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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    SL6.9855
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Speedline
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           SL6.9855.47
Radausführungskennz.:                                    SL6.9855.47
Radgröße:                                                 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: *)                                        850 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2365 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5) an der
Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*5) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704     140 Nm
                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    160 Nm
                Schaftlänge 35 mm
BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
4E                             e1*2001/116*0198*..
4E                             e1*2001/116*0246*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET42    9½Jx19H2, ET45
154 bis 331      Audi A8                245/40R19         245/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44) N255)
                                              245/40R19 M+S           245/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44)
                                              245/45R19               245/45R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44) N255)
                                              245/45R19 M+S           245/45R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44)
                                              255/40R19               255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44) N265)
                                              255/40R19 M+S           255/40R19 M+S          A02) bis A10)
                                                                                             BF1) E44)
                                              235/45R19               265/40R19              A02) bis A10)
                                              N245)                                          BF1) E44) V00)
                                              245/40R19               275/35R19              A01) bis A10)
                                              N255)                                          BF1) E44) V00)
                                              245/45R19               275/40R19              A01) bis A10)
                                              N255)                                          BF1) E44) V00)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
81 bis 140       Audi Q2                  225/35R19        225/35R19                         A01) bis A10)
                 (ohne                    A93) K03) T88)                                     BF2)
                 Serienverbreiterung)     235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                                          A93a) K03)                                         BF2)
                                          235/40R19        235/40R19                         A01) bis A10)
                                          K03)                                               BF2)
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                                          K01)                                               BF2)
                                          255/35R19        255/35R19                         A01) bis A10)
                                          K01)                                               BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                               e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx19H2, ET42  9½Jx19H2, ET45
81 bis 140       Audi Q2                   225/35R19       225/35R19                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung) A93) T88)                                         BF2)
                                           235/35R19       235/35R19                         A02) bis A10)
                                           A93a)                                             BF2)
                                           235/40R19       235/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              245/35R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                              K03)                                           BF2)
                                              255/35R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                              K01)                                           BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GA                             e1*2007/46*1552*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8½Jx19H2, ET42    9½Jx19H2, ET45
221              Audi SQ2               235/35R19         235/35R19                          A02) bis A10)
                                        A93a)                                                BF2)
                                        235/40R19         235/40R19                          A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                                              245/35R19               245/35R19              A01) bis A10)
                                              K03)                                           BF2)
                                              255/35R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                              K01)                                           BF2)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
88 bis 162       Audi Q3                  245/40R19        245/40R19                         A02) bis A10)
                 (ohne                                                                       BF3)
                 Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8U                               e1*2007/46*0591*..
8U1                              e13*2007/46*1163*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx19H2, ET42  9½Jx19H2, ET45
88 bis 162       Audi Q3                   245/40R19       245/40R19                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                                                   BF3)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19           245/45R19                         A02) bis A10)
                 (ohne                                                                       BF3)
                 Serienverbreiterung)     255/45R19        255/45R19                         A01) bis A10)
                                                                                             BF3)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F3                               e1*2007/46*1900*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8½Jx19H2, ET42  9½Jx19H2, ET45
110 bis 180      Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19           245/45R19                         A02) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                                                   BF3)
                                           255/45R19       255/45R19                         A02) bis A10)
                                                                                             BF3)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
118 bis 155      Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19        225/35R19                         A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;          A93)                                               BF4) E77)
                 Baureihe 8J; bis EG-
                 Genehmigungs-Nr          235/35R19        235/35R19                         A01) bis A10)
                 e1*2001/116*0369*16;                                                        BF4) E77)
                 Ausführungen mit
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                 kleinsten Sommer-
                                          K03)                                               BF4) E77)
                 Serienreifen 225/..)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8½Jx19H2, ET42   9½Jx19H2, ET45
184 bis 265      Audi TT, Audi TT quattro 225/35R19 M+S    225/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                 (Coupe, Cabrio;          A93)                                               BF4) E77)
                 Baureihe 8J; bis EG-
                 Genehmigungs-Nr          235/35R19 M+S    235/35R19 M+S                     A01) bis A10)
                 e1*2001/116*0369*16;                                                        BF4) E77)
                 Ausführungen mit
                                          245/35R19        245/35R19                         A01) bis A10)
                 kleinsten Sommer-Reifen
                                          K03)                                               BF4) E77)
                 245/..)
Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955 (ABE-Nr. 50656*5 an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
        dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
        Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
        nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
       mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
       Zubehörkit: ZP50792
       Anzugsmoment: 160 Nm

BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000843-F0-104
Anlage-Nr. :                56
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  SL6.9855


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 56 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ SL6.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 18.01.2021