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							               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                  Stand: 16.12.2024
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               Fahrzeughersteller                          : MAN, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg     in mm     datum
               5x120 ET45          451205R651                 ohne                         65,1                   1200      2300    05/24
               CB65.1
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 55553*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MAN
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 200 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TGE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW       Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
                SYN1E        e1*2007/46*1626*..         75 - 130 255/55R18C 116      11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 101; 11B; 11G;
                SYN2E        e1*2007/46*1627*..                                      26J; 27F; 54A       11H; 12A; 51A; 71A;
                SZN1E        e1*2007/46*1632*..                                                          723; 73C; 74D; 74E
                SZN2E        e1*2007/46*1633*..


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                     : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 180 Nm für Typ : ST; 2H; 2HS2
                                                             200 Nm für Typ : SYMVE; SYMWE; SYN1E; SYN2E; SZN1E; SZN2E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 245/60R18 105           5MK; 51J                Nur Pickup (Serie);
               2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R18 109                                   Radhausverbreiterung
                                                        255/60R18 112                                   ab Werk;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                        723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                        74E; 76O

               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               SYMVE        e1*2007/46*1953*.. 75 - 130 255/55R18C 116          11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 101; 11B; 11G;
               SYMWE        e1*2007/46*1935*..                                  26J; 27F; 54A       11H; 12A; 51A; 71A;
                                                                                                    723; 73C; 74D; 74E

               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2017-
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               SYN1E        e1*2007/46*1613*.. 75 - 130 255/55R18C 116          11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 101; 11B; 11G;
               SYN2E        e1*2007/46*1614*..                                  26J; 27F; 54A       11H; 12A; 51A; 71A;
               SZN1E        e1*2007/46*1619*..                                                      723; 73C; 74D; 74E
               SZN2E        e1*2007/46*1620*..
§22 55553*00




               Verkaufsbezeichnung:     T7 MULTIVAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ST           e1*2018/858*00018*.. 100 - 150 235/50R18 101        11A; 24J; 248; 26P      Frontantrieb; inkl.
                                                           245/45R18 100        11A; 245; 248           Hybrid;
                                                           245/50R18 100        11A; 241; 244; 246;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P                     12A; 51A; 71A; 723;
                                                            255/45R18 103       11A; 24J; 248; 26P      73C; 74D; 76O; 77E


               Auflagen
               101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
                    M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen
                    festgelegt sind.
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen z u lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 55553*00




                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 13
                      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügel s oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser is t die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§22 55553*00




                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1850kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 13
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
§22 55553*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAN
                      Fahrzeugtyp:     SYN2E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1627*..
                      Handelsbez.:     TGE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 55553*00




                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAN
                      Fahrzeugtyp:     SYN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1626*..
                      Handelsbez.:     TGE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     ST
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00018*..
                      Handelsbez.:     T7 MULTIVAN

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 320                  VA
                            26P                     x = 240              y = 270                  VA
§22 55553*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 13

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SZN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1619*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER MJ 2017-

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1613*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER MJ 2017-

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYMVE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1953*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYMWE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1935*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00497-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 55553
               zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: CA808
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 16.12.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYN2E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1614*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER MJ 2017-

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55553*00




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                   x300          y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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