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							                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                            DE-24932 Flensburg




                                             Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                          National Type Approval

                                ausgestellt von:

                                                           Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                         Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                                issued by:

                                                           Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
§22 53429*01, Korr. 01




                                of the following approval object

                                                   special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                         Genehmigungsnummer: 53429*01, Korr. 01
                         Approval number:

                         1.     Genehmigungsinhaber:
                                Holder of the approval:
                                Automotive Wheels B.V.
                                NL-1096AM Amsterdam

                         2.     Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                If applicable, name and address of representative:
                                Entfällt
                                Not applicable

                         3.     Typbezeichnung:
                                Type:
                                RO808
                                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                                           DE-24932 Flensburg



                                                                      2

                         Genehmigungsnummer: 53429*01, Korr. 01
                         Approval number:

                         4.     Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                Identification markings:
                                Hersteller oder Herstellerzeichen
                                Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                Felgengröße
                                Size of the wheel

                                Typ und die Ausführung
                                Type and version

                                Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                Date of manufacture (month and year)

                                Genehmigungszeichen
§22 53429*01, Korr. 01




                                Approval identification

                                Einpresstiefe
                                Inset/outset



                         5.     Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                Position of the identification markings:
                                An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                On the inside/outside of the wheel

                         6.     Zuständiger Technischer Dienst:
                                Responsible Technical Service:
                                TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                DE-80686 München

                         7.     Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                Date of test report issued by the Technical Service:
                                29.07.2024

                         8.     Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                Number of test report issued by that Technical Service:
                                24-00063-CX-GBM-00
                                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                                          DE-24932 Flensburg



                                                                    3

                         Genehmigungsnummer: 53429*01, Korr. 01
                         Approval number:

                         9.     Verwendungsbereich:
                                Range of application:
                                Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                gemäß:
                                The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                restricted to the application listed:

                                Anlage/n zum Prüfbericht
                                Annex/es of the test report
                                1-3

                                unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                conditions.
§22 53429*01, Korr. 01
                                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                                           DE-24932 Flensburg



                                                                     4

                         Genehmigungsnummer: 53429*01, Korr. 01
                         Approval number:

                         10.    Bemerkungen:
                                Remarks:
                                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                The indications given in the above mentioned test report including its
                                annexes shall apply.

                                Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                                einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
§22 53429*01, Korr. 01




                                Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                                sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                                Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                                VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                                National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                                proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                                or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                                2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                                to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

                                Neuerteilung der Genehmigung aufgrund des Brexit unter Beibehaltung der
                                Genehmigungsnummer.
                                New granting of the type approval because of the Brexit while maintaining the
                                approval number.

                                Berichtigung der Genehmigung
                                Correction of the approval
                                Mit dieser Berichtigung wird der Genehmigungsinhaber korrigiert.
                                In this correction the approval holder is corrected.

                         11.    Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                Siehe Prüfbericht
                                See test report

                         12.    Die Genehmigung 53429*01 genehmigt am 23.08.2024 wird berichtigt
                                Approval 53429*01 granted on 23.08.2024 is corrected
                                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                                           DE-24932 Flensburg



                                                                    5

                         Genehmigungsnummer: 53429*01, Korr. 01
                         Approval number:

                         13.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                Reason(s) for the extension (if applicable):
                                Entfällt
                                Not applicable

                         14.    Ort:         DE-24932 Flensburg
                                Place:

                         15.    Datum:       07.10.2024
                                Date:

                         16.    Unterschrift: Im Auftrag
                                Signature:
§22 53429*01, Korr. 01




                               Anlagen:
                               Enclosures:
                               Gemäß Inhaltsverzeichnis
                               According to index
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg



                                          Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                    Index to the information package


                         Nummer der Genehmigung: 53429*01, Korr. 01
                         Approval No.


                         Ausgabedatum:        23.08.2024                 letztes Änderungsdatum: 07.10.2024
                         Date of issue:                                  last date of amendment:


                               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                               Collateral clauses and instruction on right to appeal

                               Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                               Test report(s) No.:                                               Date
                               20-00354-CX-GBM-00                                                25.11.2020
                               24-00063-CX-GBM-00                                                29.07.2024
                               24-00063-CX-GBM-00                                                29.07.2024
§22 53429*01, Korr. 01




                               Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                               Information document No.:                                         Date
                               RO808                                                             24.09.2020
                               RO808                                                             04.07.2024

                               Liste der Änderungen:                                             Datum:
                               List of modifications:                                            Date
                               Entfällt
                               Not applicable

                               Liste der Korrekturen:                                            Datum:
                               List of corrections:                                              Date
                               Entfällt
                               Not applicable
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                           DE-24932 Flensburg




                         Nummer der Genehmigung: 53429*01, Korr. 01

                         - Anlage -

                         Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                         Nebenbestimmungen

                         Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                         schrift zu kennzeichnen.

                         Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                         KBA 53429

                         Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                         unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                         ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                         Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                         der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
§22 53429*01, Korr. 01




                         ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                         Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                         können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                         Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                         te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                         den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                         zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                         gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                         ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                         nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                         entspricht.

                         Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                         Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                         sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                         Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                         seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                         Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                         Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                         Rechtsbehelfsbelehrung

                         Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                         erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                         DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
                                                             DE-24932 Flensburg


                                                                        2
                         Approval No.: 53429*01, Korr. 01

                         - Attachment -

                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                         Collateral clauses

                         All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                         applied regulation.

                         The approval identification is as follows: - see German version -

                         The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                         documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                         the Kraftfahrt-Bundesamt.
                         Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                         one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                         the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                         Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
§22 53429*01, Korr. 01




                         ecuted.

                         The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                         with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                         issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                         violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                         signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                         ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                         The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                         from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                         the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                         taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                         dered access to the production and storage facilities.

                         The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                         mark rights of third parties are not affected with this approval.

                         Instruction on right to appeal

                         This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                         writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                         DE-24944 Flensburg.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.2. ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                    Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                   Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 1 von 1

                         Wuchtgewichte
                         Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
                         unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
                         Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
                         Allgemeine Reifenhinweise
                         Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
                         maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                         Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
                         maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

                         Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
                         maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
                         Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

                         Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
                         Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
                         Sturzwinkels zu beachten.
                         Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
                         bestätigen zu lassen.
§22 53429*01, Korr. 01




                         Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
                         Reifenfülldruck zu beachten ist.
                         Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
                         Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
                         unberührt.
                         Ersatzrad
                         Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
                         Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
                         Allgemeine Radhinweise
                         Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                                                                Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.3. ANLAGE: Technische Unterlagen                                 Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                  Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 1 von 1


                         Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


                         Bezeichnung             Zeichnungs-Nr.                                           Datum          Änderung Datum
                         01. Festigkeit          20-0604-A00-V 02                                         09.07.2024
                         02. Radbeschreibung     RO808                                                    04.07.2024
                         03. Radzeichnung (3     RO808-MW01G_8,0JX18 H2_SuperMetal_06                     04.03.2020     6        09.05.2024
                         Seiten)
                         04. Nabenkappe          PMCPASM-XX-DBK1                                          03.08.2020
§22 53429*01, Korr. 01




                                                               Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung                                        Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
                         Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
                         Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


                         Vorderachse
                         Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                         Zu Auflage 241 bzw. 245                 Zu Auflage 242 bzw. 246                      hinter der Radmitte
                                                                                                              Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53429*01, Korr. 01




                         Hinterachse
                         Bereich 30 Grad vor der Radmitte        Bereich 50 Grad hinter der Radmitte          Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
                         Zu Auflage 243 bzw. 247                 Zu Auflage 244 bzw. 248                      hinter der Radmitte
                                                                                                              Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                                                                 Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
                                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 6

                         Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                             Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                             Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                         LK120               RO808401205R651            ohne                        65,1                   1010      2327    07/20
                         LK120               RO808401205R651            ohne                        65,1                   1050      2235    07/20
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
§22 53429*01, Korr. 01




                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 160 Nm für Typ : 7L
                                                                      180 Nm für Typ : 2H; 2HS2; 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA;
                                                                      7J0
                          Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 190 245/60R18 105              5MK; 51J                 Nur Pickup (Serie);
                          2HS2         e1*2007/46*0750*..          255/55R18 109                                       Radhausverbreiterung
                                                                   255/60R18 112                                       ab Werk;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74D; 74E; 76O




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 2 von 6
                         Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, CALIFORNIA BEACH
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                         7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 235/50R18 101 VB0; 11A; 245; 248;              ab
                                                                                 27P; 5KK                         e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                                  ab
                                                                      245/45R18 100       5KA                     e1*2001/116*0289*25;
                                                                      255/45R18 103       VB0; 11A; 245; 248;     T6; ab
                                                                                          27P                     e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                                  Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                  (Serie);
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                                  77E

                         Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 VB0; 11A; 245; 248; ab
                                                                                 27P; 5KK            e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                     ab
§22 53429*01, Korr. 01




