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							               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 24.07.2024
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               Fahrzeughersteller                         : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, VOLKSWAGEN
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7.5 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 55
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 130/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               LK130 6-Loch        ET55 LK130                 ohne                        84,1                   1250      2320    07/23
                                   RG757551306R841
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 54957*00




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm für Typ : 906 AC 30; 906 AC 35; 906 KA 30; 906 KA 35;
                                                            906AC35G; 906BA35; 906BB35
                                                            180 Nm ( Stahlradschrauben 240 Nm ) für Typ : FL3A4; FL3A5;
                                                            KL3A4; KL3A5
                Verkaufsbezeichnung:     Sprinter
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FL3A4        e1*2007/46*1761*..   70 - 110 235/60R17C 117           11A; 24J; 244            Frontantrieb;
                FL3A5        e1*2007/46*1763*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                KL3A4        e1*2007/46*1760*..                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                KL3A5        e1*2007/46*1762*..                                                              725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                    Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 24.07.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     SPRINTER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               906 AC       e1*2001/116*0353*.. 65 - 190        225/65R17 106       5NA                     nur Fzg.-Breite
               30                                               235/60R17 106       11A; 245; 5NA           1993mm; bis
               906 AC       e1*2001/116*0354*..                 235/60R17C 117      11A; 245                e1*2001/116*0354*20;
               35                                               235/65R17 104       11A; 245; 5MA           Van; Lkw geschl.
               906 KA       L765                                235/65R17 108       11A; 245; 5PA           Kasten; Heckantrieb;
               30                                                                                           nicht Fzg. mit
               906 KA       L766                                                                            Zwillingsbereifung
               35                                                                                           Serie;
               906AC35G     e1*2007/46*0569*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D
               906BA35        e1*2007/46*0300*..      84 - 140 235/60R17C 117                               ab
                                                                                                            e1*2007/46*0300*19;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D
               906BA35        e1*2007/46*0300*..      84 - 140 235/60R17C 117                               ab
                                                                                                            e1*2007/46*0300*14;
                                                                                                            bis
                                                                                                            e1*2007/46*0300*18;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
§22 54957*00




                                                                                                            725; 73C; 74D
               906BB35        e1*2007/46*0301*..      84 - 140 235/60R17C 117                               ab
                                                                                                            e1*2007/46*0301*16;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CRAFTER MJ 2006-2016
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               2EC1         e1*2001/116*0355*.. 65 - 190 225/65R17 106              5NA                     nur Fzg.-Breite
               2EC2         e1*2001/116*0356*..          235/60R17 106              11A; 245; 5NA           1993mm; Van; Lkw
               2EKE1        e1*2007/46*0513*..,          235/60R17C 117             11A; 245                geschl. Kasten;
                            L769                         235/65R17 104              11A; 245; 5MA           Heckantrieb; nicht
               2EKE2        e1*2007/46*0514*..,          235/65R17 108              11A; 245; 5PA           Fzg. mit
                              e1*2007/46*0515*..,                                                           Zwillingsbereifung
                              L770                                                                          Serie;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                 Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 24.07.2024
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                    Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                    der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 54957*00




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 24-00070-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54957
               zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: RG757
               Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 24.07.2024
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                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1800kg.
               5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugaus führungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1900kg.
               5PA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 2000kg.
               71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                    unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 54957*00




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.