GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Auftraggeber GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
Hans-Geiger-Str. 15
DE-67661 Kaiserslautern
QM-Nr. 49 02 0032303
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AS4
Typ AS4 - 6517
Radgröße 6.5Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
W4 AS4 - 6517 W4 / Ø72,5 / Ø60,1 5/114,3/60,1 32 690 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 53773
Herstellerzeichen TEC
Radtyp und Ausführung AS4 - 6517 (s.o.)
Radgröße 6.5Jx17H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
§22 53773*05
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - ZP 068
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - ZP 068
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BYD
Lexus
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BYD ATTO 2 65 (130) 215/60R17 A12 A18 A58
SC3E 65 (130) 225/55R17 A99 S02
e4*2018/858*00231*.. 65 (130) 235/55R17 A01 K1a K1b K2b K5w
- Elektro
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BYD ATTO 3 65 215/60R17 A90 A18 A58 A99
SC2E 65 225/55R17 A12 S02
e9*2018/858*11147*.. 65 235/55R17 A12
- Elektro
BYD Dolphin 35, 65 205/50R17 K1a K1b K2b K5w A01 A12 A18
EM2E, EM2E-1 A58 A99 Flh
e9*2018/858*11468*..; S02
e9*KS18/858*11459*..
- Elektro
Lexus UX 112, 127 215/60R17 A31 A18 A57 A99
ZA1(EU,M), -/TMG 112, 127 225/55R17 A01 A12 K6w MHy S01
e6*2007/46*0263*..; 112, 127 235/55R17 A01 A12 K1a K6b K6x
e13*2007/46*2005*..
Toyota Auris (I) 66-108 205/50R17 A12 A18 A99
E15J, E15UT.. Flh S01
e11*2001/116*0299*..;
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
§22 53773*05
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 66, 73, 85 205/50R17 A12 A18 A58
E15UT(a), E15UTN(a), - A99 Car F23
/TMG Flh KOV S01
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II) 82 - 97 205/50R17 A12 A18 A58
E15UT(a), E15UTN(a), - A99 Car F24
/TMG Flh KOV S01
e11*2001/116*
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..;
e13*2007/46*1718*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid(II) 73 205/50R17 A12 A18 A58
HE15U(a), -/TMG A99 Car F24
e11*2007/46* Flh KOV S01
0018*05-..;
e13*2007/46*1549*..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Avensis 82-112 205/55R17 A13 R37 A18 A99 Car
T27, /-MS1 82-112 215/50R17 A33 R37 Lim S01
e11*2001/116*0331*.; 82-112 215/55R17 A33
e11*2007/46*0236*.. 82-112 225/50R17 A01 A12 K1a K2b K4h K6e
- incl. Facelift 2012+2015
Toyota C-HR (I) 72-112 215/60R17 K1c K6w A01 A12 A18
AX1T(EU,M), -/TMG 72-112 225/55R17 K1c K2b K6b K6x A57 A99 MHy
e11*2007/46*3641*..; 72-112 235/55R17 K1c K2c K6b K6x S01
e13*2007/46*1765*..;
e6*2007/46*0264*..;
e6*2007/46*0338*..
Toyota C-HR (II) 72-112 215/60R17 A91 A18 A57 A99
AX2T(M), -/TGRE 72-112 225/60R17 A01 A12 G95 MpH S01
e6*2018/858*00294*..; 72-112 225/60R17 A12 R34
e13*2018/858*00573*.. 72-112 235/55R17 A12
Toyota Corolla (XI) 66, 73, 97 205/50R17 A12 A18 A58
E15EJ, -/TMG A99 F23 KOV
e11*2001/116* Lim S01
§22 53773*05
0304*09-..;
e13*2007/46*1910*..
- ab Modell 2014 (E18)
Toyota Corolla (XII) 72-97 205/50R17 A90 A18 A58 A99
ZE1EE(EU,M), -/TMG Lim NoP Z15
e6*2007/46*0316*..; S01
e13*2007/46*2013*..
- Limousine
- incl. Hybrid
Toyota Corolla (XII) 72,85 205/50R17 A90 A18 A58 A99
ZE1HE(EU,M), -/TMG Flh KOV NoP
e6*2007/46*0318*..; Z15 S01
e13*2007/46*2012*..
- Fließheck
- incl. Hybrid
Toyota Corolla (XII) 72,85 205/50R17 A90 A18 A58 A99
ZE1HE(EU,M), -/TMG Car KOV NoP
e6*2007/46*0318*..; Z15 S01
e13*2007/46*2012*..
- Touring Sports
- incl. Hybrid
Toyota Corolla Cross 72-112 215/60R17 A33 A18 A57 A99
Hybrid 72-112 225/55R17 A91 KMV S01
XG1TJ(JP,M), -/TGRE 72-112 235/55R17 A01 A12 K1a
e6*2018/858*00186*..;
e13*2018/858*00420*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Prius (V) PHEV 111 195/60R17 A12 A18 A58
XW6(M) 111 205/55R17 A01 K6w A99 Flh Z17
e6*2018/858*00260*.. 111 215/50R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y S01
- Plug-in Hybrid K8h
- 17 Zoll-Serienbereifung 111 215/55R17 A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y
K8h
Toyota Prius Plus 73 205/50R17 A12 A18 A99
XW4(a), XW3(a), -/TMG 73 205/55R17 Car Z16 S01
e11*2007/46*0157*..; 73 215/50R17
e11*2001/116*0264*;
e13*2007/46*1956*..;
e6*2007/46*0347*..
- Business, Comfort
Toyota RAV4 (IV) 91-112 225/65R17 A33 A18 A57 A99
XA3(a) 91-112 235/60R17 A91 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*09-13
- ab Modell 2013
§22 53773*05
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 225/65R17 A33 A18 A57 A99
XA3(a), -/TMG 105, 112 235/60R17 A91 LT3 S01
e6*2001/116*
0105*14-..;
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
§22 53773*05
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
Car Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, &).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G95 Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
§22 53773*05
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte
vollständig umzulegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 53773*05
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
Anschlag.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
Hersteller GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
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R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z16 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2025 in Lambsheim statt.
§22 53773*05
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 6. August 2025
Wagner 00452808.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim