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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 1 von 11

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          SPARCO FF3
               Typ                             29117
               Radgröße                        8,5JX18 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               504          29117504 / Ø73,1-Ø66,1              5/114,3/66,1        30         620    2050

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55366
               Herstellerzeichen               sparco
               Radtyp und Ausführung           29117 504
               Radgröße                        8,5JX18 H2
§22 55366*00




               Einpresstiefe                   ET 30
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  81720098
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720119
               S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  81720098
               S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      26                 81720119
               S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  81720098

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz
                                               Nissan
                                               Renault

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                               Seite 2 von 11

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               MB Citan / T-Klasse    55-96          225/40R18   K1c K2c T92 124                 A01 A12 A15
               MFK                    55-96          225/45R18   K1c K2c T91 T95 124             A21 A58 A60
               e2*2018/858*00015*..   55-96          235/40R18   K1c K2c K5b K8a T91 T95 124     NoE NoP R58
                                                                                                 S02
               MB Citan Tourer / T-   55-96          225/40R18   K1c K2c T92                     A01 A12 A15
               Klasse                 55-96          225/45R18   K1c K2c                         A21 A58 NoE
               MFK                    55-96          235/40R18   K1c K2c K5b K8a                 NoP S02
               e2*2018/858*00014*..
               Nissan 350Z            206-230        225/45R18   R02                             A12 A15 A21
               Z33                    206-230        245/45R18   R03                             B02 B03 Cbo
               e1*2001/116*0235*..                                                               Cpe Vn2 VZ8
                                                                                                 S03
               Nissan Almera Tino     78             225/40R18   G46 K1c K2b K44                 A01 A12 A15
               V10                    78-100         215/40R18   K1c K2b T85 T89                 A21 K42 V18
               e9*98/14*0035*..       78-100         225/35R18   K1c K2b K44 T83 T87             S03
                                      78-100         235/35R18   K1c K2b K44 T86 T90
                                      78-100         245/35R18   K2b K44 R03
                                      82-100         225/40R18   K1c K2b K44
§22 55366*00




               Nissan Juke (II) 2WD   69-86          235/45R18   K1a K1b K6w K8a                 A01 A12 A15
               F16                                                                               A21 A58 NoE
               e9*2007/46*6697*..                                                                NoP S04
               Nissan Maxima QX       103-147        225/40R18                                   A01 A12 A15
               A33                    103-147        235/40R18   K41 K45                         A21 K1c K42
               e1*98/14*0136*..       103-147        245/40R18   K2b K41 K45 L02                 K56 V18 S03
                                      103-147        255/35R18   K2c R03
               Nissan Primera         80-103         215/45R18   K2b K44 K56 R70                 A01 A12 A15
               P12                    80-103         225/40R18   K1c K2c K44 K56                 A21 Car Lim
               e11*98/14*0183*..      80-103         235/40R18   K1c K2c K44 K56                 V18 S03
                                      80-103         245/35R18   K1c K2c K44 K56
                                      80-103         245/40R18   K1c K2c K44 K56
                                      80-103         255/35R18   K1c K2c K41 K44 K45 K56
               Nissan Qashqai (II)    81-120         235/45R18   K1c K2b                         A01 A12 A15
               J11                    81-120         245/45R18   K1c K2b                         A21 A57 S04
               e11*2007/46*0963*..;
               e5*2007/46*1029*..
               Nissan Qashqai (III)   103, 116       235/55R18   K1c K3l K6w K8e                 A01 A12 A15
               J12                                                                               A21 A58 F23
               e9*2018/858*11042*..                                                              NoE NoP S04
               - ohne e-Power
               Nissan Qashqai (III)   103, 116       235/55R18   K1c K2c K3l K6w                 A01 A12 A15
               J12                                                                               A21 A57 F24
               e9*2018/858*11042*..                                                              NoE NoP S04
               - ohne e-Power
               Nissan Townstar        96             225/40R18   K1c K2c T92 124                 A01 A12 A15
               NFK                    96             225/45R18   K1c K2c T91 T95 124             A21 A58 A60
               e2*2018/858*00025*..   96             235/40R18   K1c K2c K5b K8a T91 T95 124     NoE NoP R58
                                                                                                 S02




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                  Seite 3 von 11
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Nissan Townstar        96            225/40R18   K1c K2c T92                         A01 A12 A15
               Kombi                  96            225/45R18   K1c K2c                             A21 A58 NoE
               NFK                    96            235/40R18   K1c K2c K5b K8a                     NoP S02
               e2*2018/858*00024*..
               Nissan X-Trail (I)     84-121        235/45R18   K1c K2c                             A01 A12 A15
               T30                    84-121        235/50R18   K1c K2c K42 K45                     A21 S01
               e1*98/14*0166*..       84-121        245/45R18   K1c K2c K42
                                      84-121        255/45R18   K1c K2c K42 LK6
               Nissan X-Trail (III)   96-130        235/55R18   K1c K2c K4i K6a K6v 117             A01 A12 A15
               T32                    96-130        235/60R18   K1c K2c K4i K6a K6v 114             A21 A57 S01
               e13*2007/46*1456*..
               Nissan X-Trail (IV)    116, 120      235/60R18   K1c K2c 114                         A01 A12 A15
               2WD                    116, 120      245/55R18   K1c K2c 115                         A21 A58 S01
               T33                    116, 120      255/55R18   K1c K2c 114
               e13*2018/858*00293*.
               .
               Renault Arkana         69-116        245/45R18   K1c K2a K2b K4i K5a K5x K6y K8e     A01 A12 A15
               RJL                                                                                  A21 A58 NoE
               e6*2018/858*00003*..                                                                 NoP S05
§22 55366*00




               Renault Austral        96-116        235/55R18   K1c K2c K5w K6w K8h 117             A01 A12 A15
               RHN                                                                                  A21 A58 F23
               e9*2018/858*30002*..                                                                 NoE NoP S02
               Renault Kadjar 2WD   81-120          235/45R18   K1a K1b K2b                         A01 A12 A15
               RFE                  81-120          235/50R18   K1c K2b                             A21 A58 F23
               e2*2007/46*0475*..   81-120          245/45R18   K1a K1b K2b                         S02
                                    81-120          255/45R18   K1c K2b K6w
               Renault Kadjar 4WD   96, 110         235/45R18   K1a K1b K2b                         A01 A12 A15
               RFE                  96, 110         235/50R18   K1c K2b                             A21 A56 F24
               e2*2007/46*0475*..   96, 110         245/45R18   K1a K1b K2b                         S02
                                    96, 110         255/45R18   K1c K2b
               Renault Kangoo (III) 55-96           225/40R18   K1c K2c T88 T92 124                 A01 A12 A15
               RFK                  55-96           225/45R18   K1c K2c 124                         A21 A58 NoE
               e2*2018/858*00001*.. 55-96           235/40R18   K1c K2c K5b K8a 124                 NoP S02
               Renault Kangoo Rapid 55-96           225/40R18   K1c K2c T92 124                     A01 A12 A15
               (III)                55-96           225/45R18   K1c K2c T91 T95 124                 A21 A58 NoE
               RFK                  55-96           235/40R18   K1c K2c K5b K8a T91 T95 124         NoP R58 S02
               e2*2018/858*00002*..
               Renault Koleos       110-127         235/50R18   K1a K1b K2b 121                     A01 A12 A15
               Y                    110-127         255/45R18   K1a K1b K2b 122                     A21 S01
               e11*2001/116*0261*.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 11

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 55366*00




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 11

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               114      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1140 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               115      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1150 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               117      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1170 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 55366*00




               124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
               werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
               Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 6 von 11

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
§22 55366*00




               F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
               erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
               eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 7 von 11

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3l     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
§22 55366*00




               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.



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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 8 von 11

               K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
               Reifenkombination herzustellen.

               LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
§22 55366*00




               Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R58    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
               Reifengröße 195/65R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 9 von 11

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 55366*00




               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 10 von 11

               V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     205/40R18     225/35R18
               Nr. 2     205/45R18     225/40R18
               Nr. 3     215/40R18     245/35R18, 255/35R18
               Nr. 4     215/45R18     235/40R18, 245/40R18
               Nr. 5     215/55R18     235/50R18
               Nr. 6     225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr. 7     225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 8     225/50R18     245/45R18, 255/45R18
               Nr. 9     235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13    245/35R18     255/35R18
               Nr. 14    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 15    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 16    245/50R18     275/45R18
               Nr. 17    255/40R18     285/35R18, 295/35R18
§22 55366*00




               Nr. 18    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
               Nr. 19    255/50R18     285/45R18
               Nr. 20    255/55R18     285/50R18
               Nr. 21    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VZ8    Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen"
               aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/45R18     245/45R18, 265/40R18, 275/40R18
               Nr.   2   235/40R18     255/40R18
               Nr.   3   245/40R18     265/40R18, 275/40R18
               Nr.   4   255/40R18     275/40R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55366 nach §22 StVZO

               Anlage 15 zum Prüfbericht Nr. 55021624 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX18 H2 Typ 29117
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                  Seite 11 von 11

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 29. April 2024
§22 55366*00




               Pohl                                                                00426975.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim