Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.570
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.5705.173
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37,10 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55767*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: RK 66,6 57,1
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 1998 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
44, 44Q, 8E, B4, B5, C4, 8P, Serien-Radschraube, Kugel Ø26, ZP 50752 120 Nm
8PB Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: 44
ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 101 Audi 100, Audi 200 205/60R15 A01) bis A10)E41)
(Limousine u. Avant) E42)K03a)K04a)K28)
215/60R15
104 bis 147 Audi 100 Turbo, 205/60R15
Audi 100 CS,
Audi 200 Turbo 215/60R15
(Limousine u. Avant)
C727/1/NT09E 1070/980 5/112/57
Typ: 44Q
ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 101 Audi 100 Quattro, 205/60R15 A01) bis A10)E41)
§22 55767*00
Audi 200 Quattro, E42)K03a)K04a)K28)
Audi 100 Avant-Quattro, 215/60R15
Audi 200 Avant-Quattro
121 bis 147 Audi 100 Quattro, 205/60R15
Audi 200 Quattro,
Audi 100 Avant-Quattro, 215/60R15
Audi 200 Avant-Quattro
162 Audi 200 Quattro, 215/60R15 A02) bis A10)
Audi 200 Avant-Quattro
D403/1/NT04E 1120/1180 5/112/57
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
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Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: C4
ABE / EG-Genehmigung: F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 128 Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 A02) bis A10)
Audi 100 quattro, A93)
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6, Audi A6 Avant, 205/60R15
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
215/60R15
142 Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 100 quattro, A93)
Audi 100 Avant quattro,
Audi A6, Audi A6 Avant, 205/60R15
Audi A6 quattro,
Audi A6 Avant quattro
215/60R15
§22 55767*00
169 Audi S4 ww. Audi S6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi S4 Avant ww. A93)
Audi S6 Avant
206; 213 Audi S4 V8, S4 4.2 , 215/60R15 M+S
Audi S6 4.2,
Audi Avant S4 V8,
Audi Avant S4 4.2, 215/60R15
Audi S6 4.2 Avant
F619/1/NT10E 1240/12001240/1200 5/112/57
Typ: B4
ABE / EG-Genehmigung: F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 128 Audi 80, Audi 80 Avant, 195/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi 80 quattro,
Audi 80 Avant quattro
169 Audi S2,
Audi Avant S2
F889/1/NT05E 1050/1120 5/112/57
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
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Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ: B5
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 142 Audi A4, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Audi A4 quattro, B34)B36)B110)
Audi A4 Avant , A93)E05)M00)
Audi A4 Avant quattro
195/65R15 M+S
195/65R15
205/60R15
225/55R15
e1*98/14*0013*21E 1105/11 30(1100 entfällt ab NT19) 5/112/57
Typ: 8E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55767*00
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Audi A4, 195/65R15 M+S A02) bis A10)B63)EF0)
Audi A4 quattro A93)
(Limousine, Kombi)
195/65R15
A93)
205/60R15
205/65R15
e1*2001/116*0151*23E 1100/1135 5/112/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8P e1*2001/116*0217*..
8PB e13*2007/46*1082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Audi A3 195/65R15 A02) bis A10)
(3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03) EF0)
S3, RS3)
205/60R15
A01)A93)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
§22 55767*00
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm, Bremssattel Lucas.
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
B36) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø321x30 mm, Bremssattel ATE 4BBB.
B63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):
- VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm oder Ø280x22 mm
- HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø245x10 mm
B110) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage
Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø360x300 mm
Achse 2: belüftete Bremsscheibe Ø312x22 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.
§22 55767*00
E42) Die Auflagen K03),K04) und K28) sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der
Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 55767*00
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570