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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     1/7                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                    RR10.570
               Art des Rades:                                    zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               RONAL
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.5705.173
               Radgröße:                                                   7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         37,10 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            RK 66,6 57,1
               geprüfte Radlast:                                            703 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                    1998 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Audi (D)

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                       moment
               44, 44Q, 8E, B4, B5, C4, 8P,     Serien-Radschraube, Kugel Ø26,              ZP 50752 120 Nm
               8PB                              Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     2/7                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                           44
               ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 101   Audi 100, Audi 200        205/60R15                          A01) bis A10)E41)
                             (Limousine u. Avant)                                         E42)K03a)K04a)K28)
                                                       215/60R15

               104 bis 147     Audi 100 Turbo,           205/60R15
                               Audi 100 CS,
                               Audi 200 Turbo            215/60R15
                               (Limousine u. Avant)


               C727/1/NT09E    1070/980                                                   5/112/57



               Typ:                            44Q
               ABE / EG-Genehmigung:           D403; D403/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 101   Audi 100 Quattro,          205/60R15                         A01) bis A10)E41)
§22 55767*00




                             Audi 200 Quattro,                                            E42)K03a)K04a)K28)
                             Audi 100 Avant-Quattro,    215/60R15
                             Audi 200 Avant-Quattro


               121 bis 147     Audi 100 Quattro,         205/60R15
                               Audi 200 Quattro,
                               Audi 100 Avant-Quattro,   215/60R15
                               Audi 200 Avant-Quattro


               162             Audi 200 Quattro,         215/60R15                        A02) bis A10)
                               Audi 200 Avant-Quattro


               D403/1/NT04E    1120/1180                                                  5/112/57




               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     3/7                                                            Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                            C4
               ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                60 bis 128   Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15                          A02) bis A10)
                             Audi 100 quattro,          A93)
                             Audi 100 Avant quattro,
                             Audi A6, Audi A6 Avant,    205/60R15
                             Audi A6 quattro,
                             Audi A6 Avant quattro
                                                         215/60R15

               142             Audi 100, Audi 100 Avant, 195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                               Audi 100 quattro,         A93)
                               Audi 100 Avant quattro,
                               Audi A6, Audi A6 Avant,   205/60R15
                               Audi A6 quattro,
                               Audi A6 Avant quattro
                                                         215/60R15
§22 55767*00




               169             Audi S4 ww. Audi S6,      195/65R15 M+S                    A02) bis A10)
                               Audi S4 Avant ww.         A93)
                               Audi S6 Avant


               206; 213        Audi S4 V8, S4 4.2 ,      215/60R15 M+S
                               Audi S6 4.2,
                               Audi Avant S4 V8,
                               Audi Avant S4 4.2,        215/60R15
                               Audi S6 4.2 Avant


               F619/1/NT10E    1240/12001240/1200                                         5/112/57



               Typ:                           B4
               ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 128   Audi 80, Audi 80 Avant,    195/65R15 M+S                     A02) bis A10)
                             Audi 80 quattro,
                             Audi 80 Avant quattro

               169             Audi S2,
                               Audi Avant S2
               F889/1/NT05E    1050/1120                                                  5/112/57




               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     4/7                                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                           B5
               ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 142   Audi A4,                   185/65R15 M+S                                  A02) bis A10)
                             Audi A4 quattro,                                                          B34)B36)B110)
                             Audi A4 Avant ,            A93)E05)M00)
                             Audi A4 Avant quattro
                                                        195/65R15 M+S

                                                                          195/65R15

                                                                          205/60R15

                                                                          225/55R15
               e1*98/14*0013*21E      1105/11 30(1100 entfällt ab NT19)                                5/112/57



               Typ:                          8E
               ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0151*.., e1*2001/116*0151*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
§22 55767*00




               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                74 bis 125   Audi A4,                  195/65R15 M+S                                   A02) bis A10)B63)EF0)
                             Audi A4 quattro           A93)
                             (Limousine, Kombi)
                                                       195/65R15
                                                       A93)

                                                                          205/60R15

                                                                          205/65R15
               e1*2001/116*0151*23E   1100/1135                                                        5/112/57



               Typ(en):                                   ABE / EG-Genehmigung(en):
               8P                                         e1*2001/116*0217*..
               8PB                                        e13*2007/46*1082*..
               Motorleistung          Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77                     Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                                      (3türig, 5türig, Cabrio, außer A01)A93)K03)                      EF0)
                                      S3, RS3)
                                                                     205/60R15
                                                                     A01)A93)K01)K04)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.



               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     5/7                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
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                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               B34) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 2 :
                    - innenbelüftete Bremsscheibe Ø256x22 mm, Bremssattel Lucas.


               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     6/7                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               B36) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                    - innenbelüftete Bremsscheibe Ø321x30 mm, Bremssattel ATE 4BBB.

               B63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage (Bremsfreigang):

                    - VA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x25 mm oder Ø280x22 mm
                    - HA: - innenbelüftete Bremsscheibe Ø245x10 mm

               B110) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage
                     Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø360x300 mm
                     Achse 2: belüftete Bremsscheibe Ø312x22 mm

               E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
                    eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist.

               E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
                    und folgenden Fahrgestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.
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               E42) Die Auflagen K03),K04) und K28) sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
                    Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der
                    Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
                    vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
                    Maßnahmen erforderlich sein.




               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7
               Seite :                     7/7                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
                    hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
                    Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
                    serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
                    erforderlich sein.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
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               Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-07~AU-5-112-57-ET37_1_RR10.570