                                                                   245/45R18 100 5KA                 e1*2001/116*0289*25;
                                                                   255/45R18 103 VB0; 11A; 245; 248; T6; ab
                                                                                 27P                 e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                     Lkw geschl.Kasten
                                                                                                     (Serie);
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74D; 74E;
                                                                                                     77E

                         Verkaufsbezeichnung:     MULTIVAN-/-STARTLINE, CALIFORNIA-/-BEACH, BUSINESS, TRANSPORTER
                                                  FLEX;
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
                         7HM         e1*2001/116*0218*.. 62 - 128 255/45R18 99  VB0; 11A; 24J; 24M; T5 ab MJ 2003; T5 ab
                                                                                5JK                 MJ 2003; Nur bis
                                                         62 - 173 235/50R18 101 VB0; 11A; 24J; 24M; e1*2001/116*0289*10;
                                                                                5KK                 Allradantrieb;
                                                                  245/45R18 100 VB0; 5KA            Frontantrieb;
                                                                  255/45R18 103 VB0; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                    725; 73C; 74D

                         Verkaufsbezeichnung:     TOUAREG
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         7L           e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/60R18 107         11A; 24J; 24M           Nicht
                                                                    255/55R18 105         11A; 24J; 24M           Schlechtwegefahrwerk;
                                                                    265/55R18 108         11A; 24C; 24D           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74E




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 3 von 6
                         Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 235/50R18 101           VB0; 11A; 22P; 245;     bis
                                                                                          5KK                     e1*2007/46*0130*15;
                                                                      245/45R18 100       5KA                     T5; Lkw geschl.Kasten
                                                                      255/45R18 103       VB0; 11A; 22P; 245;     (Serie);
                                                                                          5LK                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74E
                         7J0           e1*2007/46*0130*..   62 - 150 235/50R18 101        VB0; 11A; 245; 248;     ab
                                                                                          27P; 5KK                e1*2007/46*0130*16;
                                                                                                                  ab
                                                                      245/45R18 100       5KA                     e1*2001/116*0289*25;
                                                                      255/45R18 103       VB0; 11A; 245; 248;     T6; ab
                                                                                          27P                     e1*2001/116*0220*36;
                                                                                                                  Lkw geschl.Kasten
                                                                                                                  (Serie);
                                                                                                                  Allradantrieb;
                                                                                                                  Frontantrieb;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 74E;
§22 53429*01, Korr. 01




                                                                                                                  77E

                         Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                         7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 235/50R18 101 VB0; 11A; 22P; 245;          Ab
                         7HMA         e1*2001/116*0289*..                        5KK                          e1*2001/116*0289*11;
                                                                   245/45R18 100 5KA                          Ab
                                                                   255/45R18 103 VB0; 11A; 22P; 245;          e1*2001/116*0220*20;
                                                                                 5LK                          bis
                                                                                                              e1*2001/116*0289*24;
                                                                                                              bis
                                                                                                              e1*2001/116*0220*35;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D
                         7HC           e1*2001/116*0220*.. 62 - 128   255/45R18 99        VB0; 11A; 24J; 24M; T5 ab MJ 2003; T5 ab
                         7HCA          e1*2001/116*0286*..                                5JK                 MJ 2003; Nur bis
                         7HK           L148                62 - 173   235/50R18 101       VB0; 11A; 24J; 24M; e1*2001/116*0289*10;
                         7HKX0         L148                                               5KK                 Allradantrieb;
                         7HMA          e1*2001/116*0289*..            245/45R18 100       VB0; 5KA            Frontantrieb;
                                                                      255/45R18 103       VB0; 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrz eugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 4 von 6
                               der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
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                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                              Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                              Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                              bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                                des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                              des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Rei fens), im oben
                              genannten Bereich abgedeckt sein.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                              hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                              Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                              gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                              Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                              abgedeckt sein.
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                         27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                              gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                              Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                              am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                         573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                              Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                              Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                              empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                              Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                         5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführunge n bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1550kg.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1750kg.
                         5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1850kg.
                         71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                              unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                              das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                              Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                              Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                              Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
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                         VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
                              (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
                              Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
                              Schiebetür zu prüfen.




                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         Fahrzeughersteller                         : FORD
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 160/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                             Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                             Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                         LK160               RO808451605T651            ohne                        65,1                   1050      2235    07/20
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 53429*01, Korr. 01




                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 200 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     Tourneo Custom / Transit Custom
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                          FAC          e11*2007/46*0676*.., 62 - 136 235/50R18 101  11A; 21B; 245; 246;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                       e5*2007/46*1034*..                           247; 248; 5KK; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                     245/45R18 100V 11A; 21B; 245; 246;                725; 73C; 74D
                                                                                    247; 248; 5KA

                          Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                          FCC          e1*2007/46*1005*.. 62 - 136 235/50R18 101              11A; 21B; 245; 246;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              247; 248; 5KK; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                          245/45R18 100V      11A; 21B; 245; 246;      725; 73C; 74D
                                                                                              247; 248; 5KA


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen



                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 2 von 3
                               Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                               es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                               wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 53429*01, Korr. 01




                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                              Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                         245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                              nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                              des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                              befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                              Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                              dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                              Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                              im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
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                         248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                              Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                              Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                              kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                              Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                              (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                              Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                              EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                              Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                              des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 53429*01, Korr. 01




                              werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                                 Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                    Seite: 1 von 3

                         Fahrzeughersteller                         : FORD
                         Raddaten:
                         Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
                         Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/6                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                         Technische Daten, Kurzfassung
                         Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                               och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                             Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                             Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                         LK120/6                                        ohne                        74,56                  1050      2235    03/24
                         Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                         Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                         Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                         von 50km hingewiesen werden.


                         Hinweis zum Verwendungsbereich:
                         Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                         zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
§22 53429*01, Korr. 01




                         (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                         Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                         Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad
                         Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                         Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 204 Nm
                          Verkaufsbezeichnung:     TOURNEO CUSTOM, TRANSIT CUSTOM
                          Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                          NXN          e5*2018/858*00191*.. 81 - 125 255/45R18 103 11A; 24J                            Van; Lkw
                                                                                                                       geschl.Kasten (Serie);
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb; nicht
                                                                                                                       Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                                       Wohn-/ Campingmobil
                                                                                                                       Serie ab Werk;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                       725; 73C; 74D; 76O




                                                           Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                             Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 2 von 3
                         Verkaufsbezeichnung:     TRANSIT CUSTOM
                         Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                         NRN          e5*2018/858*00192*.. 81 - 125 235/50R18     101     11A; 24J; 5KK           Van; Lkw
                                                                    235/55R18     104     11A; 24J; 5MA; 54A      geschl.Kasten (Serie);
                                                                    245/45R18     100     5KA                     Allradantrieb;
                                                                    255/45R18     103     11A; 24J; 5LK           Frontantrieb; nicht
                                                           85 - 125 235/55R18     104     NAX; 11A; 24J; 5MA      Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                                  Wohn-/ Campingmobil
                                                                                                                  Serie ab Werk;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76O
                         NRN           e5*2018/858*00192*.. 81 - 125   235/50R18 101      11A; 24J; 5KK           Van; Lkw
                                                                       235/55R18C         11A; 24J; 54A           geschl.Kasten (Serie);
                                                                       117/115
                                                                       245/45R18 100      5KA                     Allradantrieb;
                                                                       255/45R18 103      11A; 24J; 5LK           Frontantrieb; nicht
                                                                                                                  Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                                  Wohn-/ Campingmobil
                                                                                                                  Serie ab Werk;
                                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71A; 721;
§22 53429*01, Korr. 01




                                                                                                                  725; 73C; 74D; 76O


                         Auflagen
                         10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                              Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                              zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                              nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                              der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                              Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                              es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                              wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                         11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                              oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                              einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                              FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                              Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                              lassen.
                         11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                              Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                              ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                              den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.
                              Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von
                              der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                         11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                              sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                              Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehm igung oder ein
                              Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                              Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                              vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                              Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                         Gutachten 24-00063-CX-GBM-00
                         zur Erteilung der ABE 53429
                         zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: RO808
                         Antragsteller: Automotive Wheels B.V                              Stand: 29.07.2024
                         ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                             Seite: 3 von 3
                         11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                              erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                              Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                              nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                         12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                              Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                              Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                              aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                         24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                abgedeckt sein.
                         51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                              Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                              Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                              Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                         54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                              Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
§22 53429*01, Korr. 01




                              wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                              berücksichtigen.
                         5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1600kg.
                         5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1650kg.
                         5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1750kg.
                         5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                              Achslast von 1800kg.
                         71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                              unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                         721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                              außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                              Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                              Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                              Ventilherstellers zu beachten.
                         725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                              Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                         73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                         74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                         76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                              COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                              sind.
                         NAX) Die Verwendung dieser Reifengröße ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße
                              235/50R19C serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.



                                                        Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                          von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.