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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                              Hans-Geiger-Str. 15
                                              DE-67661 Kaiserslautern
                                              QM-Nr. 49 02 0032303

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         AS4
               Typ                            AS4 - 6517
               Radgröße                       6.5Jx17H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                W4            AS4 - 6517 W4 / Ø72,5 / Ø60,1        5/114,3/60,1      32         690      2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53773
               Herstellerzeichen              TEC
               Radtyp und Ausführung          AS4 - 6517 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx17H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 53773*05




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)            (mm)
                S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          110             -             ZP 068
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°          120             -             ZP 068

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     BYD
                                              Lexus
                                              Toyota
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BYD ATTO 2                 65 (130)       215/60R17                                     A12 A18 A58
                SC3E                       65 (130)       225/55R17                                     A99 S02
                e4*2018/858*00231*..       65 (130)       235/55R17      A01 K1a K1b K2b K5w
                - Elektro




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 8
               Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BYD ATTO 3                 65             215/60R17       A90                           A18 A58 A99
               SC2E                       65             225/55R17       A12                           S02
               e9*2018/858*11147*..       65             235/55R17       A12
               - Elektro
               BYD Dolphin                35, 65         205/50R17       K1a K1b K2b K5w               A01 A12 A18
               EM2E, EM2E-1                                                                            A58 A99 Flh
               e9*2018/858*11468*..;                                                                   S02
               e9*KS18/858*11459*..
               - Elektro
               Lexus UX                   112, 127       215/60R17       A31                           A18 A57 A99
               ZA1(EU,M), -/TMG           112, 127       225/55R17       A01 A12 K6w                   MHy S01
               e6*2007/46*0263*..;        112, 127       235/55R17       A01 A12 K1a K6b K6x
               e13*2007/46*2005*..
               Toyota Auris (I)           66-108         205/50R17                                     A12 A18 A99
               E15J, E15UT..                                                                           Flh S01
               e11*2001/116*0299*..;
               0305*00-13;
               e11*2007/46*0167*..;
§22 53773*05




               0019*00-03
               - incl. Facelift 2010
               Toyota Auris (II)          66, 73, 85     205/50R17                                     A12 A18 A58
               E15UT(a), E15UTN(a), -                                                                  A99 Car F23
               /TMG                                                                                    Flh KOV S01
               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris (II)          82 - 97        205/50R17                                     A12 A18 A58
               E15UT(a), E15UTN(a), -                                                                  A99 Car F24
               /TMG                                                                                    Flh KOV S01
               e11*2001/116*
               0305*14-..;
               e11*2007/46*
               0019*04-..;
               e13*2007/46*1718*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015
               Toyota Auris Hybrid(II)    73             205/50R17                                     A12 A18 A58
               HE15U(a), -/TMG                                                                         A99 Car F24
               e11*2007/46*                                                                            Flh KOV S01
               0018*05-..;
               e13*2007/46*1549*..
               - ab Modell 2013 (E18)
               - incl. Facelift 2015



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Avensis               82-112       205/55R17       A13 R37                       A18 A99 Car
               T27, /-MS1                   82-112       215/50R17       A33 R37                       Lim S01
               e11*2001/116*0331*.;         82-112       215/55R17       A33
               e11*2007/46*0236*..          82-112       225/50R17       A01 A12 K1a K2b K4h K6e
               - incl. Facelift 2012+2015
               Toyota C-HR (I)              72-112       215/60R17       K1c K6w                       A01 A12 A18
               AX1T(EU,M), -/TMG            72-112       225/55R17       K1c K2b K6b K6x               A57 A99 MHy
               e11*2007/46*3641*..;         72-112       235/55R17       K1c K2c K6b K6x               S01
               e13*2007/46*1765*..;
               e6*2007/46*0264*..;
               e6*2007/46*0338*..
               Toyota C-HR (II)             72-112       215/60R17       A91                           A18 A57 A99
               AX2T(M), -/TGRE              72-112       225/60R17       A01 A12 G95                   MpH S01
               e6*2018/858*00294*..;        72-112       225/60R17       A12 R34
               e13*2018/858*00573*..        72-112       235/55R17       A12
               Toyota Corolla (XI)          66, 73, 97   205/50R17                                     A12 A18 A58
               E15EJ, -/TMG                                                                            A99 F23 KOV
               e11*2001/116*                                                                           Lim S01
§22 53773*05




               0304*09-..;
               e13*2007/46*1910*..
               - ab Modell 2014 (E18)
               Toyota Corolla (XII)         72-97        205/50R17       A90                           A18 A58 A99
               ZE1EE(EU,M), -/TMG                                                                      Lim NoP Z15
               e6*2007/46*0316*..;                                                                     S01
               e13*2007/46*2013*..
               - Limousine
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)         72,85        205/50R17       A90                           A18 A58 A99
               ZE1HE(EU,M), -/TMG                                                                      Flh KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;                                                                     Z15 S01
               e13*2007/46*2012*..
               - Fließheck
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla (XII)         72,85        205/50R17       A90                           A18 A58 A99
               ZE1HE(EU,M), -/TMG                                                                      Car KOV NoP
               e6*2007/46*0318*..;                                                                     Z15 S01
               e13*2007/46*2012*..
               - Touring Sports
               - incl. Hybrid
               Toyota Corolla Cross         72-112       215/60R17       A33                           A18 A57 A99
               Hybrid                       72-112       225/55R17       A91                           KMV S01
               XG1TJ(JP,M), -/TGRE          72-112       235/55R17       A01 A12 K1a
               e6*2018/858*00186*..;
               e13*2018/858*00420*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                          Seite 4 von 8
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Prius (V) PHEV       111            195/60R17                                     A12 A18 A58
               XW6(M)                      111            205/55R17      A01 K6w                        A99 Flh Z17
               e6*2018/858*00260*..        111            215/50R17      A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y    S01
               - Plug-in Hybrid                                          K8h
               - 17 Zoll-Serienbereifung   111            215/55R17      A01 K1c K2a K2b K4i K5w K6y
                                                                         K8h
               Toyota Prius Plus           73             205/50R17                                     A12 A18 A99
               XW4(a), XW3(a), -/TMG       73             205/55R17                                     Car Z16 S01
               e11*2007/46*0157*..;        73             215/50R17
               e11*2001/116*0264*;
               e13*2007/46*1956*..;
               e6*2007/46*0347*..
               - Business, Comfort
               Toyota RAV4 (IV)            91-112         225/65R17      A33                            A18 A57 A99
               XA3(a)                      91-112         235/60R17      A91                            LT3 S01
               e6*2001/116*
               0105*09-13
               - ab Modell 2013
§22 53773*05




               Toyota RAV4 (IV)            105, 112       225/65R17      A33                            A18 A57 A99
               XA3(a), -/TMG               105, 112       235/60R17      A91                            LT3 S01
               e6*2001/116*
               0105*14-..;
               e13*2007/46*1657*..
               - ab Facelift 2016

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 8
               270 km/h                -       85%      100%
               280 km/h                -       -        95%
               290 km/h                -       -        90%
               300 km/h                -       -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
§22 53773*05




               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 8
               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, &).

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G95      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 17 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
§22 53773*05




               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
               Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
               ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8
               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6e       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 53773*05




               K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LT3      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung mit
               225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu
               Anschlag.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R34     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17,
               225/55R18 oder 225/50R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53773 nach §22 StVZO

               Anlage 12 zum Prüfbericht Nr.55060921 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx17H2 Typ AS4 - 6517
               Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 8 von 8
               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               Z15       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z17       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. August 2025 in Lambsheim statt.
§22 53773*05




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 6. August 2025




               Wagner                                                                                  00452808.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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