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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50517 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054715 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ HA656
                             Hersteller                       Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                                       Seite 1 von 5

                             Auftraggeber                     Automotive Wheels Ltd.
                                                              A3 Saxon Place, Medway Valley Park
                                                              Rochester, Kent ME2 2NW
                                                              49 02 0021801

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                             Modell                           SuperMetal Hammer
                             Typ                              HA656
                             Radgröße                         6.5JX16 H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             LK120        HA656 6.5JX16 H2 LK120 /             5/120/65,1          60          1250   2300
                                          ohne Ring

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                       50517
§ 22 50517, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                SuperMetal
                             Radtyp und Ausführung            HA656
                             Radgröße                         6.5JX16 H2
                             Einpresstiefe                    ET (s.o.)
                             Herstelldatum                    Woche und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment       Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                                   (Nm)               (mm)
                             S01     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28       180                36,5            Serien-BFM
                             S02     Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28       200                36,5            Serien-BFM

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                       MAN
                                                              Volkswagen

                             Spurverbreiterung                innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50517 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054715 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ HA656
                             Hersteller                    Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                                 Seite 2 von 5

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             MAN TGE               103, 130      235/65R16C A10                                   A07 A14 A18
                             SYN1E                                                                                AHa F16 S02
                             e1*2007/46*1626*..
                             - nur Heckantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             MAN TGE               75,103,130    205/75R16C A13                                   A07 A14 A18
                             SYN1E                 75,103,130    235/65R16C A12                                   AFa F16 NoE
                             e1*2007/46*1626*..                                                                   S02
                             - nur Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             MAN TGE 4x4           103, 130      205/75R16C A11 R37                               A07 A14 A18
                             SYN1E                 103, 130      235/65R16C A10                                   A56 F16 S02
                             e1*2007/46*1626*..
                             - geschl. Aufbau
                             VW Amarok             90-132        205R16       R37 T04                             A07 A10 A14
                             2H, 2HS2              90-132        205R16C      R37                                 A18 A57 KOV
§ 22 50517, Erweiterung 01




                             e1*2007/46*0356*..;   90-132        215/80R16    R37 T03 T07                         X90 S01
                             e1*2007/46*0750*..    90-132        225/75R16    R37 T04 T08
                             - Pickup              90-132        235/70R16    R37 T06 T09
                             - ohne Radhaus-       90-132        235/75R16    R37
                               Verbreiterungen     90-132        245/70R16
                                                   90-132        245/70R16C
                             VW Amarok             90-132        205R16       R37 T04                             A07 A10 A14
                             2H, 2HS2              90-132        205R16C      R37                                 A18 A57 KMV
                             e1*2007/46*0356*..;   90-132        215/80R16    R37 T03 T07                         X90 S01
                             e1*2007/46*0750*..    90-132        225/75R16    R37 T04 T08
                             - Pickup              90-132        235/70R16    R37 T06 T09
                             - mit Radhaus-        90-132        235/75R16    R37
                               Verbreiterungen     90-132        245/70R16
                                                   90-132        245/70R16C
                             VW Crafter (II)       103, 130      235/65R16C   A10                                 A07 A14 A18
                             SY1NE                                                                                AHa F16 S02
                             e1*2007/46*1613*..
                             - nur Heckantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             VW Crafter (II)       75,103,130    205/75R16C A13                                   A07 A14 A18
                             SYN1E                 75,103,130    235/65R16C A12                                   AFa F16 NoE
                             e1*2007/46*1613*..                                                                   S02
                             - nur Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             VW Crafter (II)       103, 130      205/75R16C A11 R37                               A07 A14 A18
                             4Motion               103, 130      235/65R16C A10                                   A56 F16 S02
                             SY1NE
                             e1*2007/46*1613*..
                             - geschl. Aufbau

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50517 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054715 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ HA656
                             Hersteller                      Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                                       Seite 3 von 5
                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
§ 22 50517, Erweiterung 01




                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50517 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054715 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ HA656
                             Hersteller                     Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                                      Seite 4 von 5
                             A13     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§ 22 50517, Erweiterung 01




                             AFa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                             AHa    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55054715 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5JX16 H2 Typ HA656
                             Hersteller                      Automotive Wheels Ltd.

                                                                                                                       Seite 5 von 5
                             T06     Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T09     Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.
§ 22 50517, Erweiterung 01




                             X90    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 332mm an Achse1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 30. Oktober 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 16. November 2018




                             Wagner                                                                                  00306403.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim