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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      1/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SC1.9855
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                           Speedline Corse
Montageposition:                                        Vorderachse **)
Radausführung:                                           SC1.9855.151
Radausführungskennz.:                                    SC1.9855.151
Radgröße:                                                  8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       130 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     71,58 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                         800 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr.
52849*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   PORSCHE

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                            130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF2       1+2 Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5                                120 Nm
BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           130 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           160 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      2/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
982                          e13*2007/46*1607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
220           Porsche 718 Boxster,   235/40R19         265/40R19                                 A02) bis A10)
              718 Boxter T, 718                                                                  BF1)
              Cayman, 718 Cayman T 255/35R19           285/35R19                                 A01) bis A10)
                                     K01)                                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
982                          e13*2007/46*1607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
257 bis 269   Porsche 718 Boxster    235/40R19         265/40R19                                 A02) bis A10)
              S, 718 Boxster GTS,                                                                BF1)
              718 Cayman S, 718      255/35R19         285/35R19                                 A01) bis A10)
              Cayman GTS             K01)                                                        BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
964                         F035
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
184           Porsche 911           215/35R19          255/30R19                                 A01) bis A10)
              (964 breite           K39)                                                         BF2) V00)
              Karosserie WTL)       225/35R19          255/30R19                                 A01) bis A10)
                                    K13) K39)                                                    BF2) V00)
                                    225/35R19          265/30R19                                 A01) bis A10)
                                    K13) K39)                                                    BF2) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      3/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
996                          e13*95/54*0031*.., e13*98/14*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse         Hinterachse
                                      8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
221 bis 254   Porsche 911             215/35R19           255/30R19                              A02) bis A10)
              (Typ 996 mit schmaler N225)                                                        BF1) V00)
              Karosserie)             215/35R19           265/30R19                              A01) bis A10)
                                      N225)                                                      BF1) V00)
                                      215/35R19 M+S       255/30R19 M+S                          A02) bis A10)
                                      W225)                                                      BF1) V00)
                                      215/35R19 M+S       265/30R19 M+S                          A01) bis A10)
                                      W225)                                                      BF1) V00)
                                      225/35R19           265/30R19                              A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                225/35R19               275/30R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                225/35R19 M+S           265/30R19 M+S            A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                225/35R19 M+S           275/30R19 M+S            A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
987                         e13*2001/116*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
155 bis 243   Porsche Boxster,      215/35R19          245/35R19                                 A02) bis A10)
              Cayman                N225)                                                        BF3) V00)
                                    225/35R19          245/35R19                                 A02) bis A10)
                                    N235)                                                        BF3) V00)
                                    225/35R19          255/35R19                                 A02) bis A10)
                                    N235)                                                        BF3) V00)
                                    235/35R19          255/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                235/35R19               265/35R19                A02) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/30R19               275/30R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
                                                245/35R19               265/35R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
                                                255/30R19               275/30R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
                                                255/30R19               285/30R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      4/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
987                         e13*2001/116*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
155 bis 243   Porsche Boxster,      235/35R19          255/35R19                                 A02) bis A10)
              Caymann, Cayman S,                                                                 BF3) V00)
              Cayman R              235/35R19          265/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF3) V00)
                                                245/35R19               265/35R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
                                                255/30R19               275/30R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
                                                255/30R19               285/30R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF3) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
981                         e13*2007/46*1185*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
155 bis 250   Porsche Boxster,      235/40R19          265/40R19                                 A02) bis A10)
              Cayman                                                                             BF1) V00)
                                    235/40R19          275/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                235/40R19               285/35R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                235/40R19               295/35R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) V00)
                                                245/35R19               275/35R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF1) V00)
                                                255/35R19               275/35R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF1) V00)
                                                255/35R19               285/35R19                A01) bis A10)
                                                K01)                                             BF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      5/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
970                            e13*2007/46*0970*..
970H                           e13*2007/46*1161*..
970HN                          e13*2007/46*1160*..
970N                           e13*2007/46*1143*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse       Hinterachse
                                       8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
155 bis 309   Porsche Panamera, -4, 245/45R19            275/40R19                               A02) bis A10)
              -4S, -Diesel, -S , -S E-                                                           BF4) E63) EB1) EF1) V00)
              Hybrid
              (Ausf. mit kleinsten     255/45R19         285/40R19                               A01) bis A10)
              Serienrädern in 18Zoll)                                                            BF4) E63) EB1) EF1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                          e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                     8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
113 bis 140   Porsche Taycan         225/50R19         285/40R19                                 A01) bis A10)
              (Sport Limousine)                                                                  BF5) V00)
                                     235/45R19         275/40R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) V00)
                                                235/45R19               305/35R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF5) V00)
                                                235/50R19               295/40R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF5) ER1) V00)
                                                245/45R19               285/40R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF5) V00)
                                                255/45R19               295/40R19                A01) bis A10)
                                                                                                 BF5) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
Y1A                         e13*2007/46*0919*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                Vorderachse        Hinterachse
                                    8½Jx19H2, ET50 10Jx19H2, ET45
140           Porsche Taycan Cross 235/45R19           275/40R19                                 A02) bis A10)
              Turismo                                                                            BF5) V00)
                                    235/45R19          305/35R19                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) V00)
Die Verwendung des Rades SC1.9855, SC1.9855.151 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SC1.9005, SC1.9005.151 (ABE-Nr. 52849*03) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen
zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      6/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      7/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radmutter, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm
       Anzugsmoment: 160 Nm

E63)   Eine ggf. serienmäßige Distanzscheibe (5 mm bzw. 17 mm) an Achse 1 oder Achse 2 ist vor
       Sonderrad-Anbau zu entfernen.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Porsche 7PP.615.123C mit belüfteter und gelochter
          Scheibe Ø410x38 mm

EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind
       oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig
       bis zu einer Achslast von 1550 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 52843 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001067-D0-104
Anlage-Nr. :                 54
Seite :                      8/8
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SC1.9855


K39)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich vor der Vorderachse, im markierten
          Bereich 1, warm einzuformen und eng an das Blech- Innenradhaus anzulegen/ kleben,
       • zusätzlich ist der im Bild markierten Bereich 2 auszuschneiden und an den Schnittkanten zu
          verkleben.




N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 54 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SC1.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.04.2023