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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                57
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  SC1.9855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                         Speedline Corse
Montageposition:                                     Vorderachse **)
Radausführung:                                         SC1.9855.151
Radausführungskennz.:                                  SC1.9855.151
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   71,58 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                      800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SC1.9155 (ABE-Nr. 52852*1) an
der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten
für den Radtyp SC1.9155, SC1.9155.251 (ABE-Nr. 52852*1) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                         130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                57
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
991                              e13*2007/46*1187*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET50   11½Jx19H2, ET76
272 bis 309      Porsche 911 Carrera, 911 235/40R19        295/35R19                       A02) bis A10)
                 Carrera S, 911 Carrera T N245)                                            BF1) E60) E65a) V00)
                 (schmale Karosserie)     235/40R19        325/30R19                       A01) bis A10)
                                          N245)                                            BF1) E60) E65a) V00)
                                          235/40R19        335/30R19                       A01) bis A10)
                                          N245)                                            BF1) E60) E65a) V00)
                                          235/40R19 M+S    295/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             235/40R19 M+S          325/30R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             235/40R19 M+S          335/30R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             245/35R19              305/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             245/40R19              295/35R19              A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             245/40R19              335/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             245/40R19 M+S          295/35R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             255/35R19              305/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
                                             255/35R19              315/30R19              A01) bis A10)
                                                                                           BF1) E60) E65a) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9155 (ABE-Nr. 52852*1 an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.

Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                57
Seite :                     3/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29
       mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, mit einer Fahrzeugbreite von 1808 mm, Feld 19 in den
       Fahrzeugpapieren.

E65a) Nur zulässig an Fz.-Ausführungen mit der Genehm.-Nr. e13*2007/46*1187* ab NT12

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001067-B0-104
Anlage-Nr. :                57
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SC1.9855


Die Anlage 57 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SC1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 09.02.2021