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							TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel.04551/96450
                                                                                                 ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝    ✞




Teilegutachten-Nr. 351-755-99-FBTP                                                                               TA-GA-TP
über Rad-Reifen-Umrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                                Seite 2



1.      Prüfung und Beurteilung

        Die Umrüstung wurde nach dem VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 „Begutachtung von
        baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berück-
        sichtigung der Betriebsfestigkeit geprüft.

        Außer den Ergebnissen der eigenen Prüfungen des Unterzeichnenden wurden
        auch komplette Gutachten des Unterzeichnenden sowie anderer amtlich
        anerkannter Sachverständigen eingearbeitet.

        Die Anforderungen des o.g. Merkblattes werden erfüllt.

        Gegen die Verwendung der in diesem Gutachten genannten Radgrößen (in
        Verbindung mit den in den Anlagen genannten Reifengrößen) bestehen aufgrund
        der durchgeführten Untersuchungen keine technischen Bedenken.


2.      Hinweise

2.1.    Für den Kraftfahrzeugsachverständigen

        Die Auflagen und Hinweise der Anlage 4.4. sind zu beachten.


2.2.    Für den Fahrzeughalter

        Nach erfolgter Anbauprüfung durch den zuständigen
        Kraftfahrzeugsachverständigen erhalten Sie eine Anbaubestätigung. Wenn sich die
        Zulassungsstelle das nächste Mal mit Ihren Fahrzeugpapieren befaßt (z.B.: An-,
        Ummeldungen, Halterwechsel etc.) legen Sie bitte zusätzlich die Anbaubestätigung
        für die Berichtigung der Fahrzeugdaten vor.

2.3.    Für den Gutachteninhaber

        Der Gutachteninhaber hat dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten mit den
        Anlagen durch Nachtrag ergänzt wird, wenn sich die im Verwendungsbereich
        aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder
        beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den
        Radbremsen, an der Radaufhängung und an den Radhäusern.

        Die Bezieher der Sonderräder sind (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanwei-
        sung) auf die Auflagen und Hinweise sowie auf die Befestigungsart und die
        erforderlichen Anzugsmomente der Radschrauben bzw. -muttern hinzuweisen.



Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel.04551/96450
                                                                                                 ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝    ✞




Teilegutachten-Nr. 351-755-99-FBTP                                                                               TA-GA-TP
über Rad-Reifen-Umrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                                Seite 3



3.      Ausnahmen/Abweichungen von der StVZO

        keine



4.      Anlagen

4.1.    Technische Beschreibung
4.2.    Verwendungsbereich (diese Blätter können einzeln verwendet werden)
4.3.    Bereifungsmöglichkeiten
4.4.    Hinweise und Auflagen




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                  ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                Anlage 4.1
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                    Seite 1

4.1     Technische Beschreibung der Sonderräder


1.      Hersteller/Antragsteller/Vertrieb:       Volker Schmidt GmbH
                                                 Gieschenhagen 2
                                                 D-23795 Bad Segeberg

2.      Art der Sonderräder:                     Einteilige LM-Sonderräder, Mittenbohrung mit
                                                 Kappe abgedeckt, Mehrschicht-Einbrenn-
                                                 lackierung.

3.      Ausführungen:

        Radtyp:                                  ML9016
        ABE-Nr./Typzeichen:                      KBA 44696
        Größe:                                   9,0Jx16 H2
        Einpreßtiefe:                            +15,+25,+26, +32,+35 mm
        Befestigung:                             Radschrauben mit einem Kegelbund von 60°
        Anzugsmoment:                            nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers
        Zentrierart:                             Mittelzentrierung, z.T. durch Zentrierringe
        Geprüfte max. Radlast:                   siehe unten


        Ausführung 1:       MZ:                  64 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  4
                            LK:                  95,25
                            Radlast:             550 kg
                            ET:                  +15, +25 mm

