TÜV AUTOMOTIVE GMBH Daimlerstraße 11 Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe D-85748 Garching Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland Rückfragen an Antragsteller:
Herr Volker Schmidt Tel.04551/96450
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Teilegutachten-Nr. 351-755-99-FBTP TA-GA-TP
über Rad-Reifen-Umrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35)
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg Seite 2
1. Prüfung und Beurteilung
Die Umrüstung wurde nach dem VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 „Begutachtung von
baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berück-
sichtigung der Betriebsfestigkeit geprüft.
Außer den Ergebnissen der eigenen Prüfungen des Unterzeichnenden wurden
auch komplette Gutachten des Unterzeichnenden sowie anderer amtlich
anerkannter Sachverständigen eingearbeitet.
Die Anforderungen des o.g. Merkblattes werden erfüllt.
Gegen die Verwendung der in diesem Gutachten genannten Radgrößen (in
Verbindung mit den in den Anlagen genannten Reifengrößen) bestehen aufgrund
der durchgeführten Untersuchungen keine technischen Bedenken.
2. Hinweise
2.1. Für den Kraftfahrzeugsachverständigen
Die Auflagen und Hinweise der Anlage 4.4. sind zu beachten.
2.2. Für den Fahrzeughalter
Nach erfolgter Anbauprüfung durch den zuständigen
Kraftfahrzeugsachverständigen erhalten Sie eine Anbaubestätigung. Wenn sich die
Zulassungsstelle das nächste Mal mit Ihren Fahrzeugpapieren befaßt (z.B.: An-,
Ummeldungen, Halterwechsel etc.) legen Sie bitte zusätzlich die Anbaubestätigung
für die Berichtigung der Fahrzeugdaten vor.
2.3. Für den Gutachteninhaber
Der Gutachteninhaber hat dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten mit den
Anlagen durch Nachtrag ergänzt wird, wenn sich die im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeuge in Teilen ändern, welche die Verwendung der Räder
beeinträchtigen können; hierunter fallen insbesondere Änderungen an den
Radbremsen, an der Radaufhängung und an den Radhäusern.
Die Bezieher der Sonderräder sind (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanwei-
sung) auf die Auflagen und Hinweise sowie auf die Befestigungsart und die
erforderlichen Anzugsmomente der Radschrauben bzw. -muttern hinzuweisen.
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95 des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg Seite 3
3. Ausnahmen/Abweichungen von der StVZO
keine
4. Anlagen
4.1. Technische Beschreibung
4.2. Verwendungsbereich (diese Blätter können einzeln verwendet werden)
4.3. Bereifungsmöglichkeiten
4.4. Hinweise und Auflagen
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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35) Anlage 4.1
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg Seite 1
4.1 Technische Beschreibung der Sonderräder
1. Hersteller/Antragsteller/Vertrieb: Volker Schmidt GmbH
Gieschenhagen 2
D-23795 Bad Segeberg
2. Art der Sonderräder: Einteilige LM-Sonderräder, Mittenbohrung mit
Kappe abgedeckt, Mehrschicht-Einbrenn-
lackierung.
3. Ausführungen:
Radtyp: ML9016
ABE-Nr./Typzeichen: KBA 44696
Größe: 9,0Jx16 H2
Einpreßtiefe: +15,+25,+26, +32,+35 mm
Befestigung: Radschrauben mit einem Kegelbund von 60°
Anzugsmoment: nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers
Zentrierart: Mittelzentrierung, z.T. durch Zentrierringe
Geprüfte max. Radlast: siehe unten
Ausführung 1: MZ: 64 mm
Zentrierung: mit
LZ: 4
LK: 95,25
Radlast: 550 kg
ET: +15, +25 mm
Ausführung 2: MZ: 64 mm
Zentrierung: mit
LZ: 4
LK: 98
Radlast: 550 kg
ET: +15, +25, +26, +32 mm
Ausführung 3: MZ: 64 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 98
Radlast: 550 kg
ET: +15, +25 mm
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Ausführung 4: MZ: 64 mm
Zentrierung: mit
LZ: 4
LK: 100
Radlast: 550 kg
ET: +15,+25,+26, +32 mm
Ausführung 5: MZ: 72,5 mm
Zentrierung: mit
LZ: 4
LK: 108
Radlast: 530 kg
ET: +25 mm
Ausführung 6: MZ: 64 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 100
Radlast: 530 kg
ET: +15, +25 mm
Ausführung 7: MZ: 72,5 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 108
Radlast: 530 kg
ET: +35 mm
Ausführung 8: MZ: 72,5 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 110
Radlast: 530 kg
ET: +35 mm
Ausführung 9: MZ: 72,5 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 112
Radlast: 530 kg
ET: +35 mm
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Ausführung 10: MZ: 72,5 mm
Zentrierung: mit
LZ: 5
LK: 114,3
Radlast: 530 kg
ET: +35 mm
5. Kennzeichnung
außen bzw. innen: Radtyp: ML9016
innen: Größe: 9,0Jx16 H2
ET: +15, 25, 26, 32, 35
Handelsmarke:
Herkunft: Made in Germany
Hersteller: Volker Schmidt GmbH
Ausführung: ML9016
LK: 95,25, 98, 100, 108, 110,
112, 114,3,
LZ: 4 oder 5
Herst.Dat.: Fertigungsmonat und Fertigungsjahr
6. Dauerfestigkeitsnachweis:
Die Dauerfestigkeitsprüfung der oben beschriebenen Räder wurden entsprechend
den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und für
Krafträder" vom 27.02.1982 vom TÜV Rheinland positiv durchgeführt KBA44696.
Den Prüfungen waren folgende Werte zugrunde gelegt:
max. Radlast siehe Pkt. 3.
Einpreßtiefe: siehe Pkt. 3.
Reibwert: 0,9
max. Abrollumfang: Ausf. 1 LK= 95,25 mm 1930 mm
Ausf. 2 LK= 98 mm 1930, 1935 mm
Ausf. 3 LK= 98 mm 1930 mm
Ausf. 4 LK=100 mm 1930, 1935 mm
Ausf. 5 LK=100 mm 1935 mm
Ausf. 6 LK=100 mm 1935 mm
Ausf. 7 LK=108 mm 1935 mm
Ausf. 8 LK= 110 mm 1935 mm
Ausf. 9 LK= 112 mm 1935 mm
Ausf. 10 LK= 114,3 mm 1935 mm
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der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg Seite 4
Der Nachweis für die Dauerfestigkeit der Fahrzeugtypen, deren Spurweite durch
den Anbau der vorseitig beschriebenen Räder sich um mehr als 2% vergrößerte,
wurde durch den Antragsteller vorgelegt.
7. Zentrieringe Mittelloch in mm
ZK1 ZK1 Ø64 Ø60,1
ZK2 ZK2 Ø64 Ø59,1
ZK3 ZK3 Ø64 Ø57,1
ZK4 ZK4 Ø64 Ø56,6
ZK5 ZK5 Ø64 Ø56,2
ZK6 ZK6 Ø64 Ø54,1
ZK7 ZK7 Ø64 Ø52,1
ZK9 ZK9 Ø64 Ø58,1
ZV0 ZV0 Ø72,5 Ø63,4
ZV1 ZV1 Ø72,5 Ø60,1
ZV3 ZV3 Ø72,5 Ø57,1
ZV4 ZV4 Ø72,5 Ø56,6
ZVK ZVK Ø72,5 Ø64,1
ZVL ZVL Ø72,5 Ø65,1
ZVN ZVN Ø72,5 Ø66,1
ZVS ZVS Ø72,5 Ø67,1
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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35) Anlage 4.3
der Fa. Volker Schmidt GmbH, D-23795 Bad Segeberg Seite 1
4.3 Bereifungsmöglichkeiten:
Komb. Achse Reifendimension Komb. Achse Reifendimension
A1 VA: 195/45-16 G1 VA: 225/40-16
HA: 195/45-16 HA: 225/40-16
B1 VA: 195/50-16 G2 VA: 225/40-16
HA: 195/50-16 HA: 225/45-16
C1 VA: 205/45-16 G3 VA: 225/40-16
HA: 205/45-16 HA: 225/50-16
C2 VA: 205/45-16 G4 VA: 225/40-16
HA: 225/40-16 HA: 245/35-16
C3 VA: 205/45-16 H1 VA: 225/45-16
HA: 225/45-16 HA: 225/45-16
C4 VA: 205/45-16 J1 VA: 225/50-16
HA: 225/50-16 HA: 225/50-16
D1 VA: 205/50-16 J2 VA: 225/50-16
HA: 205/50-16 HA: 245/45-16
D2 VA: 205/50-16 K1 VA: P235/55-16
HA: 225/45-16 HA: P235/55-16
D3 VA: 205/50-16 L1 VA: 245/70-16
HA: 225/50-16 HA: 245/70-16
E1 VA: 205/55-16 M1 VA: 255/50-16
HA: 205/55-16 HA: 255/50-16
E2 VA: 205/55-16 N1 VA: 255/55-16
HA: 225/50-16 HA: 255/55-16
E3 VA: 205/55-16 O1 VA: 255/65-16
HA: 245/45-16 HA: 255/65-16
F1 VA: 215/40-16 P1 VA: 225/45-16
HA: 215/40-16 HA: 225/45-16
F2 VA: 215/40-16
HA: 225/40-16
F3 VA: 215/40-16 W1 VA: 215/55-16
HA: 225/45-16 HA: 215/55-16
F4 VA: 215/40-16 X1 VA: 235/55-16
HA: 225/50-16 HA: 235/55-16
F5 VA: 215/40-16 Y1 VA: 245/45-16
HA: 245/45-16 HA: 245/45-16
F6 VA: 215/40-16 Z1 VA: 245/35-16
HA: 245/35-16 HA: 245/35-16
HINWEIS:
Bei Montage der Reifen auf Rädern über der auf Seite 2 angegebenen (nach W.d.K. bzw. E.T.R.T.O. festgelegten)
maximal zulässigen Radgröße muß eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers über die Freigabe für
diese Montage (mit Angabe des Reifenfabrikats und -profils) vorgelegt werden.
In solchen Fällen ist das genannte Reifenfabrikat und -profil in die Fahrzeugpapiere unter Ziff. 33 aufzunehmen.
Weicht die Reifengröße um mehr als ½ Zoll von der maximal zulässigen Radgröße ab, dann ist eine neuere
Bestätigung - d.h. mit Datum nach dem 15.04.1997 - zu fordern.
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Zuordnung der Reifengrößen zu den Rädern
Nach W.d.K ist die Montage der aufgeführten Reifen nur auf folgenden Rädern zulässig:
Reifen- Reifengröße max. Radgröße Abrollumfang in mm
komb.
E 205/55R16 7½x16 1930
W 215/55R16 7½x16 1960
K=X 235/55R16 8x16 2030
B 195/50R16 7x16 (Bestätigung in jedem Fall erf.) 1835
D 205/50R16 7½x16 1865
J 225/50R16 8x16 1930
A 195/45R16 7½x16 1759 (Michelin)
C 205/45R16 7½x167½x16 1800
H=P 225/45R16 8½x16 1855
Y 245/45R16 8½x16 1910
F 215/40R16 8½x16 1765
F 215/40R16 86W Reinf. 8½x16 1785 (Dunlop SP 2040)
G 225/40R16 9x16 1785
Z 245/35R16 9x16 1763
L 245/70R16 7½x16 2290
O 255/65R16 9x16 2239/2251
(Goodyear/Wrangler)
N 255/55R16 9x16 2088
M 255/50R16 9x16 2020
HINWEIS:
Bei Montage der Reifen auf Rädern über der oben angegebenen (nach W.d.K. bzw.
E.T.R.T.O. festgelegten) maximal zulässigen Radgröße muß eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers über die Freigabe für diese Montage (mit Angabe des
Reifenfabrikats und -profils) vorgelegt werden.
In solchen Fällen ist das genannte Reifenfabrikat und -profil in die Fahrzeugpapiere
unter Ziff. 33 aufzunehmen.
Weicht die Reifengröße um mehr als ½ Zoll von der maximal zulässigen Radgröße
ab, dann ist eine neuere Bestätigung - d.h. mit Datum nach dem 15.04.1997 - zu
fordern.
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der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg Seite 1
4.4 Hinweise und Auflagen für den amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer
I. Allgemeine Hinweise und Auflagen zu den Rädern
1. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben
bzw. Radmuttern mit Kegelsitz (60 °) verwendet werden.
2. Es dürfen nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Überwurfmut-
tern von außen verwendet werden. Die Ventile müssen weitgehend der DIN
7779 entsprechen und für den Ventilloch-Nenndurchmesser 11,3 mm geeignet
sein. Das Ventil soll so kurz wie möglich sein und darf nicht über den Felgenrand
hinausragen.
3. Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur
Klebegewichte verwendet werden.
4. Die Bezieher der beschriebenen Räder sind darauf hinzuweisen, daß bei
Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden soll. Dabei sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
5. In kritischen Fällen ist die zulässige Achslast des betreffenden Fahrzeugs mit der
geprüften maximale Radlast (s.Anlage 4.1, Pkt. 3.) zu vergleichen. Falls die Radlast
geringer ist als die halbe zulässige Achslast, ist zu prüfen, ob die zulässige Achslast
entsprechend reduziert werden kann. In der Regel ist dies nur an der Hinterachse
möglich.
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Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP TA-GA-TP
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II. Allgemeine Hinweise und Auflagen zu den Reifen
1. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der
zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den
Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Zur angegebenen Höchstgeschwindigkeit des
Fahrzeugs ist die vorgeschriebene Toleranz (9 km/h) zu addieren.
Bei einem Radsturz von mehr als 2° bis 4° ist die Tragfähigkeit der Reifen gemäß
ETRTO oder gemäß Reifenherstellerangabe zu reduzieren: bei 2° Sturz 100 %, bei
4° Sturz 90 %, dazwischen ist linear zu interpolieren. Bei (ganzem oder teilweisem)
Ausgleich der Reduzierung der Tragfähigkeit durch Erhöhung des Reifenfülldrucks
ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich.
2. „V„ - Reifen haben bei 210 km/h eine Tragfähigkeit von 100%, bei 240 km/h 91%,
dazwischen ist linear zu interpolieren.
„W„- Reifen und „ZR„- Reifen haben bei 240 km/h eine Tragfähigkeit von 100%, bei
270 km/h 85%, dazwischen ist linear zu interpolieren. Über 270 km/h ist eine Be-
scheinigung des Reifenherstellers erforderlich über Tragfähigkeit, Sturz, Reifenfüll-
druck und Radgröße ( Fabrikationsbindung ).
3. Die Bezieher der beschriebenen Räder und Reifen sind darauf hinzuweisen, daß
Schneeketten nicht verwendet werden können.
4. Die Bezieher der beschriebenen Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu
beachten ist.
5. Die Fahrversuche wurden an Vorder- und Hinterachse mit gleichem Reifenfabrikat
und –profil durchgeführt. Es sind daher auf Vorder –und Hinterachse nur gleiche
Fabrikate und gleicher Reifentyp zulässig, es sei denn, es liegen entsprechende
Freigaben für verschiedene Profile an VA und HA eines Herstellers vor.
6. Liegt die Abweichung des Reifenumfangs des Sonderreifens vom Serienreifen über
den zulässigen Toleranzen (+1,5% bzw. –2,5%), so ist eine Tachonachweis- bzw.
Tachoüberprüfung erforderlich.
Tachoanzeige tatsächliche Geschwindigkeit
40 km/h 32,7 – 40 km/h
80 km/h 69,0 – 80 km/h
120 km/h 105,5 – 120 km/h
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über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35) Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg Seite 3
7. Unterschiedliche Rad/Reifen-Kombinationen an VA und HA sind bei Fahrzeugen
mit Antiblockiersystem ( ABS/ABV ) grundsätzlich unzulässig. Sie können
trotzdem verwendet werden, wenn eine fahrzeugbezogene Freigabe vom
Reifenhersteller über den gesamten Geschwindigkeitsbereich des betreffenden
Fahrzeugs vorliegt.
