Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 31
Fahrzeughersteller SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA
MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
511435601/J OX25 8519 114,3 ET35 Ø72,6 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 745 2260 12/19
511435601/J OX25 8519 114,3 ET35 Ø72,6 - Ø60,1 60,1 Kunststoff 750 2250 12/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JT; GY; FR
Zubehör : Zentrierring: Ø72,1 - Ø60,1; Nabenkappe: Z05;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JY; (Kegelbund)
Zubehör : Zentrierring: Ø72,1 - Ø60,1; Nabenkappe: Z05;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : EY; JY; FY; LY
Zubehör : Zentrierring: Ø72,1 - Ø60,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
100 Nm für Typ : JY
110 Nm für Typ : JT
140 Nm für Typ : FR
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 31
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 215/35R19 85 11A; 24J Allradantrieb;
225/35R19 84 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95 2-türig; 4-türig;
245/45R19 98 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
255/40R19 96 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
255/45R19 100 11A; 22I; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FR e4*2007/46*0142*.. 131 235/35R19 91 11A; 21P; 24J; 248; Allradantrieb;
260 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 21P; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C;
260 71K; 721; 725; 729;
245/35R19 93 11A; 21B; 241; 246; 73C; 74A; 74P
248; 260
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 215/35R19 85 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
225/35R19 88 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 22I; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P
GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 215/35R19 85 11A; 22B; 24C; 24D Stufenheck;
225/35R19 84 11A; 22B; 22M; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24D; 678 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 82 - 103 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P; ab
27B; 27H e4*2007/46*0779*04;
Schräghecklimousine;
235/40R19 92 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb;
26N; 26P; 27B; 27F Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 31
Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JY e4*2007/46*0779*.. 88 225/35R19 88 11A; 24C; 248; 26J; bis
27F e4*2007/46*0779*03;
235/30R19 86 11A; 24C; 244; 247; Schräghecklimousine;
26J; 27F Allradantrieb;
235/35R19 87 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb;
26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LY e4*2007/46*0928*.. 82 - 103 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 24C; 244; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27B 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : ZA1(EU,M); XC1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG (Flachbund lose)
Zubehör : Zentrierring: Ø72,1 - Ø60,1; Nabenkappe: Z05;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : R1; XA5(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M)-TMG; AR2; E15J(a);
XA4(EU,M); XE2(a); XU3(a); ZE1HE(EU,M)-TMG; HXU3(a); XE1;
E15UT(a)MS1; S16; XZ1L(EU,M); E15UT(a); E15UTN(a); T27; V3;
XA4(EU,M)-TMG; XA3(a)-TMG; XV7(EU,M); ZE1HE(EU,M); XA3(a);
XA5(EU,M); AX1T(EU,M); T25
Zubehör : Zentrierring: Ø72,1 - Ø60,1; Nabenkappe: Z05;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M);
ZA1(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; ZE1HE(EU,M); ZE1HE(EU,M)-TMG
104 Nm für Typ : V3
115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 31
E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes
Anzugsmoment; S16 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG
erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M) erhöhtes
Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XE1
erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a)
erhöhtes Anzugsmoment
140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 21T; 24J; erhöhtes
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24M Anzugsmoment
115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/35R19 91 11A; 21B; 21T; 24D; e11*2001/116*0305*13;
1 24J; 54A 2-türig; 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
E15J(a) e11*2001/116*0299*.. 66 - 97 225/35R19 88 11A; 21P; 21T; 22I; erhöhtes
E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. 24J; 24M Anzugsmoment
115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*.. 235/35R19 87 11A; 21B; 21T; 22B; e11*2001/116*0305*13;
1 e11*2007/46*0019*.. 24D; 24J; 5ET; 54A 2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XZ1L(EU, e6*2007/46*0250*.. 131 225/40R19 93 10B; 11B; 11G; 11H;
M) 235/40R19 92 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 245; 248 721; 725; 73C; 74A;
255/35R19 92 11A; 21P; 22H; 24J; 74P
248
Verkaufsbezeichnung: LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S16 e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y 11A; 24J erhöhtes
Anzugsmoment
e11*98/14*0078*.. 245/35R19 93W 11A; 24J 135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 31
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE1 e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19 11A; 21B; 22B; 24D; erhöhtes
e11*98/14*0110*.. 24J; 53S Anzugsmoment
135 Nm; Kombi;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B; Limousine;
22F; 24C; 24D; 5ET; Heckantrieb;
54A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XE2(a) e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 11A; 24J; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
255/35R19 92 Nur Sportausführung; 135 Nm; bis
TBF; 11A; 22I; 57F e11*2001/116*0206*09;
Cabrio; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 246; 248; erhöhtes
M) 26B; 27F Anzugsmoment
140 Nm; Coupe;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 83L
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XC1(EU, e6*2007/46*0336*.. 133 - 180 235/40R19 96 GAR; 11A; 246; 248; erhöhtes
M) 26B; 27F Anzugsmoment
140 Nm; Coupe;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740; 83L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 31
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XU3(a) e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/45R19 95 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HXU3(a) e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/45R19 95 erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 225/45R19 92 11A; 26P; 27I UX250H;
M) 235/40R19 92 11A; 245; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 12A; 51A; 71C; 71K;
M)-TMG 235/45R19 95 11A; 245; 248; 26P; 27I 721; 725; 73C; 74A;
74P
245/40R19 94 11A; 245; 248; 26B;
27H; 27I
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22I; 24J; ab
24M e11*2001/116*0196*05;
235/35R19 87W 11A; 21B; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e11*2001/116*0196*04;
235/35R19 87W 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93 11A; 22M; 245 erhöhtes
Anzugsmoment
235/35R19 91 11A; 21P; 22M; 24J; 135 Nm; Kombi;
248 Frontantrieb;
245/35R19 93 11A; 21P; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 31
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T27 e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91 11A; 21P; 22M; 24J; erhöhtes
248 Anzugsmoment
135 Nm; Limousine;
91 - 130 225/40R19 93 11A; 22M; 245 Frontantrieb;
235/35R19 91W 11A; 21P; 22M; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 21P; 22L; 24J; 721; 725; 729; 73C;
248 74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
V3 e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
e6*98/14*0085*.. 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XV7(EU, e6*2007/46*0322*.. 131 225/40R19 93 11A; 248; 26B nur Hybrid;
M) 235/40R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 71C; 71K;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; 721; 725; 73C; 74A;
26N; 27H 74P
255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 85 225/45R19 92 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
M) e6*2007/46*0338*.. 26J; 27B; 27H Anzugsmoment
140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 235/40R19 92 11A; 24M; 241; 246; Frontantrieb;
M)-TMG 26B; 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27B; 27H 721; 725; 73C; 74A;
245/40R19 94 11A; 24C; 244; 247; 74P; 740
26B; 26J; 27B; 27F
255/40R19 96 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27F
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZE1HE(EU,M e6*2007/46*0318*.. 72 - 112 225/35R19 88 11A; 26P Kombilimousine;
)
ZE1HE(EU,M e13*2007/46*2012*.. 235/30R19 86 11A; 245; 26N; 26P Schräghecklimousine;
)-TMG
245/30R19 89 11A; 24J; 26B; 26N Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 31
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1 e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R19 95 11A; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 235/50R19 99 11A; 24J; 27B 135 Nm; ab
TMG 245/45R19 98 11A; 27B e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 255/45R19 100 11A; 24J; 27B Allradantrieb;
M) Frontantrieb;
XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95 11A; 24O bis
245/45R19 98 11A; 24O e6*2001/116*0105*08;
255/40R19 96 11A; 24K 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 24K 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XA5(EU, e6*2007/46*0289*.. 129 - 131 235/55R19 101 erhöhtes
Anzugsmoment
M) 255/45R19 100 135 Nm;
XA5(EU, e13*2007/46*1991*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AR2 e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91 5GG erhöhtes
Anzugsmoment
82 - 130 225/40R19 93 135 Nm; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740; MAO
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 31
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 31
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 31
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 31
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 13 von 31
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 14 von 31
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
TBF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 15 von 31
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 26 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
27F x = 300 y = 300 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 16 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: JY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*..
Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4
Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 260 VA
26P x = 250 y = 210 VA
27B x = 330 y = 400 HA
27I x = 280 y = 360 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 300 y = 260 5 VA
26J x = 300 y = 260 5 VA
27H x = 330 y = 400 8 HA
27F x = 330 y = 400 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 17 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: LY
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0928*..
Handelsbez.: VITARA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 18 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2012*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
27I x = 280 y = 385 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 19 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2005*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 20 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 21 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XV7(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0322*..
Handelsbez.: TOYOTA CAMRY
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 265 VA
26P x = 180 y = 215 VA
27B x = 285 y = 275 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 230 y = 265 20 VA
26N x = 230 y = 265 8 VA
27F x = 285 y = 275 20 HA
27H x = 285 y = 275 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 22 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0336*..
Handelsbez.: LEXUS RC300H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 280 4 VA
26N x = 290 y = 280 4 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
27H x = 180 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 23 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1658*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 24 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZE1HE(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0318*..
Handelsbez.: TOYOTA COROLLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 235 y = 250 VA
26P x = 285 y = 300 VA
27I x = 280 y = 385 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 285 y = 300 8 VA
26N x = 285 y = 300 28 VA
27F x = 280 y = 385 8 HA
27H x = 280 y = 385 18 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 25 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)-TMG
Genehm.Nr.: e13*2007/46*1657*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA3(a)
Genehm.Nr.: e6*2001/116*0105*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n): ab e6*2001/116*0105*09
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 27 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: ZA1(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0263*..
Handelsbez.: LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 220 y = 330 VA
26P x = 270 y = 380 VA
27B x = 250 y = 215 HA
27I x = 300 y = 265 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 270 y = 380 22 VA
26N x = 270 y = 380 8 VA
27F x = 300 y = 265 26 HA
27H x = 300 y = 265 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 28 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 29 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*..
Handelsbez.: TOYOTA C-HR
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
27B x = 300 y = 300 HA
27I x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 250 30 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
27F x = 300 y = 250 30 HA
27H x = 300 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 30 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XC1(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2883*..
Handelsbez.: LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 280 VA
26P x = 240 y = 230 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 280 4 VA
26N x = 290 y = 280 4 VA
27F x = 280 y = 400 30 HA
27H x = 180 y = 330 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0094-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 52944
ANLAGE: 8 Radtyp: OXIGIN OX25 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.02.2020
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 31 von 31
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XA4(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0166*..
Handelsbez.: TOYOTA RAV4
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 400 y = 400 HA
27I x = 350 y = 380 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.