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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SC1.9855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Speedline Corse
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         SC1.9855.151
Radausführungskennz.:                                  SC1.9855.151
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,58 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*1) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5                             120 Nm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                        160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
982                             e13*2007/46*1607*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50   10Jx19H2, ET45
220              Porsche 718 Boxster, 718 235/40R19        265/40R19                       A02) bis A10)
                 Boxter T, 718 Cayman,                                                     BF1)
                 718 Cayman T             255/35R19        285/35R19                       A01) bis A10)
                                          K01)                                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
982                            e13*2007/46*1607*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET50     10Jx19H2, ET45
257 bis 269      Porsche 718 Boxster S, 235/40R19          265/40R19                       A02) bis A10)
                 718 Boxster GTS, 718                                                      BF1)
                 Cayman S, 718          255/35R19          285/35R19                       A01) bis A10)
                 Cayman GTS             K01)                                               BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
964                              F035
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50   10Jx19H2, ET45
184              Porsche 911              215/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                 (964 breite Karosserie   K39)                                             BF2) V00)
                 WTL)                     225/35R19        255/30R19                       A01) bis A10)
                                          K13) K39)                                        BF2) V00)
                                          225/35R19        265/30R19                       A01) bis A10)
                                          K13) K39)                                        BF2) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
996                              e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50       10Jx19H2, ET45
221 bis 254      Porsche 911              215/35R19            255/30R19                   A02) bis A10)
                 (Typ 996 mit schmaler    N225)                                            BF1) V00)
                 Karosserie)              215/35R19            265/30R19                   A01) bis A10)
                                          N225)                                            BF1) V00)
                                          215/35R19 M+S        255/30R19 M+S               A02) bis A10)
                                          W225)                                            BF1) V00)
                                          215/35R19 M+S        265/30R19 M+S               A01) bis A10)
                                          W225)                                            BF1) V00)
                                          225/35R19            265/30R19                   A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             225/35R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             225/35R19 M+S          265/30R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             225/35R19 M+S          275/30R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET50    10Jx19H2, ET45
155 bis 243      Porsche Boxster,        215/35R19         245/35R19                       A02) bis A10)
                 Cayman                  N225)                                             BF3) V00)
                                         225/35R19         245/35R19                       A02) bis A10)
                                         N235)                                             BF3) V00)
                                         225/35R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                                         N235)                                             BF3) V00)
                                         235/35R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3) V00)
                                             235/35R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF3) V00)
                                             245/30R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
                                             245/35R19              265/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
                                             255/30R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
                                             255/30R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
987                             e13*2001/116*0141*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET50    10Jx19H2, ET45
155 bis 243      Porsche Boxster,        235/35R19         255/35R19                       A02) bis A10)
                 Caymann, Cayman S,                                                        BF3) V00)
                 Cayman R                235/35R19         265/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF3) V00)
                                             245/35R19              265/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
                                             255/30R19              275/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
                                             255/30R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF3) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
981                             e13*2007/46*1185*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8½Jx19H2, ET50    10Jx19H2, ET45
155 bis 250      Porsche Boxster,        235/40R19         265/40R19                       A02) bis A10)
                 Cayman                                                                    BF1) V00)
                                         235/40R19         275/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             235/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             235/40R19              295/35R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) V00)
                                             245/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF1) V00)
                                             255/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF1) V00)
                                             255/35R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                             K01)                                          BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
970                                e13*2007/46*0970*..
970H                               e13*2007/46*1161*..
970HN                              e13*2007/46*1160*..
970N                               e13*2007/46*1143*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                            8½Jx19H2, ET50   10Jx19H2, ET45
155 bis 309      Porsche Panamera, -4, - 245/45R19           275/40R19                     A02) bis A10)
                 4S, -Diesel, -S , -S E-                                                   BF4) E63) EB1) EF1) V00)
                 Hybrid
                 (Ausf. mit kleinsten       255/45R19        285/40R19                     A01) bis A10)
                 Serienrädern in 18Zoll)                                                   BF4) E63) EB1) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005 (ABE-Nr. 52849*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
        über die Radkontur hinausragen.

A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
        Befestigungsteile zu verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28
       mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 7PP.615.123C mit belüfteter und gelochter
         Scheibe Ø410x38 mm

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                54
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855



K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K39)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im markierten
          Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus anzulegen/ kleben,
       • zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den Schnittkanten
          zu verkleben.




N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 54 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SC1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.02.2021