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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                  RR10.570
               Art des Rades:                                 zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                        RR10.5705.173
               Radgröße:                                                 7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                       37,10 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           RK 66,6 57,1
               geprüfte Radlast:                                          703 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                  1998 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
               1Z, 5E                           Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,          ZP50752 120 Nm
                                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Z                                e11*2001/116*0230*..
               1Z                                e11*2007/46*0012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 118      Skoda Octavia              195/65R15                         A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi, Allrad; A01)A93)K03)                      E45)
                               Ausführungen mit kleinsten
                               Serienreifen in 15Zoll)    205/60R15
                                                          A01)A93)K01)K04)

                                                          215/60R15
                                                          A01)K01)K04)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                              e11*2007/46*0243*..
               5E                              e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55767*00




               63 bis 85       Skoda Octavia            195/60R15                           A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi,    A93)                                E57)E61)
                               Ausführungen mit
                               Verbundlenker-           195/65R15
                               Hinterachse)             A93)

                                                          205/60R15
                                                          A93)

                                                          215/60R15
                                                          A01)K03)

                                                          225/55R15
                                                          A01)A93a)K03)K04)

                                                          235/55R15
                                                          A01)K01)K04)

                                                          245/50R15
                                                          A01)K01)K04)




               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     3/6                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                               e11*2007/46*0243*..
               5E                               e11*2007/46*0244*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 81       Skoda Octavia             195/60R15                            A02) bis A10)
                               (Limousine und Kombi,     A93)                                 E58)E61)EF0)
                               Ausführungen mit
                               Mehrlenkerhinterachse)    195/65R15
                                                         A93)

                                                           205/60R15
                                                           A93)

                                                           215/60R15
                                                           A01)K03)

                                                           225/55R15
                                                           A01)A93a)K03)
§22 55767*00




                                                           235/55R15
                                                           A01)K01)K04)

                                                           245/50R15
                                                           A01)K01)K04)



               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                                 e11*2007/46*0243*..
               5E                                 e11*2007/46*0244*..
               5E                                 e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 85       Skoda Octavia                195/60R15                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017, Limousine A93)                              E57)E61a)EF0)
                               und Kombi, Ausführungen
                               mit Verbundlenker-           195/65R15
                               Hinterachse)                 A93)

                                                           205/60R15
                                                           A01)A93)K04)

                                                           215/60R15
                                                           A01)K04)K51)

                                                           225/55R15
                                                           A01)A93a)K02)K03)K28)K51)

                                                           235/55R15
                                                           A01)K01)K02)K28)K51)




               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     4/6                                                                Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               5E                                 e8*2007/46*0318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85              Skoda Octavia                205/60R15                         A02) bis A10)
                               (Facelift ab 2017, Limousine A01)A93)K04)                      E58)E61a)
                               und Kombi, Ausführungen
                               mit Mehrlenkerhinterachse) 215/60R15
                                                            A01)K04)K51)

                                                           225/55R15
                                                           A01)A93a)K03)K04)K28)K51)

                                                           235/55R15
                                                           A01)K01)K02)K28)K51)



               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
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                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                    verwenden.


               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     5/6                                                       Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


               A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
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                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
                    nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).

               E45) Nicht für Octavia SCOUT (Serie 225/50R17).

               E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
                    „VL“.

               E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
                    Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
                    "ML".

               E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
                    - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

               E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                    - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
                    - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14
                    - e8*2007/46*0318*

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                7c
               Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
§22 55767*00




                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                    maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
                       Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

               Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-07c~SK-5-112-57-ET37_1_RR10.570