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							Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                  Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 23.06.2022
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                                                                                                          Seite: 1 von 23

                  Fahrzeughersteller            AUDI, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D),
                                                MERCEDES, MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
511220666           CARMANI CA17 10x22         ohne                       66,6                   1045      2480    08/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 4L; GE; F2; 4L1
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 8R2; 8R1; 8R
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 120 Nm für Typ : F2
                                            140 Nm für Typ : F2; 8R; 8R1; 8R2
                                            160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8R           e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 265/35R22 98          21P; 22H; 24C; 24D         10B; 11G; 11H; 11K;
                                            295/30R22 99          22H; 24D; 57F; 6BP         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5 HYBRID
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
 8R2          e13*2007/46*1179*.. 100 - 260 265/35R22 98          21P; 22H; 24C; 24D         10B; 11G; 11H; 11K;
                                            295/30R22 99          22H; 24D; 57F; 6BP         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 23
Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R           e1*2001/116*0473*.. 100 - 260 265/35R22 98         21P; 22H; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           295/30R22 99         22H; 24D; 57F; 6BP       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55
                         TFSI e
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen     Auflagen
F2          e1*2007/46*1801*..  150 - 257 255/35R22 99  24C; 244; 247; 26B;    A6 ALLROAD
                                                        26J; 27F               QUATTRO;
                                                                               Allradantrieb;
                                          265/30R22 97  24C; 24D; 26B; 26J;    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                        27F; 5IM               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A
F2          e1*2007/46*1801*..  120 - 250 265/30R22 98  24J; 244; 26B; 26J;    A7 Sportback;
                                                        27H                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A
F2          e1*2007/46*1801*..  100 - 250 265/30R22 98  24C; 24D; 26B; 26J;    A6; Kombilimousine;
                                                        27F; 5JA               Limousine;
                                          295/25R22 97  24C; 24D; 26B; 26J;    Allradantrieb;
                                                        27F; 5IM               Frontantrieb;
                                                                               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE           e1*2007/46*1914*..   158       255/40R22 103 245; 248; 5LK                  e-tron; e-tron
                                            265/40R22 106 24J; 248; 26P; 27I             Sportback;
                                            275/35R22 104 241; 244; 246; 247;            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             26P; 27I; 5MA               12A; 51A; 71C; 71K;
                                            275/40R22 107 241; 244; 246; 247;            721; 725; 73C; 74A
                                                             26P; 27I
                                            285/35R22 106 241; 244; 246; 247;
                                                             26B; 26N; 27B
GE           e1*2007/46*1914*..   226       285/35R22 106                                e-tron S; e-tron S
                                            295/35R22 108 26P; 27I                       Sportback;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Elektro;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     Q5, SQ5, SQ5 TDI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
8R1          e13*2007/46*1083*.. 100 - 260 265/35R22 98         21P; 22H; 24C; 24D       10B; 11G; 11H; 11K;
                                           295/30R22 99         22H; 24D; 57F; 6BP       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                  Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 23.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 23
Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 e-tron, SQ7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
4L1          e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 245; 248; 26P; 5LA               ab
                                 155 - 373 285/35R22 106 245; 248; 26B                     e13*2007/46*1081*06;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 245; 248; 26P; 5LA;               Allradantrieb;
                                                          52J                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           PDH
4L1             e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 245; 248; 26P; 5LA            ab
                                      155 - 320 285/35R22 106Y 22I; 244; 247               e13*2007/46*1081*06;
                                      320       265/35R22 M+S 245; 248; 26P; 5LA;          Allradantrieb;
                                                               52J                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           PDH

Verkaufsbezeichnung:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen     Auflagen
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 245; 248; 26P; 5LA      ab
                                 155 - 320 285/35R22 106Y 22I; 244; 247           e1*2001/116*0350*20;
                                 320       265/35R22 M+S 245; 248; 26P; 5LA;      Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                           52J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  PDH
4L           e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107                          Q8; SQ8;
                                           285/35R22 106                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                           285/40R22 110                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                           295/35R22 108                          721; 725; 73C; 74A;
                                           305/35R22 110                          PDH
4L           e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 245; 248; 26P; 5LA      ab
                                 155 - 373 285/35R22 106 245; 248; 26B            e1*2001/116*0350*20;
                                 320 - 373 265/35R22 M+S 245; 248; 26P; 5LA;      Q7,SQ7; Allradantrieb;
                                                           52J                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  PDH




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                  Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 23.06.2022
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Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
G6X          e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/35R22 104           YCD; 24J; 26J; 57E       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76A

Verkaufsbezeichnung:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
F34XM        e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 255/35R22 99  YAO; 21P; 245; 57E                 BMW X3, BMW X4;
                                          265/35R22 102 21P; 24J; 57E; 6BP                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76A; FKA
F34XM           e1*2007/46*1988*..    353 - 375 295/30R22 103     YAO; 244; 247; 27B;      BMW X3, BMW X4;
                                                                  57F; 6BP                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76B; FKA




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW/ALU
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 35 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
G7X          e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 275/40R22 107           YC7; 24J; 26B; 26N;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  57E                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76A
G7X             e1*2007/46*1952*..    155 - 390 305/35R22 110     24C; 244; 247; 26B;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  26J; 27B; 27H            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 204 X
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 204 X; E2EQSW
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                  Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                               Stand: 23.06.2022
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Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm für Typ : E2EQSW; 204 X
                                            150 Nm ( GLC ) für Typ : 204 X
Verkaufsbezeichnung:     EQS-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
E2EQSW       e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102         24C; 244; 247; 26B;      Allradantrieb;
                                                                  26N; 27I; 5LA            Heckantrieb; Elektro;
                                                275/35R22 104     24C; 24D; 26B; 26J;      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                  27I                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           PDJ

Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
204 X        e1*2001/116*0480*.. 350 - 375 255/35R22 99  YAO; YC2; 245; 26P;               AMG GLC 63; Coupe;
                                                         57E                               SUV; Allradantrieb;
                                           265/35R22 102 24J; 26P; 57E; 99I                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76A; 97K
204 X           e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/35R22 99        24C; 244; 247; 26P       GLC-Klasse; nicht
                                                265/35R22 102     24C; 244; 247; 26B;      Luftfahrwerk;
                                                                  26N                      Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : MERCEDES
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 275/30R22 99           24C; 24D; 26B; 26N;      nicht S 580 e; inkl.
                                                                  27I; 5JK                 Hybrid;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           80Q




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : Nabenkappe: Z06M




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.06.2022
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 160 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR           e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22        103                            inkl. Hybrid;
                                          265/35R22        102   245; 248                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                          285/35R22        106   24J; 248; 26N; 27H       12A; 51A; 71C; 71K;
                                          295/35R22        108   241; 244; 246; 247;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 26N; 27H                 77E
                                               305/35R22 110     24C; 244; 247; 26J;
                                                                 27F


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.


         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.06.2022
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reife ns),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmi tte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.06.2022
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1500kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          265/35R22
                    Hinterachse:                          295/30R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.06.2022
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                                                                                                    Seite: 10 von 23
80Q) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
     Vorderachse zulässig
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          265/35R22
                     Hinterachse:                          305/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
FKA) Die Kombination unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit
     ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen
     bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben!
PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben!
YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R22
                     Hinterachse:                          295/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
       des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
       der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          255/35R22
                     Hinterachse:                          285/30R22
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind
       oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung
       des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis
       der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YC7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            275/40R22



         Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                      Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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                    Hinterachse:                         315/35R22
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YCD) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                       Reifengröße:
                   Vorderachse:                        275/35R22
                   Hinterachse:                        315/30R22
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                              Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     GE
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1914*..
       Handelsbez.:     e-tron /-S, e-tron 50/-55, e-tron Sportback 50/-55/-S

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 200              y = 250                  HA
             27B                      x = 200              y = 300                  HA
             26P                      x = 300              y = 300                  VA
             26B                      x = 350              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich               Aufweiten          Achse
                                  von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 350        y = 350             8                VA
             26J                   x = 350        y = 350            10                VA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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                                                                                                   Seite: 13 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 300                  VA
             26B                      x = 250              y = 350                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 350            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 350           30                 VA
             27H                   x = 200        y = 350            8                 HA
             27F                   x = 200        y = 350           30                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 14 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     4L
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0350*..
       Handelsbez.:     Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8,

       Variante(n):     ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350              y = 400                  VA
             26P                      x = 300              y = 350                  VA
             27I                      x = 260              y = 290                  HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 15 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      AUDI
       Fahrzeugtyp:     F2
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1801*..
       Handelsbez.:     A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 200              y = 200                  VA
             26B                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 250           30                 VA
             27H                   x = 250        y = 300            8                 HA
             27F                   x = 250        y = 300           20                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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                                                                                                   Seite: 16 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW
       Fahrzeugtyp:     F34XM
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1988*..
       Handelsbez.:     BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 255              y = 230                  HA
             27I                      x = 305              y = 280                  HA
             26B                      x = 260              y = 250                  VA
             26P                      x = 310              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 310        y = 300            8                 VA
             26J                   x = 310        y = 300           20                 VA
             27H                   x = 305        y = 280            8                 HA
             27F                   x = 305        y = 280           25                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW AG
       Fahrzeugtyp:     G6X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2020*..
       Handelsbez.:     BMW X-REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 330              y = 340                  VA
             27I                      x = 320              y = 300                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 330        y = 340           14                 VA
             26N                   x = 330        y = 340            8                 VA
             27F                   x = 320        y = 300           28                 HA
             27H                   x = 320        y = 300            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      BMW/ALU
       Fahrzeugtyp:     G7X
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1952*..
       Handelsbez.:     BMW X REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250              y = 250                  HA
             27B                      x = 275              y = 260                  HA
             26P                      x = 200              y = 230                  VA
             26B                      x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 250        y = 250            8                 VA
             26J                   x = 250        y = 250           20                 VA
             27H                   x = 275        y = 260            8                 HA
             27F                   x = 275        y = 260           20                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 X
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 325              y = 315                  HA
             27I                      x = 275              y = 265                  HA
             26B                      x = 315              y = 310                  VA
             26P                      x = 265              y = 260                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 315        y = 310           10                 VA
             26N                   x = 315        y = 310            8                 VA
             27F                   x = 325        y = 315           10                 HA
             27H                   x = 325        y = 315            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      DAIMLER
       Fahrzeugtyp:     204 X
       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0480*..
       Handelsbez.:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE

       Variante(n):     GLC Coupé

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 360              y = 350                  HA
             27I                      x = 310              y = 300                  HA
             26B                      x = 280              y = 280                  VA
             26P                      x = 230              y = 230                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 280        y = 280            3                 VA
             26J                   x = 280        y = 280            6                 VA
             27H                   x = 360        y = 350            8                 HA
             27F                   x = 360        y = 350           11                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     E2EQSW
       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00035*..
       Handelsbez.:     EQS-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 320              y = 370                  HA
             27I                      x = 270              y = 320                  HA
             26B                      x = 330              y = 335                  VA
             26P                      x = 280              y = 285                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 330        y = 335           30                 VA
             26N                   x = 330        y = 335            8                 VA
             27F                   x = 320        y = 370           20                 HA
             27H                   x = 320        y = 370            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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                                                                                                   Seite: 22 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      MERCEDES
       Fahrzeugtyp:     R2S
       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*2115*..
       Handelsbez.:     S-Klasse

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 230              y = 250                  HA
             27I                      x = 180              y = 200                  HA
             26B                      x = 275              y = 295                  VA
             26P                      x = 225              y = 245                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 275        y = 295           15                 VA
             26N                   x = 275        y = 295            8                 VA
             27F                   x = 230        y = 250           10                 HA
             27H                   x = 230        y = 250            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0493-20-WIRD-TG/N1

ANLAGE: 1                                                Radtyp: CARMANI CA17 1022
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                             Stand: 23.06.2022
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                                                                                                   Seite: 23 von 23

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    CR
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1827*..
       Handelsbez.:    TOUAREG

       Variante(n):


Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250        y = 300           20                 VA
             26N                   x = 200        y = 250            8                 VA
             27F                   x = 250        y = 250           25                 HA
             27H                   x = 200        y = 200            8                 HA




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.