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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52941 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001026-A0-419
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     1/3
             Auftraggeber :              OZ S.p.A.
             Teiletyp :                  29080


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                            29080
             Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                                SPARCO Wheels
             Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                                   29080002
             Radgröße:                                                        5½Jx16H2
             Rad-Einpresstiefe:                                                  0 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                            139,7 mm
             Lochzahl:                                                             5
             Mittenlochdurchmesser:                                           108,3 mm
             Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
§ 22 52941




             Zentrierring:                                                    ohne Ring
             geprüfte Radlast: *)                                               500 kg
              Reifenabrollumfang:                                      2115 mm
             *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:      SUZUKI

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                              moment
             BF1         Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                           110 Nm

             Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
             GJ                            e6*2007/46*0253*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
             75              Suzuki Jimny           195/70R16                             A02) bis A10)
                                                                                          A94) BF1)
                                                     205/70R16
                                                     A01) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52941 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001026-A0-419
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     2/3
             Auftraggeber :              OZ S.p.A.
             Teiletyp :                  29080


             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.
§ 22 52941




             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                    Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                    Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                    über die Radkontur hinausragen.

             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                    ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                    unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

             A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                    auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                    Fahrzeugherstellers).
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52941 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-001026-A0-419
             Anlage-Nr. :                1
             Seite :                     3/3
             Auftraggeber :              OZ S.p.A.
             Teiletyp :                  29080



             BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                    Anzugsmoment: 110 Nm

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             Die Anlage 1 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
§ 22 52941




             Typ 29080 des Auftraggebers OZ S.p.A.

             Geschäftsstelle Essen, 05.08.2019