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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50221 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SJ01 ASSETTO GARA
Typ                             29037
Radgröße                        7,5 J x 18 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          29037 500 / Ø63,3-58,1              4/100/58,1         35       575     2125

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50221
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           29037 500
Radgröße                        7,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02   Spezialschraube              Kegel 60°   90                27,5             81720166
      M12x1,25 Typ A39LE-22

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Citroen
                                Fiat
                                Lancia
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Mito              51-99         205/40R18   T82 T86                             A12 A16 A21
955                    51-99         215/35R18   T84                                 B02 B31 Flh
e3*2001/116*0278*..    51-99         215/40R18   A01 K3s                             S02
                       51-99         225/35R18   A01 K2b K3s K6c T83 T87
Citroen Nemo           50,54,55      205/40R18   K1c K2b T82 T86                     A01 A12 A16
A, 225L                50,54,55      215/35R18   K1c K2a K2b T84                     A21 B02 S02
e3*2001/116*0273*..;
e3*2007/46*0013*..;
N130
Fiat Bravo             66-121        205/45R18   V18                                 A12 A16 A21
198                    66-121        215/40R18   T85 T89                             B02 Flh S02
e3*2001/116*0248*..,   66-121        225/40R18   R35
e3*2001/116*0288*..,
e3*2007/46*0022*..
Fiat Fiorino/Qubo      51-70         205/40R18   K1c K2b T82 T86                     A01 A12 A16
225, 225L              51-70         215/35R18   K1c K2a K2b T84                     A21 B02 S02
e3*2001/116*0271*..;
e3*2007/46*0011*..;
N157
Fiat Idea              51-88         215/35R18   T84                                 A12 A16 A21
350                    51-88         225/35R18   A01 K2b K41 K56 T83 T87             B02 S02
e3*2001/116*0153*..
Fiat Linea             57-94         205/40R18   K1b K2b K42 K56 T86                 A01 A12 A16
323                    57-94         215/35R18   K1a K1b K2b T84                     A21 B02 Sth
e3*2001/116*0260*..    57-94         215/40R18   G01 K1a K1b K2b K42 K56 T85 T89     S02
                       57-94         225/35R18   K1a K1b K2b K42 K56 T87
Fiat Stilo, - Kombi    59-125        215/40R18   K1a K2b K56 T85 T89                 A01 A12 A16
192                    59-125        225/40R18   K1a K2b K41 K44 K56 T88 T89         A21 B02 Car
e3*98/14*0089*..                                                                     Flh K42 K45
                                                                                     S02
Lancia Delta           77-140        205/45R18   T90 V18 115                         A12 A16 A21
844                    77-140        215/40R18   T89 115                             B02 B29 Flh
e3*2001/116*0279*..;   77-140        225/40R18   LD1 T88 T89 115                     S02
e3*2007/46*0008*..     77-140        225/40R18   A01 LD2 T88 T89 115
Lancia Musa            51-88         215/35R18   T84                                 A12 A16 A21
350                    51-88         225/35R18   A01 K2b K41 K56 T83 T87             B02 S02
e3*2001/116*0153*..
Lancia Ypsilon         44-77         215/35R18   G01 K2b K46                         A01 A12 A16
843                                                                                  A21 B02 S02
e3*2001/116*0149*..
Peugeot Bipper         50,54,55      205/40R18   K1c K2b T82 T86                     A01 A12 A16
A, 225L                50,54,55      215/35R18   K1c K2a K2b T84                     A21 B02 S02
e3*2001/116*0272*..;
e3*2007/46*0012*..;
N127

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50221 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7


Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50221 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 7

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

LD1     Betrifft nur Fahrzeugversionen mit einem Wendekreis von 11,2 m (letzte Stelle der Versions-
Nr. = B, verbautes Lenkgehäuse Lancia Teile-Nr. 51809105), die werkseitig für die Verwendung der
Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind.

LD2    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind (Wendekreis = 10,6m) ist der Lenkeinschlag durch Einbau des
Lenkgehäuses Lancia Teile-Nr. 51809105 zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ A39LE, siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50221 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
Nr. 14   245/35R18      255/35R18
Nr. 15   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 16   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 17   245/50R18      275/45R18
Nr. 18   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 19   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 20   255/50R18      285/45R18
Nr. 21   255/55R18      285/50R18
Nr. 22   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50221 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55052011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Januar 2015




Pohl                                                                00221862.DOC




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