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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SC1.9855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Speedline Corse
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         SC1.9855.151
Radausführungskennz.:                                  SC1.9855.151
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,58 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp SC1.9955, SC1.9955.151 (ABE-Nr. 52845*1) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5                              120 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
964                              F035
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50   9½Jx19H2, ET54
184              Porsche 911              215/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                 (964 breite Karosserie   K39)                                             BF1) V00)
                 WTL)                     225/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                                          K13) K39)                                        BF1) V00)
                                          225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                          K13) K39)                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
996                              e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50       9½Jx19H2, ET54
221 bis 254      Porsche 911              215/35R19            255/30R19                   A02) bis A10)
                 (Typ 996 mit schmaler    N225)                                            BF2) EF2) V00)
                 Karosserie)              215/35R19            265/30R19                   A02) bis A10)
                                          N225)                                            BF2) EF2) V00)
                                          215/35R19 M+S        255/30R19 M+S               A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
                                             215/35R19 M+S          265/30R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
                                             225/35R19              265/30R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
                                             225/35R19              275/30R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
                                             225/35R19 M+S          265/30R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
                                             225/35R19 M+S          275/30R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           BF2) EF2) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET50    9½Jx19H2, ET54
250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/55R19         275/50R19                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                 (mit 5mm                265/50R19         285/45R19                       A02) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                                                    A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                 im Bereich Radmitte)                                                      V00)
                                         275/50R19         295/45R19                       A01) bis A10)
                                         K01)                                              A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                             e13*2007/46*0900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET50    9½Jx19H2, ET54
250 bis 324      Porsche Cayenne,        255/55R19         275/50R19                       A02) bis A10)
                 Cayenne E-Hybrid                                                          A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                 (mit 15mm               265/50R19         285/45R19                       A02) bis A10)
                 Radhausverbreiterungen                                                    A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                 im Bereich Radmitte)                                                      V00)
                                         275/50R19         295/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                           A11) B34a) BF3) E66) ER1)
                                                                                           V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8½Jx19H2, ET50   9½Jx19H2, ET54
155 bis 309      Porsche Panamera, -4, - 245/45R19           275/40R19                     A02) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF4) E63) EB1) EF0) V00)
                 Hybrid
                 (Ausf. mit kleinsten       255/45R19        285/40R19                     A02) bis A10)
                 Serienrädern in 18Zoll)                                                   BF4) E63) EB1) EF0) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9955 (ABE-Nr. 52845*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
      • PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse
         2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

E66)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 7PP.615.123C mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø410x38 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
     zulässig bis zu einer Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
     Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                53
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K39)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im markierten
          Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus anzulegen/ kleben,
       • zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den Schnittkanten
          zu verkleben.




N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 53 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SC1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.02.2021