PSA-Teilegutachten: 2020-TG-PSA-0023-A1
Stand: 10.02.2020
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Teilegutachten
Nr.: 2020-TG-PSA-0023-A1
Hersteller: Volker Schmidt GmbH & Co. KG
Efeustr. 19
23795 Bad Segeberg
Prüfgegenstand: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig
Achse 1: Achse 2:
Radtyp: ECKSTEIN S350 23X10½ ECKSTEIN S350 23X12JJ
Radausführung: ET+33 112 66,6 ET+30 112 66,6
Radgröße: 10½ J x 23H2 12 J x 23H2
Zentrierart: Mittenzentriert Mittenzentriert
1. Hinweise
1.1. Umrüstung
Durch die vorgenommene Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das
Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.
1.2. Mitführen von Dokumenten
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit
den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I + II.
1.3. Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I + II, oder Fahrzeugbrief und
Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige
Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der
ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
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Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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2. Befestigung
Die Befestigung der Leichtmetall-Sonderräder am Fahrzeug kann für die vielfältigen Ausführungsarten nicht
pauschal beschrieben werden. Sie ist deshalb den jeweiligen Verwendungsbereichsanlagen zugeordnet und dort
zu entnehmen.
Dies gilt auch für das jeweilige maximale Anzugsdrehmoment, welches in der Regel den Vorgaben des im
jeweiligen Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugherstellers entspricht - vom Radhersteller allerdings
verändert werden darf.
Beim stufenweisen Anzug sind die einzelnen Schritte aufgeführt.
3. Sonderradprüfung
Das Leichtmetall-Sonderrad entspricht den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. /Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für KFZ
und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998). Die verwendeten Prüfmuster waren im Hinblick
auf das erforderliche Leistungsniveau für den zu genehmigenden Typ repräsentativ.
3.1. Festigkeitsprüfung
Die Festigkeitsgutachten liegen vor.
Achse 1: 10½ J x 23H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2018-TB-PSA-0051-NT1; Prüflabor Süd GmbH
Achse 2: 12 J x 23H2 Festigkeitsgutachten Nr.: 2018-TB-PSA-0052-NT1; Prüflabor Süd GmbH
3.2. Werkstoffprüfung
Die Werkstofffestigkeit-, das Korrosionsverhalten, sowie die Zusammensetzung sind der Beschreibung des
Herstellers zu entnehmen. Hierzu wurden von uns keine Prüfungen durchgeführt.
4. Anbau- und Verwendungsbereichsprüfung
Es wurden Fahrzeuganbau-, Freigängigkeits- und Fahrprüfungen entsprechend den Kriterien des VdTÜV
Merkblattes 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer
Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit), sowie nach den „Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Personenkraftwagen und Krafträdern“ §30 StVZO i. d. g. F. / Erläuterung 42, (der Richtlinie für die Prüfung von
Sonderrädern für KFZ und ihre Anhänger BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998) in den jeweiligen gültigen
Fassungen durchgeführt.
Die Spurverbreiterung an dem jeweiligen geprüften Fahrzeug liegt innerhalb der für die Fahrzeugklassen
geforderten Toleranz zum Serienzustand (2 bzw. 4 %)
5. Verweise auf andere Teilegutachten
Teilegutachten Nr.: ---
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6. Anlagen
Verwendungsbereich
Anlage: A1 BMW
Radabdeckungen
Bilddarstellung
Anbauabnahme
7. Qualitätsmanagementsystem
Der Nachweis eines Qualitätssicherungssystems gemäß Anlage XIX zum §19 StVZO seitens des Herstellers liegt
vor (TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, gültig bis 28.02.2021).
8. Sachverständige Beurteilung
Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 3, sowie die unter 6. aufgeführten Anlagen. Unter Beachtung der
in den Anlagen aufgeführten Verwendungsbereiche, sowie Auflagen und Hinweise bestehen keine
technischen Bedenken für die Verwendung des geprüften Sonderrades.
Sollte eine Auflage oder ein Hinweis dieses Gutachtens unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Auflagen oder Hinweise davon nicht berührt. Der Hersteller oder Gutachteninhaber verpflichtet sich, anstelle der
unwirksamen Auflage oder des Hinweises eine der Richtlinien, dem Gesetz oder dem Sinn möglichst
nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Die Prüflabor Süd GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren
des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00081-09 anerkannt.
Die Erstellung von Teilegutachten durch die Prüflabor Süd GmbH unterliegt der Aufsicht des Landes
Schleswig-Holstein.
Brokstedt, den 10.02.2020
Prüflabor Süd GmbH
Der Sachverständige
Ing. Matthias Kleingarn
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Verwendungsbereich: Anlage A1 BMW
Raddaten
Achse 1:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/112
Radtyp: ECKSTEIN S350 23X10½J Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
ET+33 112 66,6 ECKSTEIN S350 23X10½JJ 66,6 33 1025 2450 01.06.2018
Achse 2:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 5/112
Radtyp: ECKSTEIN S350 23X12JJ Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
ET+30 112 66,6 ECKSTEIN S350 23X12JJ 66,6 30 1025 2450 01.06.2018
Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
RDKS-Hersteller/(Typ)
Achse 1: MaxSensor
Achse 2: MaxSensor
Diese Auflistung stellt nur einen Auszug von RDKS-Sensor-Herstellern dar. Die Ausführungen der Sensoren ist für
das betreffende Fahrzeug beim Räderhersteller anzufragen, da diese unter anderem vom jeweiligen Softwarestand
des Fahrzeuges abhängt.
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Fahrzeugdaten
Hersteller: BMW
Modell: X7
Typ: G7X
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 10½J×23H2 ET+33 112 66,6
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,25 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
G7X 155 - 390 A01, A02, A03,
e1*2007/46*1952*.. A04, A05, A06,
A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, M01, RB
Auflagen bei
Räderkombinat.
295/35R23 KA101,KI101 AK1, R015
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 12J×23H2 ET+30 112 66,6
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,25 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
G7X 155 - 390 A01, A02, A03,
e1*2007/46*1952*.. A04, A05, A06,
A07, A08, A09,
A10, A11, A12,
A13, M01, RB
Auflagen bei
Räderkombinat.
335/30R23 KA201,KI201 AK1, R015
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Auflagenhinweise
A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise
befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
überprüfen.
A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
aufgeführt ist.
A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile
zulässig. Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
AK1 Bei Kombinationen aus den angegebenen Reifenausführungen sind die unterschiedlichen Abrollumfänge sowie
die vom Hersteller vorgegebenen Serienbereifungen zu beachten. Dies gilt insbesonders für die zulässigen
Reifenbreiten an Vorder- und Hinterachse, von deren Differenz unter Umständen nicht abgewichen werden darf.
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KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
KI101 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 1 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
KI201 Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination herzustellen.
M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R015 Die maximale Differenz der Abrollumfänge ist herstellerbedingt zu beachten. Diese kann von den allgemein
gültigen Standards abweichen.
RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
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Radabdeckung
Vorderachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA102, K1a KA103, K1b der Radmitte zu Auflage
KA101, K1c
Fahrtrichtung
Hinterachse
Bereich 30° Bereich 50° Bereich 30° vor
vor der Radmitte zu Auflage hinter der Radmitte zu Auflage und 50° hinter
KA202, K2a KA203, K2b der Radmitte zu Auflage
KA201, K2c
Fahrtrichtung
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Anbauabnahme
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Typen: ECKSTEIN S350 23X10½JJ/ECKSTEIN S350 23X12JJ des
Herstellers/Importeurs:
Volker Schmidt GmbH & Co. KG liegt ein TEILEGUTACHTEN NACH §19(3) StVZO über die
Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des Techn. Dienst PSA -
Prüflabor Süd Automotive GmbH, Brokstedt vor.
Bericht-Nr.: 2020-TG-PSA-0023-A1 Datum: 10.02.2020
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, dass der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: ___________________________, Fahrzeugtyp:______________________________ ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:____________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungs-
behörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: ______________ Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme:
a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
B - 2.1 2.2 L - 9 . P.2 /- T -
P.4
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q
D.2 V.7 - F.1 - F.2
7.1 - 7.2 - 7.3
- 8.1 - 8.2 - 8.3
- U.1 - U.2 - U.3
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
5 15.2 -
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 21 -
22 -
-
-
-
-
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