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							               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 24.07.2024
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               Fahrzeughersteller                         : FORD
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               LK160               ET50 LK160                 ohne                        65,1                   1250      2320    07/23
                                   RG757501605T651
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54957*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 200 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Tourneo Custom / Transit Custom
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FAC          e11*2007/46*0676*.., 62 - 136 215/60R17C 104           5KK                      Frontantrieb;
                             e5*2007/46*1034*..            215/60R17C               5PM                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                           109/107
                                                           225/55R17 104            5KK                      51A; 71A; 721; 725;
                                                           225/55R17C               5PM                      73C; 74D
                                                           109/107
                                                           235/50R17 100            5KA; 51O
                                                           235/55R17 103            5LK; 51O
                                                           235/60R17C 118S          51O; 54A




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FAD          e11*2007/46*0801*.. 74 - 125 225/55R17 101          5KK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*1100*01;
               FCD           e1*2007/46*1100*..              225/55R17C         5PM                     nicht Fzg. mit
                                                             109/107
                                                             225/60R17 103      5LK; 54A                Zwillingsbereifung
                                                             235/55R17 103      5LK; 54A                Serie;
                                                             235/60R17 106      5NA; 54A                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             245/55R17 106      11A; 246; 5NA; 54A      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               FAD           e11*2007/46*0801*.. 74 - 136    235/55R17 103      5LK                     ab
                                                                                                        e1*2007/46*1100*01;
               FCD           e1*2007/46*1100*..              235/60R17C 117                             Geschl. Kasten
                                                                                                        (Serie); nicht Fzg.
                                                                                                        mit
                                                                                                        Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D
               FAD           e11*2007/46*0801*.., 74 - 136   235/65R17 108      5PA; 51N                ab
                                                                                                        e1*2007/46*1100*01;
                             e5*2007/46*1032*..                                                         nicht Fzg. mit
§22 54957*00




               FCD           e1*2007/46*1100*..                                                         Zwillingsbereifung
                                                                                                        Serie;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FCC          e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 215/60R17C 104          5KK                     Frontantrieb;
                                                        215/60R17C              5PM                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                        109/107
                                                        225/55R17 104           5KK                     51A; 71A; 721; 725;
                                                        225/55R17C              5PM                     73C; 74D
                                                        109/107
                                                        235/50R17 100           5KA; 51O
                                                        235/55R17 103           5LK; 51O
                                                        235/60R17C 118S         51O; 54A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 24.07.2024
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               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§22 54957*00




               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51N) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    235/65R16-Reifen ausgerüstet sind.
               51O) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                    235/50R18-Reifen ausgerüstet sind.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 24.07.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 4
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1750kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               5PM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2060kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54957*00




               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.