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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53197 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPARCO DAKAR FLAT
Typ                             29089
Radgröße                        7½JX17 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
002          29089002 / ohne Ring                5/127/71,6             25       1200    2450

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53197
Herstellerzeichen               SPARCO
Radtyp und Ausführung           29089 002
Radgröße                        7½JX17 H2
Einpresstiefe                   ET 25
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                    81010004
S02   Mutter 1/2 UNF           Kegel 60°   130                      -                    81010020
S03   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   175                      -                    81710624

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chrysler
                                Dodge
                                Fiat
                                Lancia

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chrysler Gr. Voyager   120, 208       225/60R17   K1c K2b K42 Z16                 A01 A12 A14
RT                     120, 208       225/65R17   G03 K1c K2b K42                 A21 A58 S01
e11*2001/116*          120-208        225/65R17   K1c K2b K42 R09
0144*..
Jeep Wrangler (III)  130-209          235/65R17   M+S                             A12 A14 A21
JK                   130-209          235/70R17   M+S                             B02 S02
e4*2001/116*         130-209          245/65R17   M+S
0116*00-25           130-209          245/70R17   M+S
                     130-209          245/75R17
                     130-209          255/65R17
                     130-209          255/75R17
                     130-209          265/65R17   A01 K1a K2b
                     130-209          265/70R17   A01 K1a K2b
                     130-209          275/60R17   A01 K1c K2b
                     130-209          275/65R17   A01 K1c K2b
Jeep Wrangler (IV)   147, 200         245/75R17   K1a K1b K2b                     A01 A12 A14
JK                   147, 200         255/70R17   K1c K2a K2b                     A21 A56 S03
e4*2001/116*0116*26- 147, 200         255/75R17   K1c K2a K2b
..                   147, 200         265/70R17   K1c K2c
                     147, 200         275/65R17   K1c K2c
                     147, 200         275/70R17   K1c K2c

Dodge Journey          100-206        215/60R17   K1a K2b M+S                     A01 A12 A14
JC                     100-206        225/60R17   K1a K2b R37                     A21 A58 V17
e11*2001/116*0145*.    100-206        225/65R17   K1a K2b                         S01
- FWD (Frontantrieb)   100-206        235/55R17   K1a K2b
                       100-206        235/60R17   K1a K2b
                       100-206        235/65R17   G01 K1a K2b
                       100-206        245/55R17   K1a K2b
                       100-206        255/50R17   K1c K2c
                       100-206        255/55R17   K1c K2c
Dodge Journey AWD      120-206        215/60R17   K1a K2b M+S R37                 A01 A12 A14
JC                     120-206        225/60R17   K1a K2b R37                     A21 A56 S01
e11*2001/116*0145*.    120-206        225/65R17   K1a K2b
- AWD (4x4 -Allrad)    120-206        235/55R17   K1a K2b
                       120-206        235/60R17   K1a K2b
                       120-206        235/65R17   G01 K1a K2b
                       120-206        245/55R17   K1a K2b
Fiat Freemont          100-206        215/60R17   K1a K2b M+S                     A01 A12 A14
JC                     100-206        225/60R17   K1a K2b R37                     A21 A58 V17
e11*2001/116*0145*.    100-206        225/65R17   K1a K2b                         S01
- FWD (Frontantrieb)   100-206        235/55R17   K1a K2b
                       100-206        235/60R17   K1a K2b
                       100-206        235/65R17   G01 K1a K2b
                       100-206        245/55R17   K1a K2b
                       100-206        255/50R17   K1c K2c
                       100-206        255/55R17   K1c K2c




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Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Freemont AWD      120-206        215/60R17    K1a K2b M+S R37                       A01 A12 A14
JC                     120-206        225/60R17    K1a K2b R37                           A21 A56 S01
e11*2001/116*0145*.    120-206        225/65R17    K1a K2b
- AWD (4x4 -Allrad)    120-206        235/55R17    K1a K2b
                       120-206        235/60R17    K1a K2b
                       120-206        235/65R17    G01 K1a K2b
                       120-206        245/55R17    K1a K2b
Lancia Voyager         120-208        225/65R17    K1a K2b                               A01 A12 A14
RT                     120-208        235/60R17    K1c K2b K6a                           A21 A58 S01
e11*2001/116*          120-208        245/55R17    K1c K2b K6a
0144*06-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53197 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 7

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53197 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                     O.Z. Spa

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K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53197 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    195/40R17     215/35R17
Nr. 2    195/45R17     215/40R17
Nr. 3    205/40R17     225/35R17
Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17     255/45R17
Nr. 16   235/55R17     255/50R17
Nr. 17   235/60R17     255/55R17
Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. August 2020 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53197 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Prüfbericht Nr. 55043020 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7½JX17 H2 Typ 29089
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. August 2020




Pohl                                                                00348638.DOC




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