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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                            11-0520-A05-V01
TGA-Art                           13.1
Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Fertiger/Zulieferer               O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 5

Hersteller                       O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           SJ01 ASSETTO GARA
Typ                              29037
Radgröße                         7,5 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501          29037 501 / Ø63,3-56,1                4/100/56,1         42       575     2010

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                OZ
Radtyp und Ausführung            29037 501
Radgröße                         7,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET 42
Giessereikennzeichen             Z
Herstelldatum                    Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°    110               -
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°    110               26
S03       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°    130               27

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 110520-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Honda
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0520-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Jazz             66, 73        205/35R18     K1c K2b K3b K5b K6b                   A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        215/35R18     K1c K2b K3b K5b K6b                   A06 A08 A09
e6*2007/46*                                                                              A12 A16 A21
0010, 0011, 0013,                                                                        S01
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        205/35R18     K1c K2b K3b K5b K6b                   A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        215/35R18     K1c K2b K3b K5b K6b                   A06 A08 A09
e6*2001/116*                                                                             A12 A16 A21
0125, 0126, 0127,                                                                        S01
0128, 0131, 0132*..
Mini                   55-155        205/40R18     K2b                                   A02 A04 A05
Mini-N, UKL-           55-155        215/35R18     K1a K2b T80 T84                       A06 A08 A09
C,/K,/L,/B-L           55-155        215/40R18     G01 K1a K2b K41 K42                   A12 A16 A21
e1*2001/116*0343*..;                                                                     Car Cbo Flh
e1*2007/46*                                                                              S03
0369-0371,0593*..
- One, Cooper, -D/-S
- Clubman/Cabrio
Mini One, Cooper, -S   65-160        205/40R18     K1a K2b                               A02 A04 A05
Mini                   65-160        215/35R18     K1a K1b K2b T80                       A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                             A12 A16 A21
0231*08-..                                                                               Cbo Flh S03
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S   55-160        205/40R18     K1a K2b                               A02 A04 A05
R50, Mini              55-160        215/35R18     K1a K1b K2b T80                       A06 A08 A09
e1*98/14*0168*..,                                                                        A12 A16 A21
e1*2001/116*                                                                             Cbo Flh S02
0231*00-07
- bis MJ 2006

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0520-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 5

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0520-A05-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 5

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn.
Bhd. ab Dezember 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 10. Juni 2011 in Lambsheim
statt.




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Nummer                         11-0520-A05-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ 29037
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

TÜV Rheinland Kraftfahrt, Technologiezentrum Verkehrssicherheit, Typprüfstelle Fahrzeuge /
Fahrzeugteile, akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik
Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00010-96


Köln, 10. Juni 2011




Pohl                                                                   00167038.DOC




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