GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SJ01 ASSETTO GARA Typ 29032 Radgröße 7 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 600 29032 600 / Ø63,3-56,1 5/100/56,1 35 575 2125 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48225 Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 29032 600 Radgröße 7 J x 16 H2 Einpresstiefe ET 35 Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 110 28,3 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 120 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller MG Rover Subaru Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Rover 75, MG ZT 85-130 205/55R16 K1c K2b K42 K56 R37 A01 A02 A04 RJ, J 85-130 205/60R16 K1c K2b K42 K56 R37 A05 A08 A09 e11*98/14*0111*.., 85-130 215/55R16 K1c K2b K42 K56 A12 A16 A21 e11*2001/116*0111*. B03 Lim S03 Rover 75, MG ZT-T 85-130 205/55R16 K1c K2b R37 T88 A01 A02 A04 RJ, J 85-130 205/60R16 K1c K2b K56 R37 A05 A08 A09 e11*98/14*0111*.., 85-130 215/55R16 K1c K2b K42 K56 A12 A16 A21 e11*2001/116*0111*. B03 Car S03 - Tourer/Kombi Subaru Forester 90-130 215/55R16 K42 R37 A01 A02 A04 SF 90-130 215/60R16 K42 A05 A08 A09 e13*96/79*0029*.., 90-130 225/60R16 K42 A12 A16 A21 e13*98/14*0029*.. S01 Subaru Forester 90-125 215/55R16 K42 R37 A01 A02 A04 SFS 90-125 215/60R16 K42 A05 A08 A09 e1*97/27*0088*.., 90-125 225/60R16 K42 A12 A16 A21 e1*98/14*0088*.. S01 Subaru Forester 90-169 205/60R16 R09 A02 A04 A05 SG, SGS, SGG 90-169 205/65R16 R09 A08 A09 A12 e13*98/14*0087*.., 90-169 215/55R16 A01 R37 Z49 A16 A21 S01 e1*2001/116*0209*.., 90-169 215/60R16 A01 Z49 e11*2001/116*0242*. 90-169 225/55R16 A01 K1c K2c K42 Z49 90-169 235/55R16 A01 K1c K2c K42 K45 Z49 Subaru Forester 108,110 205/60R16 R37 A02 A04 A05 SH, SHS 108,110 205/65R16 R37 A08 A09 A12 e13*2001/116*0982*. 108,110 215/60R16 A01 K1c K2c K42 R37 Z58 A16 A21 Car e1*2001/116*0485*.. 108-169 215/65R16 A01 K1c K2c K42 Z58 117 S02 108-169 225/60R16 A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58 108-169 235/60R16 A01 K15 K1c K2c K42 K56 Z58 116 Subaru Impreza 79 195/60R16 K1c A01 A02 A04 G3, G3S 79-195 205/55R16 K1c K2c K42 A05 A08 A09 e1*2001/116*0438*.., 79-195 215/50R16 K1c K2c K41 K42 A12 A16 A21 e1*2001/116*0460*.. 79-195 215/55R16 K1c K2c K41 K42 Flh KOV S02 Subaru Impreza 66-160 205/50R16 K1c K2c K41 K42 K45 K56 A01 A02 A04 GFC, GC/GF 66-92 195/50R16 K41 K42 K45 K56 R37 A05 A08 A09 G334, 66-92 205/45R16 K1c K2b K41 K42 K45 K56 R37 A12 A16 A21 e13*96/79, 98/14 S01 *0026*.. Subaru Impreza XV 110 205/55R16 K42 K6y A01 A02 A04 G3 110 215/50R16 K41 K42 K5x K6y A05 A08 A09 e1*2001/116*0438*.. 110 215/55R16 K41 K42 K5x K6y A12 A16 A21 Flh KMV S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Subaru Legacy 110, 123 205/55R16 A33 122 A02 A04 A05 BM/BR, BM/BRS 110, 123 205/60R16 A33 122 A08 A09 A16 e1*2007/46*0079*..; 110, 123 205/65R16 A12 R09 119 A21 A56 B03 e13*2007/46*1074*.. 110, 123 215/50R16 A01 A12 K6c R09 T90 122 Car NfS X26 110, 123 215/55R16 A01 A12 K6c 122 S04 110, 123 215/60R16 A01 A12 K6c R09 120 110, 123 225/50R16 A01 A12 K1c K4h K6d K6g 122 110, 123 225/55R16 A01 A12 K1c K4h K6d K6g 122 110, 123 235/50R16 A01 A12 K1c K2c K4h K6d K6g 122 Subaru Legacy 110-180 205/60R16 R09 Z49 122 A01 A02 A04 Outback 110-180 215/55R16 K42 R09 Z49 122 A05 A08 A09 BL/BP, -S, -G 110-180 215/60R16 K42 K45 Z49 120 A12 A16 A21 e1*2001/116*0228*.., 110-180 225/55R16 K1b K2b K42 K45 Z49 122 B03 Car S01 e1*2001/116*0256*.., 110-180 235/50R16 K1c K2b K42 Z49 122 e11*2001/116*0240*. Subaru Outback 110, 123 215/65R16 A33 117 A02 A04 A05 BM/BR, BM/BRS 110, 123 215/70R16 A33 113 A08 A09 A16 e1*2007/46*0079*..; 110, 123 225/60R16 A12 118 A21 A56 B03 e13*2007/46*1074*.. 110, 123 225/65R16 A12 115 Car S04 110, 123 235/60R16 A12 116 Auflagen und Hinweise 113 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1130 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 115 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 116 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 117 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 118 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 119 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1190 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 120 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 122 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 K5x An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 150mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6y An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. NfS Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk). R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X26 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback. Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff- Kederband) zu entfernen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48225 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55044311 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 29032 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Z58 Die Gummilippe der hinteren Türen im Radhausbereich sind nachzuarbeiten Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 12. Mai 2011 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 12. Mai 2011 Pohl 00165825.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim