GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Gewe Reifengroßhandel GmbH Hans Geiger Straße 15 D-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0160905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell AS4 Typ AS4-7517 Radgröße 7,5JX17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W4 AS4-7517 W4 / Ø72,5 / Ø60,1 5/114,3/60,1 50 730 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51017 Herstellerzeichen TEC Radtyp und Ausführung AS4-7517 (s.o.) Radgröße 7,5JX17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30 S05 Mutter M12x1,5 (D6sp) Kegel 60° 110 - S06 Mutter M12x1,25 (D2sp) Kegel 60° 90 - Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/50R17 A12 A16 A18 FY 79-99,2 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/50R17 S01 79-99,2 225/45R17 79-99,2 235/45R17 Lexus GS 300/430 161-208 235/45R17 A11 A16 A18 S16 B03 S03 e11*96/79, 98/14, 2001/116*0078*.. Suzuki S-Cross (II) 95 215/55R17 A12 A16 A18 JY 95 225/50R17 A57 F16 S01 e4*2007/46* 95 235/45R17 0779*14-.. 95 245/45R17 ab Modelljahr 2022 Suzuki Swift Sport (VI) 95, 103 205/40R17 A12 A16 A18 AZ 95, 103 205/45R17 A01 G01 A58 Flh S02 e4*2007/46*1205*.. 95, 103 215/40R17 A01 K1a Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A16 A18 EY 66-99,2 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S01 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - mit Radhaus- 66-99,2 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 66-99,2 205/50R17 A12 A16 A18 EY 66-99,2 205/55R17 A58 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/50R17 S01 e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 225/45R17 - ohne Radhaus- 66-99,2 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 205/50R17 A12 A16 A18 GY 79, 88 215/45R17 A58 Lim V17 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/50R17 A01 G70 K1b K42 S06 - Limousine 79, 88 225/45R17 Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A16 A18 GY 79,82,88 205/55R17 A57 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S06 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - mit Radhaus- 79,82,88 235/45R17 Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/50R17 A12 A16 A18 GY 79,82,88 205/55R17 A58 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; 79,82,88 215/50R17 S06 e4*2007/46*0291*.. 79,82,88 225/45R17 - ohne Radhaus- 79,82,88 235/45R17 Verbreiterungen Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Vitara 82-103 215/50R17 A12 A16 A18 LY 82-103 215/55R17 A57 S04 e4*2007/46*0928*.. 82-103 215/60R17 A01 G01 82-103 225/50R17 82-103 225/55R17 A01 G01 82-103 245/45R17 Toyota Camry Hybrid 131 215/50R17 A12 A16 A18 XV7 (EU,M), -/TMG 131 215/55R17 A58 Lim V17 e6*2007/46*0322*..; 131 225/50R17 S05 e13*2007/46*2046*.. 131 235/50R17 131 245/45R17 Toyota C-HR 72-112 215/60R17 A12 A16 A18 AX1T(EU,M), -/TMG 72-112 225/55R17 A57 MHy S05 e11*2007/46*3641*..; 72-112 235/55R17 e13*2007/46*1765*..; e6*2007/46*0264*..; e6*2007/46*0338*.. Toyota Corolla (XI) 66, 73, 97 215/45R17 T91 A12 A16 A18 E15EJ, -/TMG A58 F23 KOV e11*2001/116* Lim S03 0304*09-..; e13*2007/46*1910*.. - ab Modell 2014 (E18) Toyota Yaris Cross 68, 92 205/55R17 A91 A16 A18 A58 XPB1F(M,EUM), - 68, 92 215/55R17 A94 F23 Flh NoE /TGRE 68, 92 225/50R17 A12 NoP V17 S03 e6*2018/858*00013*..; 68, 92 235/50R17 A12 e13*2018/858*00156*. . Toyota Yaris Cross 68 205/55R17 A91 A16 A18 A56 AWD 68 205/60R17 A12 F24 Flh NoE XPB1F(M,EUM), - 68 215/55R17 A94 NoP S03 /TGRE 68 225/50R17 A12 e6*2018/858*00013*..; e13*2018/858*00156*. . Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 4 von 8 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 5 von 8 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A94 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 6 von 8 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 7 von 8 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Nr. 6 205/55R17 225/50R17 Nr. 7 215/40R17 245/35R17 Nr. 8 215/45R17 235/40R17, 245/40R17 Nr. 9 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17 Nr. 10 215/55R17 235/50R17 Nr. 11 225/45R17 245/40R17, 255/40R17 Nr. 12 225/50R17 245/45R17, 255/45R17 Nr. 13 225/55R17 245/50R17, 255/50R17 Nr. 14 235/45R17 255/40R17, 265/40R17 Nr. 15 235/50R17 255/45R17 Nr. 16 235/55R17 255/50R17 Nr. 17 235/60R17 255/55R17 Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17 Nr. 19 255/45R17 285/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 11. August 2022 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51017 nach §22 StVZO Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55060618 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ AS4-7517 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 8 von 8 Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 11. August 2022 Wagner 00395386.DOC JR-BW Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim