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							  GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0150
  TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
  ABRKZ-9401

  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                                        GRÖSSE              10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                                                DATUM               15.05.2014

                                                                                            5003 MAZDA MOTOR LOGISTICS EUROPE N.V.
  HERSTELLER - vehicle maker                                                                7118 MAZDA MOTOR CORP
                                                                                            1032 MAZDA (NORTH AMERICA),INC.
  RADDATEN - wheel data
  Radgröße nach Norm                                :    10,0Jx22H2                                Einpresstiefe (mm)             :     40
  size + rim contour designation                                                                   wheel inset
  Lochkreis (mm)/Lochzahl                           :    114,3/5                                   Zentrierart                    :     Mittenzentrierung
  PCD(mm)/hole(s)                                                                                  centered way
                                                                                                                                                                        ID: 309
 TECHNISCHE DATEN (Kurzfassung)
 short specification
                                                                                                               Ein-                   zul.          zul.            gültig
                        Ausführungsbezeichnung                              Loch-                    Mitten-
                                                                                                              press-                  Rad-         Abroll-            ab
   Aus-                            versions marking                         kreis       Zentrierring loch
                                                                                                      center-  tiefe                  last         umfang           Fertig.
 führung                                                                    (mm)         Werkstoff             wheel                load              rolling        date of
                                                                                                                 bore
    version                    Kennzeichnung                                /-zahl        center ring                    inset    capacity        circumference    manufacture
                                                                             PCD/          material
                              Rad                       Zentrierring         holes                           (mm)        (mm)         (kg)            (mm)              Datum
                           wheel mark                     center ring

   1022C
   +40LQ
                 CC-LINE-10,0Jx22H2                         ohne            114,3/5           --             67,1        40           1050           2400               04/10


                                                                                                    ART der Befestigung – wheel attachment:
                             BEFESTIGUNGSMITTEL                         :
                                                                             SC = SCHRAUBE; MU = MUTTER; VS = SPEZIALSCHRAUBE; OE = Original Equipment;
                                                        wheel fixing                                     EST= Minimum Einschraubtiefe;
                                                                             Befestigungsmittel Anzugsdrehmoment: z.B. 120/140 = 1.Wert-anziehen 2.Wert-nachziehen
                                                                                                                                                                    Anzugs -
  Hersteller           Typ             Modell            Karosserie         Baujahr      BefArt      Kopfform Gewinde         Länge          SW       EST
                                                                                                                                                                  drehmoment
 Mazda            ER                CX-7                 Offroad        2007-2009        Mutter      Kebu 60°      M12x1,5    0          21         9,6           130
 Mazda            ER                CX-7                 Offroad        2009-            Mutter      Kebu 60°      M12x1,5    0          19         9,6           130
 Mazda            GH                CX-5                 SUV            2011             Mutter      Kebu 60°      M12x1,5    0          21         9,6           130
 Mazda            KE                CX-5                 SUV            2011             Mutter      Kebu 60°      M12x1,5    0          21         9,6           130
 Mazda            TB1               CX-9                 SUV            2009-            Mutter      Kebu 60°      M12x1,5    0          21         9,6           140



                                                                             5003 MAZDA MOTOR LOGISTICS EUROPE N.V.
  VERWENDUNGSBEREICH/HERSTELLER                                         :    7118 MAZDA MOTOR CORP
                                    application range by maker
                                                                             1032 MAZDA (NORTH AMERICA),INC.


                                    Verkaufsbezeichnung                 :                                                                                                CX-5
                                                   sales designation
  Fahrzeugtyp              Betriebserlaubnis                      kW                      Reifen                   Auflagen zu Reifen                   Auflagen
  KE                      e13*2007/46*1247*..,                 110-129               265/30R22 97                 246; 247; 53S; 54A;             SUV;
  GH                      e1*2001/116*0448*..                                                                     56G; 54A; 5IM                   Frontantrieb;
                                                                                     275/30R22 99                 246; 247; 24J; 250;             Allradantrieb;
                                                                                                                  260; 53S; 54A; 56G;             nicht Ausf. “LP”;
                                                                                                                  54A; 5JB                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                                                  11K; 12A; 384; 51A;
                                                                                                                                                  51E; 573; 578; 71K;
                                                                                                                                                  723; 729; 730; 731;
                                                                                                                                                  73C; 740; 742; 744;
                                                                                                                                                  747; 74A; 74P; 74U




                                                                                     Seite 1 von 6
         Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der
          Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt. Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen
                                        Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2013 - Urheberrechtlich geschützt!
2013-TG-PSA-0150-E-1-502-MAZDA-40 224 2014-05-14
  GUTACHTEN NR.: 2013-TG-PSA-0150
  TEILEGUTACHTEN NACH §19(3)StVZO
  ABRKZ-9401

  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                       GRÖSSE           10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                               DATUM            15.05.2014

                                      Verkaufsbezeichnung                   :                                                                     CX-7
                                                    sales designation
  Fahrzeugtyp              Betriebserlaubnis                       kW                Reifen      Auflagen zu Reifen                 Auflagen
  ER                      e11*2001/116*0308*..,                 120-191         265/30R22 97     246; 247; 53S; 54A;          OFFROAD;
                                                                                                 56G; 54A; 5IM                Allradantrieb;
                                                                                275/30R22 99     246; 247; 24J; 250;          nicht Ausf. SE;
                                                                                                 260; 53S; 54A; 56G;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 54A; 5JB                     11K; 12A; 384; 51A;
                                                                                295/30R22 103    246; 247; 24K; 250;          51E; 573; 578; 71K;
                                                                                                 260; 53S; 54F; 56G;          723; 729; 730; 731;
                                                                                                 54A                          73C; 740; 742; 744;
                                                                                                                              747; 74A; 74P; 74U

                                    Verkaufsbezeichnung                 :                                                                         CX-9
                                                   sales designation
  Fahrzeugtyp              Betriebserlaubnis                           kW            Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
  TB1                     e13*KS07/46*0005*..                  204              275/35R22 104    24J; 24M; 53S; 54A;          SUV;
                                                                                                 56G; 54A                     Allradantrieb;
                                                                                285/35R22 106W   24J; 24M; 53S; 54F;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 56G; 54F                     11K; 12A; 384; 51A;
                                                                                                                              51E; 573; 578; 71K;
                                                                                                                              723; 729; 730; 731;
                                                                                                                              73C; 740; 742; 744;
                                                                                                                              747; 74A; 74P; 74U


Auflagen

10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B)
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so
sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der
Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

11G)
Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H)
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

11K)
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach
                                                                                Seite 2 von 6
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                                        Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH. © CP 2013 - Urheberrechtlich geschützt!
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  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                       GRÖSSE           10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                               DATUM            15.05.2014

Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19
StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp
eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte
Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.


246)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z.
B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

247)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten
Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

24J)
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

24K)
An den Radhäusern an Achse 1 und Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine vollständige Radabdeckung im Bereich
Karosserieteilen im Bereich 0 Grad vor der Radmitte und 180 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich
sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

24M)
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte
herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache
der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

250)
An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind

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  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                       GRÖSSE           10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                               DATUM            15.05.2014

unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
     das Hinweisblatt ist zu beachten!

260)
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um den [Wert „X“] vor, und um den [Wert „Y“] hinter der Radmitte
vollständig nach innen umzulegen. In das Radhaus ragende Kunststoffteile, Filz/Kunststoffinnenkotflügel sind
unter Berücksichtigung der Fertigungstoleranzen des Fahrzeugs zu kürzen. Das Betriebsmaß des Reifens (1,04
fache der Nennbreite des Reifens) für den spezifizierten Bereich ist dabei zu berücksichtigen. Die aufgeführten
Werte und Bereiche sind der ANLAGE Karosserie Fahrzeug zu entnehmen.
      das Hinweisblatt ist zu beachten!

384)
Bei optionaler Ausrüstung des Fahrzeuges mit einer Anhängerkupplung bzw. Trailer-Option und kein Anhänger
angekuppelt ist und sind, gleichzeitig ein Stecker in der Anhängersteckdose z.B. ein Fahrradträger mit Beleuchtung
angeschlossen ist, kann es in extremen Fahrsituationen automatisch zu plötzlichen Bremsvorgängen kommen. Die
Bedienungsanleitung des Fahrzeuges ist zu beachten.

51A)
Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit
Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51E)
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie an Achse 1 und
Achse 2 zulässig.

54A)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler
innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der
Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

54F)
Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher
Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung
erforderlich werden. Sofern eine Angleichung (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) durchgeführt wird, ist dies
bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des
Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
einen Kraftfahrzeug-sachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter
Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf
einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.

56G)
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

573)
Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie zulässig.



                                                                      Seite 4 von 6
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  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                       GRÖSSE           10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                               DATUM            15.05.2014


578)
Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur für Fahrzeugausführungen mit serienmäßig verbauten
Kunststoffverbreiterungen / Kotflügelverbreiterungen / Radlaufleisten bzw. Radlaufverbreiterungen an Vorder- und
Hinterachse zulässig.

5IM)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1460kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld
7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

5JB)
Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast
von 1550kg. Eine Erhöhung der Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16h bzw. Feld 22 zu Feld
7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

71K)
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts
angebracht werden. Bei der Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2mm zu
unbeweglichen Bremsteilen zu achten.

723)
Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen
(DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm
geeignet sind, zulässig. Das Metallschraubventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die
Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

729)
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das
serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.

730)
Für Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung der Klasse(n) M1 die unter die EU-Verordnung 661/2009/EG fallen,
ist die Verwendung des Leichtmetall-Sonderrades unzulässig, wenn die Rad-/Reifenkombination ohne das
serienmäßige verbaute Reifendruckkontrollsystem nach ECE-R 64 verbaut werden. Eine Deaktivierung des OEM-
Reifendruckkontrollsystems führt zu einer Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des gesamten Fahrzeugs.

731)
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
(gem. BMVBS lt. Mail KBA-Sgb423 vom 12.11.2013)

73C)
Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

740)
Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
befolgen:
    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
    2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit
        dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
        überprüfen.


                                                                      Seite 5 von 6
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  ANLAGE                        2   Typ CC-LINE-10,0Jx22H2                                                       GRÖSSE           10,0Jx22H2
  HERSTELLER                   Volker Schmidt GmbH                                                               DATUM            15.05.2014

      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals
         zu überprüfen.

742)
Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 7,5 Umdrehungen bei der Befestigung mit
Radschrauben bzw. -muttern für M12x1,5 oder M12x1,25 oder M14x1,5 oder M14x1,25 und 8 Umdrehungen für
Gewinde ½UNF erreicht werden.

744)
Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen.

747)
Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.

74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die
Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in
der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Mindest-Schaftlänge zu beachten.

74P)
Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.

74U)
Die Leichtmetall-Sonderräder müssen an der Radanschlussfläche plan anliegen. Überstehende Teile die dieses
verhindern, wie z.B. Sicherungsschrauben der Bremsscheibe oder Zentrierstifte für Stahlräder auf der
Auflagefläche, müssen entfernt werden.




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