TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 1 von 6 Hersteller O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SJ01 ASSETTO GARA Typ 29039 Radgröße 8 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 503 29039 503 / Ø73,1-66,6 5/112/66,6 48 650 2150 Kennzeichnungen Herstellerzeichen OZ Radtyp und Ausführung 29039 503 Radgröße 8 J x 18 H2 Einpresstiefe ET 48 Giessereikennzeichen Z Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27 S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 120 27 Prüfungen Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der Gutachten Nr. 110619-A00-V01 ausgestellt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Audi Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Audi A4 88-118 215/45R18 A13 R37 T89 T93 130 A02 A04 A05 B8, B81 88-125 215/45R18 A13 M+S T89 T93 130 A06 A08 A09 e1*2001/116*0430*..; 88-195 225/45R18 A33 130 A16 A21 Car e13*2007/46*1084*.. 88-195 235/40R18 A12 130 Lim V18 S02 88-195 245/40R18 A12 130 Audi S4 245 225/45R18 A33 M+S T91 T95 130 A02 A04 A05 B8, B81 245 235/40R18 A12 M+S T91 T93 130 A06 A08 A09 e1*2001/116*0430*..; 245 245/40R18 A12 130 A16 A21 Car e13*2007/46*1084*.. Lim S02 A-Klasse 60-142 215/40R18 K1c K2b K42 A02 A04 A05 169 A06 A08 A09 e1*2001/116*0288*.. A12 A16 A21 S01 B-Klasse 70-142 215/40R18 A02 A04 A05 245 A06 A08 A09 e1*2001/116*0314*.. A12 A16 A21 S01 C-Klasse 88-215 215/40R18 R37 T89 A02 A04 A05 204 88-225 225/40R18 T88 T89 A06 A08 A09 e1*2001/116*0431*.. 88-225 235/35R18 T90 A12 A16 A21 - Limousine/Coupe 88-225 235/40R18 G01 Cpe Lim V18 - incl. Facelift 2011 88-225 245/35R18 R03 T88 T89 S01 C-Klasse T-Modell 115,135 215/40R18 R03 R37 T89 130 A02 A04 A05 204K 88-170 215/40R18 R02 R37 T85 T89 130 A06 A08 A09 e1*2001/116*0457*.. 88-200 235/35R18 T90 130 A12 A16 A21 - incl. Facelift 2011 88-225 225/40R18 T89 T91 T92 130 Car V18 S01 88-225 235/40R18 G01 T91 T93 130 88-225 245/35R18 R03 T89 T92 130 E-Klasse 150 215/45R18 A10 R37 T93 130 A02 A04 A05 212 150-215 225/40R18 A10 R37 T91 T92 130 A06 A08 A09 e1*2001/116*0501*.. 150-215 235/40R18 A10 R37 T91 T93 130 A16 A21 F38 - mit Luftfederung 150-215 245/40R18 A10 T93 T97 130 Lim V01 V18 Y63 S01 E-Klasse 100-150 215/45R18 A10 R37 T93 130 A02 A04 A05 212, 212G 100-215 225/40R18 A10 R37 T91 T92 130 A06 A08 A09 e1*2001/116*0501*..; 100-215 235/40R18 A10 R37 T91 T93 130 A16 A21 F39 e1*2007/46*0484*.. 100-215 245/40R18 A10 130 Lim V01 V18 Y63 S01 Auflagen und Hinweise 130 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 3 von 6 A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F38 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. F39 Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 4 von 6 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 5 von 6 T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). V01 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig. V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/35R18 255/30R18 Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 225/50R18 245/45R18 Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y63 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 344 mm an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya beim TÜV Rheinland Malaysia Sdn. Bhd. ab September 2010 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juli 2011 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 11-0619-A09-V01 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ 29039 Fertiger/Zulieferer O.Z. Spa Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2010. Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt. Lambsheim, 12. Juli 2011 Pohl 00168148.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim