GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 11 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell SPARCO FF3 Typ 29117 Radgröße 8,5JX18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 504 29117504 / Ø73,1-Ø66,1 5/114,3/66,1 30 620 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 55366 Herstellerzeichen sparco Radtyp und Ausführung 29117 504 Radgröße 8,5JX18 H2 §22 55366*00 Einpresstiefe ET 30 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - 81720098 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 81720119 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81720098 S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 115 26 81720119 S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 115 - 81720098 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Nissan Renault Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. MB Citan / T-Klasse 55-96 225/40R18 K1c K2c T92 124 A01 A12 A15 MFK 55-96 225/45R18 K1c K2c T91 T95 124 A21 A58 A60 e2*2018/858*00015*.. 55-96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a T91 T95 124 NoE NoP R58 S02 MB Citan Tourer / T- 55-96 225/40R18 K1c K2c T92 A01 A12 A15 Klasse 55-96 225/45R18 K1c K2c A21 A58 NoE MFK 55-96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a NoP S02 e2*2018/858*00014*.. Nissan 350Z 206-230 225/45R18 R02 A12 A15 A21 Z33 206-230 245/45R18 R03 B02 B03 Cbo e1*2001/116*0235*.. Cpe Vn2 VZ8 S03 Nissan Almera Tino 78 225/40R18 G46 K1c K2b K44 A01 A12 A15 V10 78-100 215/40R18 K1c K2b T85 T89 A21 K42 V18 e9*98/14*0035*.. 78-100 225/35R18 K1c K2b K44 T83 T87 S03 78-100 235/35R18 K1c K2b K44 T86 T90 78-100 245/35R18 K2b K44 R03 82-100 225/40R18 K1c K2b K44 §22 55366*00 Nissan Juke (II) 2WD 69-86 235/45R18 K1a K1b K6w K8a A01 A12 A15 F16 A21 A58 NoE e9*2007/46*6697*.. NoP S04 Nissan Maxima QX 103-147 225/40R18 A01 A12 A15 A33 103-147 235/40R18 K41 K45 A21 K1c K42 e1*98/14*0136*.. 103-147 245/40R18 K2b K41 K45 L02 K56 V18 S03 103-147 255/35R18 K2c R03 Nissan Primera 80-103 215/45R18 K2b K44 K56 R70 A01 A12 A15 P12 80-103 225/40R18 K1c K2c K44 K56 A21 Car Lim e11*98/14*0183*.. 80-103 235/40R18 K1c K2c K44 K56 V18 S03 80-103 245/35R18 K1c K2c K44 K56 80-103 245/40R18 K1c K2c K44 K56 80-103 255/35R18 K1c K2c K41 K44 K45 K56 Nissan Qashqai (II) 81-120 235/45R18 K1c K2b A01 A12 A15 J11 81-120 245/45R18 K1c K2b A21 A57 S04 e11*2007/46*0963*..; e5*2007/46*1029*.. Nissan Qashqai (III) 103, 116 235/55R18 K1c K3l K6w K8e A01 A12 A15 J12 A21 A58 F23 e9*2018/858*11042*.. NoE NoP S04 - ohne e-Power Nissan Qashqai (III) 103, 116 235/55R18 K1c K2c K3l K6w A01 A12 A15 J12 A21 A57 F24 e9*2018/858*11042*.. NoE NoP S04 - ohne e-Power Nissan Townstar 96 225/40R18 K1c K2c T92 124 A01 A12 A15 NFK 96 225/45R18 K1c K2c T91 T95 124 A21 A58 A60 e2*2018/858*00025*.. 96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a T91 T95 124 NoE NoP R58 S02 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 11 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Townstar 96 225/40R18 K1c K2c T92 A01 A12 A15 Kombi 96 225/45R18 K1c K2c A21 A58 NoE NFK 96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a NoP S02 e2*2018/858*00024*.. Nissan X-Trail (I) 84-121 235/45R18 K1c K2c A01 A12 A15 T30 84-121 235/50R18 K1c K2c K42 K45 A21 S01 e1*98/14*0166*.. 84-121 245/45R18 K1c K2c K42 84-121 255/45R18 K1c K2c K42 LK6 Nissan X-Trail (III) 96-130 235/55R18 K1c K2c K4i K6a K6v 117 A01 A12 A15 T32 96-130 235/60R18 K1c K2c K4i K6a K6v 114 A21 A57 S01 e13*2007/46*1456*.. Nissan X-Trail (IV) 116, 120 235/60R18 K1c K2c 114 A01 A12 A15 2WD 116, 120 245/55R18 K1c K2c 115 A21 A58 S01 T33 116, 120 255/55R18 K1c K2c 114 e13*2018/858*00293*. . Renault Arkana 69-116 245/45R18 K1c K2a K2b K4i K5a K5x K6y K8e A01 A12 A15 RJL A21 A58 NoE e6*2018/858*00003*.. NoP S05 §22 55366*00 Renault Austral 96-116 235/55R18 K1c K2c K5w K6w K8h 117 A01 A12 A15 RHN A21 A58 F23 e9*2018/858*30002*.. NoE NoP S02 Renault Kadjar 2WD 81-120 235/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A15 RFE 81-120 235/50R18 K1c K2b A21 A58 F23 e2*2007/46*0475*.. 81-120 245/45R18 K1a K1b K2b S02 81-120 255/45R18 K1c K2b K6w Renault Kadjar 4WD 96, 110 235/45R18 K1a K1b K2b A01 A12 A15 RFE 96, 110 235/50R18 K1c K2b A21 A56 F24 e2*2007/46*0475*.. 96, 110 245/45R18 K1a K1b K2b S02 96, 110 255/45R18 K1c K2b Renault Kangoo (III) 55-96 225/40R18 K1c K2c T88 T92 124 A01 A12 A15 RFK 55-96 225/45R18 K1c K2c 124 A21 A58 NoE e2*2018/858*00001*.. 55-96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a 124 NoP S02 Renault Kangoo Rapid 55-96 225/40R18 K1c K2c T92 124 A01 A12 A15 (III) 55-96 225/45R18 K1c K2c T91 T95 124 A21 A58 NoE RFK 55-96 235/40R18 K1c K2c K5b K8a T91 T95 124 NoP R58 S02 e2*2018/858*00002*.. Renault Koleos 110-127 235/50R18 K1a K1b K2b 121 A01 A12 A15 Y 110-127 255/45R18 K1a K1b K2b 122 A21 S01 e11*2001/116*0261*. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 11 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% §22 55366*00 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 11 Spezielle Auflagen und Hinweise 114 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 115 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 117 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 121 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 122 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. §22 55366*00 124 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.) Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 11 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. §22 55366*00 F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). G46 Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 11 K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3l An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende §22 55366*00 Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen. K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 11 K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der §22 55366*00 Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R58 Diese Rad-Reifen-Kombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 9 von 11 S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. §22 55366*00 T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 10 von 11 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 §22 55366*00 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VZ8 Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 225/45R18 245/45R18, 265/40R18, 275/40R18 Nr. 2 235/40R18 255/40R18 Nr. 3 245/40R18 265/40R18, 275/40R18 Nr. 4 255/40R18 275/40R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2024 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117 Hersteller O.Z. Spa Seite 11 von 11 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 29. April 2024 §22 55366*00 Pohl 00426975.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim