Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: SL6.9855 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Speedline Montageposition: Vorderachse **) Radausführung: SL6.9855.47 Radausführungskennz.: SL6.9855.47 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: *) 850 kg Reifenabrollumfang: 2365 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE- Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50792 160 Nm Schaftlänge 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 4E e1*2001/116*0198*.. 4E e1*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 154 bis 331 Audi A8 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) BF1) E44) N255) 245/40R19 M+S 245/40R19 M+S A02) bis A10) BF1) E44) 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) BF1) E44) N255) 245/45R19 M+S 245/45R19 M+S A02) bis A10) BF1) E44) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10) BF1) E44) N265) 255/40R19 M+S 255/40R19 M+S A02) bis A10) BF1) E44) 235/45R19 265/40R19 A02) bis A10) N245) BF1) E44) V00) 245/40R19 275/35R19 A01) bis A10) N255) BF1) E44) V00) 245/45R19 275/40R19 A01) bis A10) N255) BF1) E44) V00) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10) (ohne A93) K03) T88) BF2) Serienverbreiterung) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) A93a) K03) BF2) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K03) BF2) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) BF2) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF2) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 81 bis 140 Audi Q2 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) T88) BF2) 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) A93a) BF2) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) BF2) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K03) BF2) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF2) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GA e1*2007/46*1552*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 221 Audi SQ2 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10) A93a) BF2) 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10) BF2) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K03) BF2) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) BF2) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) (ohne BF3) Serienverbreiterung) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 8U e1*2007/46*0591*.. 8U1 e13*2007/46*1163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 88 bis 162 Audi Q3 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) BF3) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) (ohne A11) BF3) Serienverbreiterung) 255/45R19 255/45R19 A01) bis A10) A11) BF3) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F3 e1*2007/46*1900*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx19H2, ET42 9½Jx19H2, ET45 110 bis 180 Audi Q3, Q3 Sportback 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A11) BF3) 255/45R19 255/45R19 A02) bis A10) A11) BF3) Die Verwendung des Rades SL6.9855, SL6.9855.47 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL6.9955, SL6.9955.47 (ABE-Nr. 50656*07) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: ZP50792 Anzugsmoment: 160 Nm E44) Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50655 nach §22 StVZO Nr. : RA-000843-H0-104 Anlage-Nr. : 56 Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : SL6.9855 Die Anlage 56 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ SL6.9855 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 21.03.2023