8. Bei Montage folgender Reifengrößen, die nicht der W.d.K.-Leitlinie entsprechen,
sind entsprechende Freigaben des Reifenherstellers erforderlich (siehe Anmerkung
in Anlage 4.3. und folgende Punkte).
9. Folgende Herstellerfreigaben für Reifenmontage auf 9JX16-Rädern liegen vor:
Reifenhersteller Profiltyp Geschw. Reifengröße
index
DUNLOP SP2040 SP 8000 / 9000 ZR 215/40 R16
SP 2040 W 215/40 R16
SP 8000 ZR 225/40 R16
SP 8000 ZR 225/45 R16
SP 8000 ZR 225/50 R16
BRIDGESTONE B 530/S-01 V/ZR 215/40 R16
S-01 ZR 225/45 R16
S-01 ZR 225/50 R16
CONTINENTAL Conti Sport ZR 215/40 R16
ZR 225/40 R16
Conti Contact ZR 245/35 R16
YOKOHAMA A520 V 215/40 R16
A520 V 225/40 R16
A520 W 225/45 R16
III. Allgemeine Hinweise und Auflagen zum Fahrwerk
1. Das umgerüstete Fahrzeug muß insbesondere in den Fahrwerksrelevanten Teilen
in einem geeigneten - d.h. guten - Erhaltungsstand sein.
2. Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese
durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
3. Gegen eine Fahrwerkstieferlegung bis zu 40 mm bestehen grundsätzlich keine
technischen Bedenken, sofern diese Tieferlegung nicht durch ein Gewindefahrwerk
erfolgt.
Ist das Fahrwerk um mehr als 40 mm tiefergelegt, ist eine gesonderte Prüfung nach
§21 StVZO (beschränkt) bezüglich Handling, Freigängigkeit usw. erforderlich.
Gewindefahrwerke müssen grundsätzlich wegen des Freiraums des verstellten
Federtellers zum Rad gesondert nach §21 StVZO (beschränkt) geprüft werden.
Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle Volker Schmidt 351-755-99-FBTP.doc
KBA-P 00001-95 des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH Daimlerstraße 11 Telefon 0 89 / 329 50 - 660
Unternehmensgruppe D-85748 Garching Telefax 0 89 / 329 50 - 658
TÜV Süddeutschland Rückfragen an Antragsteller:
Herrn Volker Schmidt Tel. 04551/96450
00o4551/96450 ✁ ✂ ✄ ☎ ✄ ✂ ✆ ✝ ✞
Teilegutachten Nr. 351-755-99-FBTP TA-GA-TP
über Räder/Reifenumrüstung Sonderräder, Typ ML9016 (9,0Jx16 ET 15, 25, 26, 32, 35) Anlage 4.4
der Fa. Volker Schmidt, D-23795 Bad Segeberg Seite 4
IV. Fahrzeugbezogene Hinweise und Auflagen
1. Nur mit geprüften (d.h. mit entsprechendem Gutachten) Distanzscheiben an der VA
mit der Stärke 5mm.
2. Bei den einzelnen Fahrzeugausführungen kann die Reifentragfähigkeit sehr
unterschiedlich sein. Sie ist im Einzelfall zu überprüfen. So beträgt bei der
Reifengröße 215/40 R16 (Reifenkombination F.) die Tragfähigkeit 475 kg. Diese
Reifengröße ist nur dann zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht über 950 kg
liegt oder die (höhere) zulässige Achslast auf 950 kg herabgesetzt werden kann.
(s.a. Pkt.24).
3. Bei Verwendung von Druckanschlägen (80 mm) an der HA ist deren zulässige
Achslast auf 900 kg zu begrenzen (wegen Freigängigkeit und Restfederweg).
4. Die Freigängigkeit der Räder innen ist zu überprüfen. Bei nicht ausreichender
Freigängigkeit sind folgende geprüften Distanzscheiben (d.h. mit entsprechendem
Gutachten) zu verwenden: VA: 5/15 mm, HA: 5/15 mm,
5. An VA und HA sind zusätzliche Radabdeckungen erforderlich. Bei der Verwendung
von Kunststoffteilen (Verbreiterungen) ist ein Materialgutachten vorzulegen.
6. Nacharbeiten an den Radhäusern an VA und HA notwendig.
7. Schürze an VA spreizen, Radhauskante an HA umbördeln bzw, abschleifen.
8. Radhaus an VA nacharbeiten bzw. falls erforderlich aufweiten.
9. Um die Freigängigkeit der 5-Loch-Räder innen zum Bremsträger hin zu
gewährleisten (mindestens 2 mm), sind an der VA unter Umständen geprüfte
Distanzscheiben in der Stärke 5, 10 oder 15 mm erforderlich.
10. Die Kunststoffverbreiterungen an der HA sind aufzuweiten und / oder
abzuschleifen, um die Freigängigkeit der Reifen zu gewährleisten.
11. HA-Bördelkante umlegen/abschleifen, evtl. Blechnase der Stoßstange abschleifen.
12. Radhaus an HA aufweiten, Kante umbördeln.
13. Zur Erhaltung der Freigängigkeit der Reifen sind evtl. die Radhausinnenkotflügel
bzw. Kunststoffeinsätze nachzuarbeiten (Wölbungen bzw. Vorsprünge ausschnei-
den oder durch Warmverformung bearbeiten).
Bei der Verwendung von Kunststoffteilen (Radhausverbreiterungen) ist ein Materi-
algutachten vorzulegen.
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14. Nur möglich mit Bremssattel VAG-Nr. 1716151 123B/124B.
15. Nur mit Querstrebe unten an der VA.
16. Nur mit Golf-GTI-Stabilisatoren: an VA 12 mm, an HA 21 mm.
17. Bei Ausführung Quattro oder Syncro nur gleicher Abrollumfang der Reifen an VA
und HA zulässig.
18. Die vorderen Kotflügel und Stoßfängerecken müssen ausgestellt und unterlegt
werden. Ggf. ist die Falzkante im oberen Bereich ganz anzulegen oder zu
entfernen.
19. An der HA ist die Freigängigkeit der Räder nach innen zur Feder zu prüfen. Bei zu
geringem Freiraum sind geeignete, geprüfte Distanzscheiben zu verwenden, um
den erforderlichen Abstand (mindestens 5 mm) herzustellen.
20. Eine Überprüfung der Tachogenauigkeit bzw. Tachoangleichung ist erforderlich.
Bei einer Begutachtung nach § 21 StVZO (beschränkt) kann der amtl. anerk.
Sachverständige auch eigene Messungen durchführen (siehe II.6.).
Bei einer Tachoangleichung sind die ursprünglichen Reifengrößen in den
Fahrzeugpapieren zu streichen (außer es liegt ein ausdrücklicher Nachweis vor,
daß diese ebenfalls geeignet sind).
21. Der Lenkeinschlag ist durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen, z.B. bei Typ
GAL durch Ford-Teilenummer 9059757.
22. Die Freigängigkeit der Räder nach innen ist zu überprüfen (Abstand zum Brems-
träger mindestens 2 mm), ggf. sind an der VA Distanzscheiben 3mm oder 5mm
zu verwenden.
23. Bei Scheibenbremse hinten: ggf. Distanzscheiben 5 mm verwenden.
24. Falls die Reifentragfähigkeit nicht der zulässigen Achslast entspricht, ist zu prüfen,
ob die zulässige Achlast entsprechend reduziert werden kann. Bestehen Bedenken
gegen eine Reduzierung (z.B. der Vorderachslast), ist durch Wägung (mit voller
Personenzahl) festzustellen, ob die Reduzierung zulässig ist.
25. Ist bei der Reifengröße 215/40 R16 die Achslast größer als 950 kg und eine
Reduzierung ist nicht möglich, dann nur Reifen 215/40 R16 86V Dunlop SP2040.
26. Bei 110KW Audi A3 1.8T nur 7,5J x 16 ET25 möglich.
27. Bei Typ 89/89Q ( 4-türig ) sind die Kotflügel v. u. h. ca 3 cm aufzuweiten.
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28. Um eine Freigängigkeit der Räder innen zum Bremsträger oder zum Federbein hin
zu gewährleisten, sind an der VA unter Umständen Distanzscheiben erforderlich
( 5 mm ).
29. Auf die Radfreigängigkeit nach innen ist zu achten.
Bei Felge 9J x 16 ET35 nur mit Distanzscheiben (35mm)
Nur geprüfte Distanzscheiben z. B. POWER TECH oder H&R
30. Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der
Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung
durch Anbau geeigneter Teile oder durch Ausstellen der Stoßfänger herzustellen.
31. Die Reifenlaufflächen der Vorderräder sind ausreichend abzudecken.
32. Die Reifenlaufflächen der Hinterräder sind ausreichend abzudecken.
33. Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und angrenzende Kunststoffkanten
anzupassen. Die Radhausausschnittkanten sind im vorderen Auslauf ggf. um ca.
10 mm auszustellen.
34. Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten gegebenfalls nach außen aufzuweiten.
35. Nur mit Bremssattel ohne Verstärkungsbügel. ( Abstand zum Bremsträger
mindestens 2 mm ).
36. Die serienmäßigen Distanzscheiben und Führungsstifte sind zu entfernen.
37. Bei Reifengröße 215/40-16 (Kombinationen F1 und F2) nur 215/40 R16 86W Reinf.
mit Luftduck: 2,9 bar.
225/40 ZR 16 Dunlop Sp 8000 mit Luftdruck 2,7 bar.
38. Bei Radkombination F6 und G4: Nur Reifenfabrikat Conti Sport Contact.
39. An der Achse 2 ist ein Federwegbegrenzer (Stärke 15 mm) auf der Schwinge
(= untere Federaufnahme ) zu montieren. Dabei ist die serienmäßige Bohrung der
Schwinge zu verwenden.
40. Kotflügel vorne und hinten ca. 2 cm aufweiten.
41. Nur Felgen mit Kennzeichnung RD
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42. Wenn an der Vorderachse (VA) eine Radgröße von 9x16 und/oder eine
Reifengröße von 225/40-16 oder 225/50-16 verwendet wird, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
a) Falls an der VA serienmäßig kein Stabilisator vorhanden ist, muß dieser (aus
einem gleichartigen leistungsstärkeren Fahrzeugtyp) nachgerüstet werden,
b) nur mit einem Sportfahrwerk (Tieferlegung mindestens 30 mm) mit Sport-
stoßdämpfern (entsprechender Prüfbericht/Teilegutachten ist vorzulegen),
c) wenn keine Servolenkung vorhanden, dann nur mit Lenkraddurchmesser
über 300 mm.
43. Die Reifengröße 215/40 R 16 (siehe Reifenkombinationen F1,F2,F3,F4,F5,F6) hat
z.T. einen zu kleinen Reifenumfang (Abweichung z.T. über 8% gegenüber
Serienbereifung, z.B. 195/65 R 15 mit 1935 mm). Daher darf in solchen Fällen nur
das Fabrikat DUNLOP SP 2040 in der Ausführung REINF. verwendet werden;
dieser reifen hat einen Umfang von 1785 mm (s.a. Anlage 4.3., Seite 2).
44. Die Lenkbegrenzung ist so zu verstellen, daß die Reifenflanken innen bei vollem
Lenkeinschlag noch einen Freiraum von 5 mm haben.
45. Die Radabdeckung an Achse 1 und 2 wird durch die Kotflügelverbreiterungen
R.S.W. 96105 bis 96108 (Technischer Bericht RWTÜV Nr. FTP 96/24623/A06)
gewährleistet.
46. Nur Fabrikat Goodyear Eagle GA (Montagebestätigung liegt vor).
47. Bei Fahrzeugen mit Längsträgern an der HA wie beim Typ ED 9 können die Räder
9x16 nur montiert werden, wenn die Freigängigkeit der Räder zu den Längsträgern
gegeben ist. Z. B. in Verbindung mit 5mm dicken Distanzscheiben hinten.
48. Eine ausreichende Radabdeckung kann bei diesem Fahrzeugtyp unter Umständen
auch durch eine Tieferlegung erreicht werden.
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