Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RR10.570
Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: RR10.5705.173
Radgröße: 7Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 37,10 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55767*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: RK 66,6 57,1
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 1998 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :Seat (E)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1P, 1PN, 5P, 5PN, 5F Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50752 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
KL Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50752 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7MS Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50755 170 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7MS e1*95/54*0036*.., e1*98/14*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Seat Alhambra 195/65R15 A02) bis A10)
A01)K03)K04)N205) EF0)
195/65R15 M+S
A01)K03)K04)
205/60R15
A01)K03)K04)
205/65R15
A01)G6L)K03)K04)K49)
215/60R15
A01)K01)K04)K49)
225/55R15
§22 55767*00
A01)K01)K04)T92)
235/55R15
A01)K01)K04)K49)
245/50R15
A01)K01)K04)
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5P e9*2001/116*0050*..
5PN e9*2007/46*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Seat Altea, Altea XL, Toledo 195/65R15 A02) bis A10)
(außer Freetrack) A01)K03)N205) EF0)
195/65R15 M+S
A01)K03)
205/60R15
A01)K01)K04)
215/60R15
A01)K01)K04)K51)
225/55R15
A01)K01)K04)K51)
§22 55767*00
235/55R15
A01)K01)K04)K51)K52)
245/50R15
A01)K01)K02)K51)K52)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1P e9*2001/116*0052*..
1PN e9*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 118 Seat Leon 195/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinster A01)K01) EF0)
Sommerbereifung 195/..
oder 205/..) 205/60R15
A01)K01)K04)
215/60R15
A01)K01)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)K51)
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 Seat Leon 195/60R15 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; E61)EF0)
Ausführungen mit 195/65R15
Verbundlenker-
Hinterachse) 205/60R15
A01)K03)K04)
215/55R15
A01)K03)K04)
215/60R15
A01)K03)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)
§22 55767*00
235/55R15
A01)K01)K04)K66)
245/50R15
A01)K01)K04)K28)K66)
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5F e9*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 110 Seat Leon 195/60R15 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi; E62)EF0)
Ausführungen mit 195/65R15
Mehrlenker-Hinterachse)
205/60R15
A01)K03)K04)
215/55R15
A01)K03)K04)
215/60R15
A01)K03)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)
§22 55767*00
235/55R15
A01)K01)K04)
245/50R15
A01)K01)K04)
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KL e9*2007/46*3167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Seat Leon, Leon 195/60R15 A02) bis A10)
Sportstourer N205) E61)EF0)
(Ausführungen mit
Verbundlenker- 195/65R15
Hinterachse) N205)
195/70R15
A01)G01)M00)N205)
205/60R15
A01)K04)
205/65R15
A01)G1C)K04)
215/55R15
§22 55767*00
A01)K01)K04)
215/60R15
A01)K01)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)
225/60R15
A01)G1C)K01)K04)K15)K28)K66)
235/55R15
A01)K01)K04)K15)K28)K66)
245/50R15
A01)K01)K02)K15)K28)K66)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
§22 55767*00
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„VL“.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel
„ML“.
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
§22 55767*00
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001415-A0-104
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : RR10.570
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K51) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
anzulegen.
K52) An Achse 2 ist zusätzlich die Radhauskante im Bereich von ca. 30° vor der Radmitte bis
Übergang zum Stoßfänger aufzuweiten.
K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
§22 55767*00
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024
RA-001415-A0-104-07b~SE-5-112-57-ET37_1_RR10.570