            e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 125      Mercedes C-Klasse Coupe 195/60R15                            A02) bis A10)
                               (bis e1*98/14*0159*10)                                       E66)
                                                          195/65R15

                                                          205/60R15

                                                          215/55R15

                                                          235/55R15
                                                          A01)K01)K04)K56)

                                                          245/50R15
                                                          A01)K01)K04)K56)




               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     5/8                                                              Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203                             e1*98/14*0139*..
               203K                            e1*98/14*0158*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 125      Mercedes C-Klasse         195/60R15                          A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, W203                                      E67)EF0)
                               ab e1*98/14*0139*14, S203 195/65R15
                               ab e1*98/14*0158*11,
                               außer AMG-Modelle)        205/60R15

                                                          215/55R15

                                                          235/55R15
                                                          A01)K01)K04)K56)

                                                          245/50R15
                                                          A01)K01)K04)K56)
§22 55767*00




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               203CL                           e1*98/14*0159*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 125      Mercedes C-Klasse Coupe, 195/65R15                           A02) bis A10)
                               CLC                                                          E67)EF0)
                               (ab e1*98/14*0159*11)     205/60R15

                                                          235/55R15
                                                          A01)K01)K04)K56)

                                                          245/50R15
                                                          A01)K01)K04)K56)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                             e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mercedes SLK             205/60R15 M+S                       A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge ohne Flap an A01)K01)K04)                         EF0)
                               Hinterachse)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               171                              e1*2001/116*0262*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120             Mercedes SLK               205/60R15 M+S                     A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit Flap an HA) A01)K01)                          E116)EF0)



               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     6/8                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
§22 55767*00




               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     7/8                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               B18) Bei Fahrzeugen mit ABS (Anti-Blockier-System) ist an Achse 1 der Halter der ABS-
                    Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der
                    Steuerleitung bzw. dem Halter und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist
                    der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

               B22) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolbenbremsanlage.


               B77) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
                    - mit belüfteter Bremsscheibe Ø 320x30mm

               E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
                    Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

               E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
                    Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

               E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren
                    Stoßfänger.
§22 55767*00




               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
                    Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
                    vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
                    Maßnahmen erforderlich sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                6
               Seite :                     8/8                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
                    ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K38) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                    auszuschneiden.

               K56) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
                    - die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der Radmitte bis zum Übergang
                      zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen,
                    - die umgelegte Radhauskante ist im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfängers
                      auszustellen,
                    - die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins
                      Radhaus ragen, sind bis zur Befestigungsschraube (ca. 60 mm Länge) um ca. 10 mm
                      zu kürzen,
§22 55767*00




                    - die Befestigungsschrauben sind nach hinten zu versetzen.

               L01a) Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
                    Reifen-Kombination herzustellen.

               L26) Durch den Einbau von Lenkhebeln nach Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116
                    3321 620 links bzw. Daimler-Benz- bzw. Mercedes-Benz-Teile-Nr. 116 3321 720 rechts ist
                    eine ausreichender Abstand zwischen Reifen und Spurstangengelenken herzustellen.

               V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                    und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
                    Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
                    Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
                    die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-06~DB-5-112-66_5-ET23_RR10.570