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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SPARCO TROFEO
Typ                             29067
Radgröße                        6JX14H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          29067 500 / Ø63,3 - Ø60,1           4/100/60,1          35         500    1875

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50514
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           29067 500
Radgröße                        6JX14H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  81720128
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720115
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      26                 81720115
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720058

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan           50-65          165/80R14   R37 R70                          A12 A14 A21
SD/SR                 50-65          175/70R14   R37                              B03 Sth S04
e2*2001/116*          50-77          185/70R14
0314*00-61;           50-77          195/65R14
0323*00-29;           50-77          205/60R14
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Sandero         50-77          165/80R14   A11                              A14 A21 B03
SD/SR                 50-77          165R14      A11                              Flh S04
e2*2001/116*          50-77          175/70R14   A11
0314*00-61;           50-77          185/70R14   A31
0323*00-29;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Micra          48-65          165/70R14   K1c K2b R70                      A01 A12 A14
K12                   48-65          175/65R14   K1c K2c                          A21 B03 Flh
e11*2001/116*0195*.   48-65          185/60R14   K1c K2c                          S05
                      48-65          195/60R14   K1c K2c K42
Nissan Micra          59, 72         165/70R14   K1a K1b R70                      A01 A12 A14
K13                   59, 72         175/65R14   K1c K2b K8c                      A21 Flh S02
e13*2007/46*1111*..   59, 72         185/60R14   K1c K2b K8c
incl. Facelift 2014   59, 72         185/65R14   K1c K2b K6g K6i K8m
                      59, 72         195/60R14   K1c K2b K6g K6i K8c
Renault Clio (I)      40-55          165/60R14                                    A12 A14 A21
57                    40-55          185/50R14                                    B03 S03
e2*93/81*0064*..      66-79          175/60R14
                      66-79          185/55R14
Renault Clio (I)      40-66          165/60R14   R09                              A12 A14 A21
B/C57                 40-66          185/50R14                                    B03 S03
F543                  66-108         165/65R14   M+S R09
                      66-79,5        175/60R14   R09
                      79-79,5        185/55R14
                      99             185/60R14
Renault Clio (II)     40-72          165/65R14   R37                              A12 A14 A21
B                     40-72          175/60R14   R37                              S03
e2*93/81*0126*..      40-72          185/55R14
e2*98/14*0126*..      40-79          185/60R14
                      40-79          195/55R14   A01 K1b K2b K42 K46
                      42-79          175/65R14   R09
Renault Laguna        61,3-84        185/65R14   R37 100                          A12 A14 A21
B56                   61,3-84        195/60R14   R37 T86 100                      B02 B03 S03
G638,                 61,3-84        195/65R14   R09 100
e2*93/81*0012*..,     61,3-84        205/60R14   100
e2*98/14*0012*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Megane          47-84          175/65R14                                  A12 A14 A21
BA                      47-84          175/70R14   R09                            B02 B03 S03
e2*93/81*0010*..        47-84          185/55R14   T79
e2*98/14*0010*..        47-84          185/60R14
                        47-84          185/65R14   A01 K42 R09
                        47-84          195/55R14   A01 K42
                        47-84          195/60R14   A01 K2b K42
                        47-84          205/55R14   A01 K2b K42
                        51,5           165/65R14   T79
                        51,5           175/60R14   T79
Renault Megane          47-70          175/70R14   R09                            A12 A14 A21
Break                   47-70          185/65R14                                  B02 B03 S03
KA
e2*98/14*0192*..
Renault Megane          66-84          175/65R14                                  A12 A14 A21
Cabrio                  66-84          185/55R14                                  B02 B03 S03
EA                      66-84          185/60R14
e2*93/81*0103*..        66-84          195/55R14
e2*98/14*0103*..
Renault Megane          47-83,5        175/65R14                                  A12 A14 A21
Classic                 47-83,5        175/70R14   R09                            B02 B03 S03
LA                      47-83,5        185/55R14   T79
e2*93/81*0072*..,       47-83,5        185/60R14
e2*98/14*0072*..        47-83,5        195/55R14

Renault Megane          66-83,5        175/65R14                                  A12 A14 A21
Coupé                   66-83,5        175/70R14   R09                            B02 B03 S03
DA                      66-83,5        185/55R14   T79
e2*93/81*0009*..        66-83,5        185/60R14
e2*98/14*0009*..        66-83,5        185/65R14   A01 K42 R09
                        66-83,5        185/65R14   A01 K42 X04
                        66-83,5        195/55R14   A01 K42
                        66-83,5        195/60R14   A01 K2b K42
                        66-83,5        205/55R14   A01 K2b K42

Renault Scénic          47-83,5        195/65R14   A01 A12 K2c 100                A14 A21 B02
JA                      47-83,5        205/60R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100    B03 X05 S03
e2*93/81*0068*..,
e2*98/14*0068*..
Renault Scénic          55-66          175/70R14   A33 100                        A14 A21 B02
JA                      55-66          185/65R14   A12 100                        B03 X04 S03
e2*93/81*0068*..,       55-66          195/60R14   A01 A12 K2c 100
e2*98/14*0068*..        55-66          205/55R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100
                        55-66          205/60R14   A01 A12 K1a K2c K42 L02 100
Renault Twingo (II)     43             175/65R14   A01 A12 G03                    A14 A21 B03
N                       43             185/60R14   A01 A12 G50                    Flh S04
e2*2001/116*0359*..;    43-56          165/65R14   A12 LT1 R37
e2*2007/46*0122*..      43-56          165/65R14   A13 LT2 R37
- incl. Facelift 2012   47-75          175/65R14   A12 LT1
                        47-75          175/65R14   A33 LT2
                        47-75          185/60R14   A12


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                      O.Z. Spa

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Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

100      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G50     Ist die Reifengröße 165/70R14 oder 175/65R14 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LT1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

LT2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X04      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/70R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X05    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
185/70R14, 185/65R15, 195/60R15 oder 205/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Oktober 2015 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50514 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6JX14H2 Typ 29067
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Oktober 2015




Pohl                                                                   00236834.DOC




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