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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS2
Typ                               AS2-7017
Radgröße                          7,0Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                             kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                    tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X2           AS2-7017 X2 / Ø64 / Ø56,6              4/100/56,6          42          600    1995

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48848
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS2-7017 (s.o.)
Radgröße                          7,0Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                    26
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                    26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Punto               48-99         205/40R17   K1a K1b T80 T81 T84                 A01 A12 A16
199                      48-99         205/45R17   K1a K1b                             A18 Flh S02
e3*2001/116*0217*..,     48-99         215/40R17   K1c K2b K42 K56 T83 T87
e3*2001/116*0286*..,
e3*2007/46*0009*..,
e3*2007/46*0010*..
- Grande / Evo
Opel Adam                51-85         195/45R17                                       A12 A16 A18
S-D                      51-85         205/45R17                                       A58 Y84 S03
e1*2001/116*             51-85         215/40R17
0379*22-..               51-85         215/45R17
Opel Adam Rocks          51-85         205/45R17   M+S                                 A12 A16 A18
S-D                      51-85         215/40R17   M+S                                 A58 KMV Y84
e1*2001/116*             51-85         215/45R17                                       S03
0379*22-..
Opel Astra-F             42-55         205/40R17   A01 G21                             A12 A16 A18
Astra F-Lfw              42-55         205/40R17   X17                                 OP1 S02
F972
Opel Astra-F             40-110        205/40R17   A01 G21 T80                         A12 A16 A18
Astra-F, /-F-CC, T92     40-110        205/40R17   T80 X17                             OP1 S02
G065, F857,
e1*96/79*0074*..,
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         205/40R17                                       A12 A16 A18
A. F-Cabr.,T92/Conv                                                                    OP1 S02
G372,
e1*96/79*0076*..
Opel Astra-F Caravan     40-110        205/40R17   A01 G21 T80                         A12 A16 A18
A. F-Car., T92/Kom.      40-110        205/40R17   T80 X17                             OP1 S02
F854,
e1*96/79*0075*..,
e1*98/14*0075*..
Opel Astra-G             48-92         205/40R17   R37 T80 T81 T84                     A12 A16 A18
T98, T98/NB, T98V        48-92         205/45R17   R37 T84 T88                         Flh Mk1 Sth
e1*97/27,98/14*          48-92         215/40R17   A01 K56 T83 T85 T87                 S02
0086,0092,0101*..
Opel Astra-G             74-92         205/40R17   R37 T80 T84                         A12 A16 A18
T98C                     74-92         205/45R17   R37                                 Cbo Cpe Mk1
e1*98/14*0132*..         74-92         215/40R17   A01 K56 T83 T85 T87                 S02
- Coupé, Cabrio
Opel Astra-G Caravan     48-92         205/40R17   R37 T80 T81 T84                     A12 A16 A18
T98/Kombi, T98V          48-92         205/45R17   R37 T84 T88                         Car Mk1 S02
e1*97/27,                48-92         215/40R17   T83 T85 T87
98/14*0087*..,
e1*97/27*0092*..
Opel Corsa-C             43-92         195/40R17   K2b T81                             A01 A12 A16
Corsa-C                  43-92         205/40R17   G03 K2b K42 K45                     A18 Mk1 V17
e1*98/14*0148*..         43-92         215/35R17   K1b K2b K42 K45 T79 T83             S02




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-D          44-74         205/45R17                                          A12 A16 A18
S-D, S-D/Van          44-74         215/40R17                                          Flh S02
e1*2001/116*          44-74         215/45R17
0379*00-29;
e1*2007/46*
0505*00-07;
e50*2007/46*0055*..
Opel Meriva-A         51-92         205/40R17     T84                                  A12 A16 A18
X01Monocab            51-92         205/45R17     T84 T88                              S02
e1*2001/116*0215*..   51-92         215/40R17     A01 K2b K46 K56 T83 T85 T87
Opel Tigra-B          51,66,92      205/40R17     T80                                  A12 A16 A18
X-C/Roadster          51,66,92      205/45R17                                          S02
e11*2001/116*0227*.   51,66,92      205/45R17
                      51,66,92      215/35R17     T79 T83
                      51,66,92      215/40R17     A01 LK6
Opel Vectra-B         55-85         215/40R17                                          A12 A16 A18
J96                   60-85         215/45R17                                          OP1 S02
e1*93/81, 95/54,      60-85         225/45R17     A01 K2b K42 K56
98/14*0030*..
Opel Vectra-B Cara-   55-85         215/40R17     T85 T87                              A12 A16 A18
van                   55-85         215/45R17                                          OP1 S02
J96/Kombi             55-85         225/45R17     A01 K2b K42 K56
e1*95/54,
98/14*0044*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8

G21     Ist die Reifengröße 195/60R14 oder 195/55R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

Mk1    Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe an Achse 1 ist ein einwandfreier Sitz
der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken
das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

OP1       Das Sonderrad kann an Fahrzeugausführungen mit der erstmalig verbauten Antriebswellen-
schutzkappe (Fertigungsmonate ca. August 1995 bis März 1997) nicht verwendet werden. In diesem
Fall ist die Sonderradverwendung nur dann möglich, wenn die Antriebswellenschutzkappen entfernt
oder gegen die ab April 1997 verwendeten Schutzkappen (gleiche Opel-Teile-Nr. 90-498-501) ausge-
tauscht werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 195/40R17         215/35R17
Nr. 2 195/45R17         215/40R17
Nr. 3 205/40R17         225/35R17



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

         Vorderachse   Hinterachse Forts.)

Nr. 4    205/45R17     235/40R17
Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17     225/50R17
Nr. 7    215/40R17     245/35R17
Nr. 8    215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17     235/50R17
Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 15   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 16   235/50R17     255/45R17
Nr. 17   235/55R17     255/50R17
Nr. 18   235/60R17     255/55R17
Nr. 19   245/40R17     255/40R17, 275/35R17
Nr. 20   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
Nr. 21   255/45R17     285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X17      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/60R14
bzw. 195/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsan-
leitung).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Januar 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48848 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55030612 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ AS2-7017
Hersteller                   Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                  Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Januar 2015




Haasis                                                            00222815.DOC




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