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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            SPARCO TERRA
Typ                               29047
Radgröße                          7,5 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          29047 500 / Ø63,3-Ø56,1               5/100/56,1         48       610     2125

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49196
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             29047 500
Radgröße                          7,5 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET 48
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100               -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      120               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ             147            205/45R17   A10 R37                            A02 A04 A05
ZC                     147            205/50R17   A32 R37                            A08 A09 A15
e13*2007/46*1281*..    147            215/45R17   A10                                A21 A58 Cpe
                       147            225/45R17   A91                                S04
Subaru Forester        105-169        215/55R17                                      A02 A04 A05
SH, SHS, SHLPG         105-169        215/60R17                                      A08 A09 A12
e13*2001/116*0982*.    105-169        225/55R17                                      A15 A21 Car
e1*2001/116*0485*..,                                                                 S03
e24*2007/46*0007*..
Subaru Impreza         79-195         205/50R17   A12 T89                            A02 A04 A05
G3, G3S                79-195         215/45R17   A30 T87 T88                        A08 A09 A15
e1*2001/116*0438*..,   79-195         225/45R17   A01 A12 K1c                        A21 Flh KOV
e1*2001/116*0460*..                                                                  S03
Subaru Impreza         70-169         205/45R17   R37                                A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS        70-169         205/50R17   A01 K42 R37 R60 Z49                A08 A09 A12
e1*98/14*0145*..,      70-169         215/45R17   A01 K42 T87 T88 Z49                A15 A21 Car
e1*98/14*0163*..       70-169         225/45R17   A01 K42 R60 Z49                    Su1 S02
- Kombi
Subaru Impreza         70-169         205/45R17   R37                                A02 A04 A05
GD/GG ww GD/GGS        70-169         205/50R17   R37 R60                            A08 A09 A12
e1*98/14*0145*..,      70-169         215/45R17   R37                                A15 A21 Sth
e1*98/14*0163*..       70-169         225/45R17   R60                                Su1 S02
- Limousine
Subaru Impreza         66-160         205/45R17   K42 K56                            A01 A02 A04
GFC, GC/GF             66-160         215/40R17   K42 K56                            A05 A08 A09
G334,                  66-92          205/40R17   K42 K56                            A12 A15 A21
e13*96/79, 98/14                                                                     S02
*0026*..
Subaru Impreza XV      110            205/50R17   A12                                A02 A04 A05
G3                     110            215/45R17   A33                                A08 A09 A15
e1*2001/116*0438*..    110            225/45R17   A12                                A21 Flh KMV
                                                                                     S03
Subaru Legacy          92-115         205/40R17   T84                                A02 A04 A05
BE/BH, BE/BHS          92-115         205/45R17   T88                                A08 A09 A12
e1*98/14*0108*..,      92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49        A15 A21 X26
e1*98/14*0149*..       92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b T87 T88 T91 Z49    S02
Subaru Legacy          101-180        205/50R17   R37 T89 T93                        A02 A04 A05
BL/BP, -S, -G          101-180        215/45R17   R37 T87 T91                        A08 A09 A12
e1*2001/116*0228*..,   101-180        225/45R17   T90 T91                            A15 A21 B03
e1*2001/116*0256*..,   180            215/50R17   A01 K1a K1b M+S R09 T91            Car Lim X26
e11*2001/116*0240*.                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          110, 123       205/50R17     A13 R37 T89 T93                        A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS          110, 123       205/55R17     A13 R37                                A08 A09 A15
e1*2007/46*0079*..;    110, 123       215/45R17     A13 T87 T91                            A21 A56 B03
e13*2007/46*1074*..    110, 123       215/50R17     A13                                    Car Lim NfS
                       110, 123       215/55R17     A12 R09                                X26 S04
                       110, 123       225/45R17     A13
                       110, 123       225/50R17     A12
                       110, 123       235/45R17     A33
                       110, 123       245/45R17     A12
Subaru Legacy          110-180        205/50R17     R09 T89 T93                            A02 A04 A05
Outback                110-180        205/55R17     R37                                    A08 A09 A12
BL/BP, -S, -G          110-180        215/50R17     R37 T90 T91                            A15 A21 Car
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/55R17                                            S02
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/45R17     R09 T90 T91
e11*2001/116*0240*.    110-180        225/50R17     A01 Z49
                       110-180        235/45R17

Subaru Outback         110-191        215/60R17     A33 R37                                A02 A04 A05
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R17     A33                                    A08 A09 A15
e1*2007/46*0079*..;    110-191        225/60R17     A33 121                                A21 A56 Car
e13*2007/46*1074*..    110-191        235/55R17     A12                                    S04
                       110-191        245/55R17     A12 121
                       110-191        255/50R17     A12
Subaru XV              80-110         215/55R17     A13 M+S                                A02 A04 A05
G4                     80-110         225/50R17     A33 M+S                                A08 A09 A15
e1*2007/46*0597*..     80-110         225/55R17     A33                                    A21 A56 Flh
                       80-110         235/50R17     A01 A12 K1c                            KMV S03
                       80-110         245/50R17     A01 A12 K1c K6w
Toyota GT86            147            205/45R17     A10 R37                                A02 A04 A05
ZN                     147            205/50R17     A32 R37                                A08 A09 A15
e13*2007/46*1287*..    147            215/45R17     A10                                    A21 A58 Cpe
                       147            225/45R17     A91                                    S04

Auflagen und Hinweise

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Imprezza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49196 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029513 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 29047
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 7

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. April 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 15. April 2013




Pohl                                                                    00193703.DOC




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