        Ausführung 2:       MZ:                  64 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  4
                            LK:                  98
                            Radlast:             550 kg
                            ET:                  +15, +25, +26, +32 mm

        Ausführung 3:       MZ:                  64 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  5
                            LK:                  98
                            Radlast:             550 kg
                            ET:                  +15, +25 mm




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                  ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                Anlage 4.1
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                    Seite 2



        Ausführung 4:       MZ:                  64 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  4
                            LK:                  100
                            Radlast:             550 kg
                            ET:                  +15,+25,+26, +32 mm

        Ausführung 5:       MZ:                  72,5 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  4
                            LK:                  108
                            Radlast:             530 kg
                            ET:                  +25 mm

        Ausführung 6:       MZ:                  64 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  5
                            LK:                  100
                            Radlast:             530 kg
                            ET:                  +15, +25 mm

        Ausführung 7:       MZ:                  72,5 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  5
                            LK:                  108
                            Radlast:             530 kg
                            ET:                  +35 mm

        Ausführung 8:       MZ:                  72,5 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  5
                            LK:                  110
                            Radlast:             530 kg
                            ET:                  +35 mm

        Ausführung 9:       MZ:                  72,5 mm
                            Zentrierung:         mit
                            LZ:                  5
                            LK:                  112
                            Radlast:             530 kg
                            ET:                  +35 mm




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                  ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                Anlage 4.1
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                    Seite 3

        Ausführung 10: MZ:                       72,5 mm
                       Zentrierung:              mit
                       LZ:                       5
                       LK:                       114,3
                       Radlast:                  530 kg
                       ET:                       +35 mm


5.      Kennzeichnung

        außen bzw. innen:        Radtyp:     ML9016
        innen:                   Größe:      9,0Jx16 H2
                                 ET:         +15, 25, 26, 32, 35
                                 Handelsmarke:
                                 Herkunft:   Made in Germany
                                 Hersteller: Volker Schmidt GmbH
                                 Ausführung: ML9016
                                 LK:         95,25, 98, 100, 108, 110,
                                             112, 114,3,
                                 LZ:         4 oder 5
                                 Herst.Dat.: Fertigungsmonat und Fertigungsjahr


6.      Dauerfestigkeitsnachweis:

        Die Dauerfestigkeitsprüfung der oben beschriebenen Räder wurden entsprechend
        den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für
        Krafträder" vom 27.02.1982 vom TÜV Rheinland positiv durchgeführt KBA44696.

        Den Prüfungen waren folgende Werte zugrunde gelegt:

        max. Radlast             siehe Pkt. 3.
        Einpreßtiefe:            siehe Pkt. 3.
        Reibwert:                0,9
        max. Abrollumfang:       Ausf. 1              LK= 95,25 mm           1930 mm
                                 Ausf. 2              LK= 98 mm              1930, 1935 mm
                                 Ausf. 3              LK= 98 mm              1930 mm
                                 Ausf. 4              LK=100 mm              1930, 1935 mm
                                 Ausf. 5              LK=100 mm              1935 mm
                                 Ausf. 6              LK=100 mm              1935 mm
                                 Ausf. 7              LK=108 mm              1935 mm
                                 Ausf. 8              LK= 110 mm             1935 mm
                                 Ausf. 9              LK= 112 mm             1935 mm
                                 Ausf. 10             LK= 114,3 mm           1935 mm


Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                  ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                Anlage 4.1
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                    Seite 4



        Der Nachweis für die Dauerfestigkeit der Fahrzeugtypen, deren Spurweite durch
        den Anbau der vorseitig beschriebenen Räder sich um mehr als 2% vergrößerte,
        wurde durch den Antragsteller vorgelegt.


7.     Zentrieringe        Mittelloch in mm

        ZK1                ZK1 Ø64 Ø60,1
        ZK2                ZK2 Ø64 Ø59,1
        ZK3                ZK3 Ø64 Ø57,1
        ZK4                ZK4 Ø64 Ø56,6
        ZK5                ZK5 Ø64 Ø56,2
        ZK6                ZK6 Ø64 Ø54,1
        ZK7                ZK7 Ø64 Ø52,1
        ZK9                ZK9 Ø64 Ø58,1
        ZV0                ZV0 Ø72,5 Ø63,4
        ZV1                ZV1 Ø72,5 Ø60,1
        ZV3                ZV3 Ø72,5 Ø57,1
        ZV4                ZV4 Ø72,5 Ø56,6
        ZVK                ZVK Ø72,5 Ø64,1
        ZVL                ZVL Ø72,5 Ø65,1
        ZVN                ZVN Ø72,5 Ø66,1
        ZVS                ZVS Ø72,5 Ø67,1




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH         Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe          D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                      Rückfragen an Antragsteller:
                                                        Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                   ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                 TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                 Anlage 4.3
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                     Seite 1
4.3     Bereifungsmöglichkeiten:
         Komb. Achse Reifendimension                           Komb. Achse Reifendimension
         A1    VA:   195/45-16                                 G1    VA:   225/40-16
               HA:   195/45-16                                       HA:   225/40-16
         B1    VA:   195/50-16                                 G2    VA:   225/40-16
               HA:   195/50-16                                       HA:   225/45-16
         C1    VA:   205/45-16                                 G3    VA:   225/40-16
               HA:   205/45-16                                       HA:   225/50-16
         C2    VA:   205/45-16                                 G4    VA:   225/40-16
               HA:   225/40-16                                       HA:   245/35-16
         C3    VA:   205/45-16                                 H1    VA:   225/45-16
               HA:   225/45-16                                       HA:   225/45-16
         C4    VA:   205/45-16                                 J1    VA:   225/50-16
               HA:   225/50-16                                       HA:   225/50-16
         D1    VA:   205/50-16                                 J2    VA:   225/50-16
               HA:   205/50-16                                       HA:   245/45-16
         D2    VA:   205/50-16                                 K1    VA:   P235/55-16
               HA:   225/45-16                                       HA:   P235/55-16
         D3    VA:   205/50-16                                 L1    VA:   245/70-16
               HA:   225/50-16                                       HA:   245/70-16
         E1    VA:   205/55-16                                 M1    VA:   255/50-16
               HA:   205/55-16                                       HA:   255/50-16
         E2    VA:   205/55-16                                 N1    VA:   255/55-16
               HA:   225/50-16                                       HA:   255/55-16
         E3    VA:   205/55-16                                 O1    VA:   255/65-16
               HA:   245/45-16                                       HA:   255/65-16
         F1    VA:   215/40-16                                 P1    VA:   225/45-16
               HA:   215/40-16                                       HA:   225/45-16
         F2    VA:   215/40-16
               HA:   225/40-16
         F3    VA:   215/40-16                                 W1         VA:        215/55-16
               HA:   225/45-16                                            HA:        215/55-16
         F4    VA:   215/40-16                                 X1         VA:        235/55-16
               HA:   225/50-16                                            HA:        235/55-16
         F5    VA:   215/40-16                                 Y1         VA:        245/45-16
               HA:   245/45-16                                            HA:        245/45-16
         F6    VA:   215/40-16                                 Z1         VA:        245/35-16
               HA:   245/35-16                                            HA:        245/35-16
HINWEIS:
Bei Montage der Reifen auf Rädern über der auf Seite 2 angegebenen (nach W.d.K. bzw. E.T.R.T.O. festgelegten)
maximal zulässigen Radgröße muß eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die Freigabe für
diese Montage (mit Angabe des Reifenfabrikats und -profils) vorgelegt werden.
In solchen Fällen ist das genannte Reifenfabrikat und -profil in die Fahrzeugpapiere unter Ziff. 33 aufzunehmen.
Weicht die Reifengröße um mehr als ½ Zoll von der maximal zulässigen Radgröße ab, dann ist eine neuere
Bestätigung - d.h. mit Datum nach dem 15.04.1997 - zu fordern.




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11            Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching            Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                     Rückfragen an Antragsteller:
                                                       Herr Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                                                                  ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                                TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                                Anlage 4.3
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg                                                                    Seite 2

Zuordnung der Reifengrößen zu den Rädern

Nach W.d.K ist die Montage der aufgeführten Reifen nur auf folgenden Rädern zulässig:
Reifen- Reifengröße                      max. Radgröße                              Abrollumfang in mm
komb.

E           205/55R16                    7½x16                                      1930
W           215/55R16                    7½x16                                      1960
K=X         235/55R16                    8x16                                       2030

B           195/50R16                    7x16 (Bestätigung in jedem Fall erf.)      1835
D           205/50R16                    7½x16                                      1865
J           225/50R16                    8x16                                       1930

A           195/45R16                    7½x16                                      1759 (Michelin)
C           205/45R16                    7½x167½x16                                 1800
H=P         225/45R16                    8½x16                                      1855
Y           245/45R16                    8½x16                                      1910

F           215/40R16            8½x16                                              1765
F           215/40R16 86W Reinf. 8½x16                                              1785 (Dunlop SP 2040)
G           225/40R16            9x16                                               1785

Z           245/35R16                    9x16                                       1763

L           245/70R16                    7½x16                                      2290
O           255/65R16                    9x16                                       2239/2251
                                                                                    (Goodyear/Wrangler)
N           255/55R16                    9x16                                       2088
M           255/50R16                    9x16                                       2020


HINWEIS:
Bei Montage der Reifen auf Rädern über der oben angegebenen (nach W.d.K. bzw.
E.T.R.T.O. festgelegten) maximal zulässigen Radgröße muß eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers über die Freigabe für diese Montage (mit Angabe des
Reifenfabrikats und -profils) vorgelegt werden.
In solchen Fällen ist das genannte Reifenfabrikat und -profil in die Fahrzeugpapiere
unter Ziff. 33 aufzunehmen.
Weicht die Reifengröße um mehr als ½ Zoll von der maximal zulässigen Radgröße
ab, dann ist eine neuere Bestätigung - d.h. mit Datum nach dem 15.04.1997 - zu
fordern.


Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11         Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching         Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                  Rückfragen an Antragsteller:
                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                    00o4551/96450                               ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                              TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg                                                                       Seite 1

4.4     Hinweise und Auflagen für den amtlich anerkannten Sachverständigen
        oder Prüfer

I.      Allgemeine Hinweise und Auflagen zu den Rädern

1.      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben
        bzw. Radmuttern mit Kegelsitz (60 °) verwendet werden.

2.      Es dürfen nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Überwurfmut-
        tern von außen verwendet werden. Die Ventile müssen weitgehend der DIN
        7779 entsprechen und für den Ventilloch-Nenndurchmesser 11,3 mm geeignet
        sein. Das Ventil soll so kurz wie möglich sein und darf nicht über den Felgenrand
        hinausragen.

3.      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur
        Klebegewichte verwendet werden.

4.      Die Bezieher der beschriebenen Räder sind darauf hinzuweisen, daß bei
        Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden soll. Dabei sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

5.      In kritischen Fällen ist die zulässige Achslast des betreffenden Fahrzeugs mit der
        geprüften maximale Radlast (s.Anlage 4.1, Pkt. 3.) zu vergleichen. Falls die Radlast
        geringer ist als die halbe zulässige Achslast, ist zu prüfen, ob die zulässige Achslast
        entsprechend reduziert werden kann. In der Regel ist dies nur an der Hinterachse
        möglich.




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
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                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                    00o4551/96450                               ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
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II.     Allgemeine Hinweise und Auflagen zu den Reifen

1.      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der
        zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den
        Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit des
        Fahrzeugs ist die vorgeschriebene Toleranz (9 km/h) zu addieren.

        Bei einem Radsturz von mehr als 2° bis 4° ist die Tragfähigkeit der Reifen gemäß
        ETRTO oder gemäß Reifenherstellerangabe zu reduzieren: bei 2° Sturz 100 %, bei
        4° Sturz 90 %, dazwischen ist linear zu interpolieren. Bei (ganzem oder teilweisem)
        Ausgleich der Reduzierung der Tragfähigkeit durch Erhöhung des Reifenfülldrucks
        ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich.

2.     „V„ - Reifen haben bei 210 km/h eine Tragfähigkeit von 100%, bei 240 km/h 91%,
       dazwischen ist linear zu interpolieren.
       „W„- Reifen und „ZR„- Reifen haben bei 240 km/h eine Tragfähigkeit von 100%, bei
       270 km/h 85%, dazwischen ist linear zu interpolieren. Über 270 km/h ist eine Be-
       scheinigung des Reifenherstellers erforderlich über Tragfähigkeit, Sturz, Reifenfüll-
       druck und Radgröße ( Fabrikationsbindung ).

3.      Die Bezieher der beschriebenen Räder und Reifen sind darauf hinzuweisen, daß
        Schneeketten nicht verwendet werden können.

4.      Die Bezieher der beschriebenen Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom
        Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu
        beachten ist.

5.      Die Fahrversuche wurden an Vorder- und Hinterachse mit gleichem Reifenfabrikat
        und –profil durchgeführt. Es sind daher auf Vorder –und Hinterachse nur gleiche
        Fabrikate und gleicher Reifentyp zulässig, es sei denn, es liegen entsprechende
        Freigaben für verschiedene Profile an VA und HA eines Herstellers vor.

6.     Liegt die Abweichung des Reifenumfangs des Sonderreifens vom Serienreifen über
       den zulässigen Toleranzen (+1,5% bzw. –2,5%), so ist eine Tachonachweis- bzw.
       Tachoüberprüfung erforderlich.


                      Tachoanzeige                     tatsächliche Geschwindigkeit

                          40 km/h                               32,7 – 40 km/h
                          80 km/h                               69,0 – 80 km/h
                         120 km/h                              105,5 – 120 km/h




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
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                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg                                                                       Seite 3

7.     Unterschiedliche Rad/Reifen-Kombinationen an VA und HA sind bei Fahrzeugen
       mit Antiblockiersystem ( ABS/ABV ) grundsätzlich unzulässig. Sie können
       trotzdem verwendet werden, wenn eine fahrzeugbezogene Freigabe vom
       Reifenhersteller über den gesamten Geschwindigkeitsbereich des betreffenden
       Fahrzeugs vorliegt.

8.      Bei Montage folgender Reifengrößen, die nicht der W.d.K.-Leitlinie entsprechen,
        sind entsprechende Freigaben des Reifenherstellers erforderlich (siehe Anmerkung
        in Anlage 4.3. und folgende Punkte).

9.      Folgende Herstellerfreigaben für Reifenmontage auf 9JX16-Rädern liegen vor:
        Reifenhersteller            Profiltyp              Geschw.          Reifengröße
                                                           index
        DUNLOP SP2040               SP 8000 / 9000         ZR               215/40 R16
                                    SP 2040                W                215/40 R16
                                    SP 8000                ZR               225/40 R16
                                    SP 8000                ZR               225/45 R16
                                    SP 8000                ZR               225/50 R16
        BRIDGESTONE                 B 530/S-01             V/ZR             215/40 R16
                                    S-01                   ZR               225/45 R16
                                    S-01                   ZR               225/50 R16
        CONTINENTAL                 Conti Sport            ZR               215/40 R16
                                                           ZR               225/40 R16
                                    Conti Contact          ZR               245/35 R16
        YOKOHAMA                    A520                   V                215/40 R16
                                    A520                   V                225/40 R16
                                    A520                   W                225/45 R16


III.    Allgemeine Hinweise und Auflagen zum Fahrwerk
1.      Das umgerüstete Fahrzeug muß insbesondere in den Fahrwerksrelevanten Teilen
        in einem geeigneten - d.h. guten - Erhaltungsstand sein.

2.      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese
        durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.

3.      Gegen eine Fahrwerkstieferlegung bis zu 40 mm bestehen grundsätzlich keine
        technischen Bedenken, sofern diese Tieferlegung nicht durch ein Gewindefahrwerk
        erfolgt.
        Ist das Fahrwerk um mehr als 40 mm tiefergelegt, ist eine gesonderte Prüfung nach
        §21 StVZO (beschränkt) bezüglich Handling, Freigängigkeit usw. erforderlich.
        Gewindefahrwerke müssen grundsätzlich wegen des Freiraums des verstellten
        Federtellers zum Rad gesondert nach §21 StVZO (beschränkt) geprüft werden.


Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
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TÜV Süddeutschland                                  Rückfragen an Antragsteller:
                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
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IV.     Fahrzeugbezogene Hinweise und Auflagen
1.      Nur mit geprüften (d.h. mit entsprechendem Gutachten) Distanzscheiben an der VA
        mit der Stärke 5mm.

2.      Bei den einzelnen Fahrzeugausführungen kann die Reifentragfähigkeit sehr
        unterschiedlich sein. Sie ist im Einzelfall zu überprüfen. So beträgt bei der
        Reifengröße 215/40 R16 (Reifenkombination F.) die Tragfähigkeit 475 kg. Diese
        Reifengröße ist nur dann zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht über 950 kg
        liegt oder die (höhere) zulässige Achslast auf 950 kg herabgesetzt werden kann.
        (s.a. Pkt.24).

3.      Bei Verwendung von Druckanschlägen (80 mm) an der HA ist deren zulässige
        Achslast auf 900 kg zu begrenzen (wegen Freigängigkeit und Restfederweg).

4.      Die Freigängigkeit der Räder innen ist zu überprüfen. Bei nicht ausreichender
        Freigängigkeit sind folgende geprüften Distanzscheiben (d.h. mit entsprechendem
        Gutachten) zu verwenden:      VA: 5/15 mm, HA: 5/15 mm,

5.      An VA und HA sind zusätzliche Radabdeckungen erforderlich. Bei der Verwendung
        von Kunststoffteilen (Verbreiterungen) ist ein Materialgutachten vorzulegen.

6.      Nacharbeiten an den Radhäusern an VA und HA notwendig.

7.      Schürze an VA spreizen, Radhauskante an HA umbördeln bzw, abschleifen.

8.      Radhaus an VA nacharbeiten bzw. falls erforderlich aufweiten.

9.      Um die Freigängigkeit der 5-Loch-Räder innen zum Bremsträger hin zu
        gewährleisten (mindestens 2 mm), sind an der VA unter Umständen geprüfte
        Distanzscheiben in der Stärke 5, 10 oder 15 mm erforderlich.

10.     Die Kunststoffverbreiterungen an der HA sind aufzuweiten und / oder
        abzuschleifen, um die Freigängigkeit der Reifen zu gewährleisten.

11.     HA-Bördelkante umlegen/abschleifen, evtl. Blechnase der Stoßstange abschleifen.

12.     Radhaus an HA aufweiten, Kante umbördeln.

13.     Zur Erhaltung der Freigängigkeit der Reifen sind evtl. die Radhausinnenkotflügel
        bzw. Kunststoffeinsätze nachzuarbeiten (Wölbungen bzw. Vorsprünge ausschnei-
        den oder durch Warmverformung bearbeiten).
        Bei der Verwendung von Kunststoffteilen (Radhausverbreiterungen) ist ein Materi-
        algutachten vorzulegen.


Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11         Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching         Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                  Rückfragen an Antragsteller:
                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                    00o4551/96450                               ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                              TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg                                                                       Seite 5

14.     Nur möglich mit Bremssattel VAG-Nr. 1716151 123B/124B.

15.     Nur mit Querstrebe unten an der VA.

16.     Nur mit Golf-GTI-Stabilisatoren: an VA 12 mm, an HA 21 mm.

17.     Bei Ausführung Quattro oder Syncro nur gleicher Abrollumfang der Reifen an VA
        und HA zulässig.

18.    Die vorderen Kotflügel und Stoßfängerecken müssen ausgestellt und unterlegt
       werden. Ggf. ist die Falzkante im oberen Bereich ganz anzulegen oder zu
       entfernen.

19.     An der HA ist die Freigängigkeit der Räder nach innen zur Feder zu prüfen. Bei zu
        geringem Freiraum sind geeignete, geprüfte Distanzscheiben zu verwenden, um
        den erforderlichen Abstand (mindestens 5 mm) herzustellen.

20.     Eine Überprüfung der Tachogenauigkeit bzw. Tachoangleichung ist erforderlich.
        Bei einer Begutachtung nach § 21 StVZO (beschränkt) kann der amtl. anerk.
        Sachverständige auch eigene Messungen durchführen (siehe II.6.).
        Bei einer Tachoangleichung sind die ursprünglichen Reifengrößen in den
        Fahrzeugpapieren zu streichen (außer es liegt ein ausdrücklicher Nachweis vor,
        daß diese ebenfalls geeignet sind).

21.     Der Lenkeinschlag ist durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen, z.B. bei Typ
        GAL durch Ford-Teilenummer 9059757.

22.     Die Freigängigkeit der Räder nach innen ist zu überprüfen (Abstand zum Brems-
        träger mindestens 2 mm), ggf. sind an der VA Distanzscheiben 3mm oder 5mm
        zu verwenden.

23.     Bei Scheibenbremse hinten: ggf. Distanzscheiben 5 mm verwenden.

24.    Falls die Reifentragfähigkeit nicht der zulässigen Achslast entspricht, ist zu prüfen,
       ob die zulässige Achlast entsprechend reduziert werden kann. Bestehen Bedenken
       gegen eine Reduzierung (z.B. der Vorderachslast), ist durch Wägung (mit voller
       Personenzahl) festzustellen, ob die Reduzierung zulässig ist.

25.     Ist bei der Reifengröße 215/40 R16 die Achslast größer als 950 kg und eine
        Reduzierung ist nicht möglich, dann nur Reifen 215/40 R16 86V Dunlop SP2040.

26.     Bei 110KW Audi A3 1.8T nur 7,5J x 16 ET25 möglich.

27.     Bei Typ 89/89Q ( 4-türig ) sind die Kotflügel v. u. h. ca 3 cm aufzuweiten.


Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11         Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching         Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                  Rückfragen an Antragsteller:
                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                    00o4551/96450                               ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                              TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg                                                                       Seite 6

28.     Um eine Freigängigkeit der Räder innen zum Bremsträger oder zum Federbein hin
        zu gewährleisten, sind an der VA unter Umständen Distanzscheiben erforderlich
        ( 5 mm ).

29.     Auf die Radfreigängigkeit nach innen ist zu achten.
        Bei Felge 9J x 16 ET35 nur mit Distanzscheiben (35mm)
        Nur geprüfte Distanzscheiben z. B. POWER TECH oder H&R

30.     Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der
        Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung
        durch Anbau geeigneter Teile oder durch Ausstellen der Stoßfänger herzustellen.

31.     Die Reifenlaufflächen der Vorderräder sind ausreichend abzudecken.

32.     Die Reifenlaufflächen der Hinterräder sind ausreichend abzudecken.

33.     Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
        Radhausausschnittkanten anzulegen und angrenzende Kunststoffkanten
        anzupassen. Die Radhausausschnittkanten sind im vorderen Auslauf ggf. um ca.
        10 mm auszustellen.

34.     Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
        Radhausausschnittkanten gegebenfalls nach außen aufzuweiten.

35.     Nur mit Bremssattel ohne Verstärkungsbügel. ( Abstand zum Bremsträger
        mindestens 2 mm ).

36.     Die serienmäßigen Distanzscheiben und Führungsstifte sind zu entfernen.

37.     Bei Reifengröße 215/40-16 (Kombinationen F1 und F2) nur 215/40 R16 86W Reinf.
        mit Luftduck: 2,9 bar.
        225/40 ZR 16 Dunlop Sp 8000 mit Luftdruck 2,7 bar.

38.     Bei Radkombination F6 und G4: Nur Reifenfabrikat Conti Sport Contact.

39.     An der Achse 2 ist ein Federwegbegrenzer (Stärke 15 mm) auf der Schwinge
        (= untere Federaufnahme ) zu montieren. Dabei ist die serienmäßige Bohrung der
        Schwinge zu verwenden.

40.     Kotflügel vorne und hinten ca. 2 cm aufweiten.

41.     Nur Felgen mit Kennzeichnung RD




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH        Daimlerstraße 11         Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe         D-85748 Garching         Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland                                  Rückfragen an Antragsteller:
                                                    Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
                                                    00o4551/96450                               ✁   ✂   ✄   ☎   ✄   ✂   ✆   ✝   ✞




Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP                                                                              TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)                              Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg                                                                       Seite 7

42.     Wenn an der Vorderachse (VA) eine Radgröße von 9x16 und/oder eine
        Reifengröße von 225/40-16 oder 225/50-16 verwendet wird, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
        a)    Falls an der VA serienmäßig kein Stabilisator vorhanden ist, muß dieser (aus
              einem gleichartigen leistungsstärkeren Fahrzeugtyp) nachgerüstet werden,
        b)    nur mit einem Sportfahrwerk (Tieferlegung mindestens 30 mm) mit Sport-
              stoßdämpfern (entsprechender Prüfbericht/Teilegutachten ist vorzulegen),
        c)    wenn keine Servolenkung vorhanden, dann nur mit Lenkraddurchmesser
              über 300 mm.

43.    Die Reifengröße 215/40 R 16 (siehe Reifenkombinationen F1,F2,F3,F4,F5,F6) hat
       z.T. einen zu kleinen Reifenumfang (Abweichung z.T. über 8% gegenüber
       Serienbereifung, z.B. 195/65 R 15 mit 1935 mm). Daher darf in solchen Fällen nur
       das Fabrikat DUNLOP SP 2040 in der Ausführung REINF. verwendet werden;
       dieser reifen hat einen Umfang von 1785 mm (s.a. Anlage 4.3., Seite 2).

44.    Die Lenkbegrenzung ist so zu verstellen, daß die Reifenflanken innen bei vollem
       Lenkeinschlag noch einen Freiraum von 5 mm haben.

45.    Die Radabdeckung an Achse 1 und 2 wird durch die Kotflügelverbreiterungen
       R.S.W. 96105 bis 96108 (Technischer Bericht RWTÜV Nr. FTP 96/24623/A06)
       gewährleistet.

46.    Nur Fabrikat Goodyear Eagle GA (Montagebestätigung liegt vor).

47.    Bei Fahrzeugen mit Längsträgern an der HA wie beim Typ ED 9 können die Räder
       9x16 nur montiert werden, wenn die Freigängigkeit der Räder zu den Längsträgern
       gegeben ist. Z. B. in Verbindung mit 5mm dicken Distanzscheiben hinten.

48.    Eine ausreichende Radabdeckung kann bei diesem Fahrzeugtyp unter Umständen
       auch durch eine Tieferlegung erreicht werden.
--




Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle                                 Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95        des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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