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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48679 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS2
Typ                               AS2-7517
Radgröße                          7,5Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
W4           AS2-7517 W4 / Ø72,5 / Ø60,1            5/114,3/60,1       50        730    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48679
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS2-7517 (s.o.)
Radgröße                          7,5Jx17H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                   30
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                   -
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                    30
S05       Mutter M12x1,5 (D6sp)        Kegel 60°      110                   -
S06       Mutter M12x1,25 (D2sp)       Kegel 60°      90                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Fiat
                                  Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                          Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        205/50R17                                  A12 A16 A18
FY                        79-99,2        205/55R17                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        215/50R17                                  S01
                          79-99,2        225/45R17
                          79-99,2        235/45R17
Lexus GS 300/430          161-208        235/45R17                                  A11 A16 A18
S16                                                                                 B03 S03
e11*96/79, 98/14,
2001/116*0078*..
Suzuki SX4                66-99,2        205/50R17                                  A12 A16 A18
EY                        66-99,2        205/55R17                                  A58 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        215/50R17                                  S01
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        225/45R17
- ohne Radhaus-           66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        205/50R17                                  A12 A16 A18
EY                        66-99,2        205/55R17                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        215/50R17                                  S01
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        225/45R17
- mit Radhaus-            66-99,2        235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79,82,88       205/50R17                                  A12 A16 A18
GY                        79,82,88       205/55R17                                  A58 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       215/50R17                                  S06
e4*2007/46*0291*..        79,82,88       225/45R17
- ohne Radhaus-           79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79,82,88       205/50R17                                  A12 A16 A18
GY                        79,82,88       205/55R17                                  A57 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       215/50R17                                  S06
e4*2007/46*0291*..        79,82,88       225/45R17
- mit Radhaus-            79,82,88       235/45R17
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         205/50R17                                  A12 A16 A18
GY                        79, 88         215/45R17                                  A58 Lim V17
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/50R17   A01 G70 K1b K42                S06
- Limousine               79, 88         225/45R17
Suzuki Swift Sport (VI)   103            205/40R17                                  A12 A16 A18
AZ                        103            205/45R17   A01 G01                        A58 Flh S02
e4*2007/46*1205*..        103            215/40R17   A01 K1a
Suzuki Vitara             82-103         215/50R17                                  A12 A16 A18
LY                        82-103         215/55R17                                  A57 S04
e4*2007/46*0928*..        82-103         215/60R17   A01 G01
                          82-103         225/50R17
                          82-103         225/55R17   A01 G01
                          82-103         245/45R17




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48679 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota C-HR            72, 85        215/60R17                                           A12 A16 A18
AX1T(EU,M), -/TMG      72, 85        225/55R17                                           A57 MHy S05
e11*2007/46*3641*..;   72, 85        235/55R17
e13*2007/46*1765*..;
e6*2007/46*0264*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48679 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                    Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48679 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 6
K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48679 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55094311 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17H2 Typ AS2-7517
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 6 von 6
V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17         215/35R17
Nr. 2 195/45R17         215/40R17
Nr. 3 205/40R17         225/35R17
Nr. 4 205/45R17         235/40R17
Nr. 5 205/50R17         225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6 205/55R17         225/50R17
Nr. 7 215/40R17         245/35R17
Nr. 8 215/45R17         235/40R17, 245/40R17
Nr. 9 215/50R17         235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10 215/55R17        235/50R17
Nr. 11 225/45R17        245/40R17, 255/40R17
Nr. 12 225/50R17        245/45R17, 255/45R17
Nr. 13 225/55R17        245/50R17, 255/50R17
Nr. 14 235/45R17        255/40R17, 265/40R17
Nr. 15 235/50R17        255/45R17
Nr. 16 235/55R17        255/50R17
Nr. 17 235/60R17        255/55R17
Nr. 18 245/45R17        265/40R17, 275/40R17
Nr. 19 255/45R17        285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 22. Februar 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 22. Februar 2019




Wagner                                                                                 00310610.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim