GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Gewe Reifengroßhandel GmbH Hans Geiger Straße 15 D-67661 Kaiserslautern QM-Nr. 49 02 0160905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell AS4 Typ AS4 - 8018 Radgröße 8,0JX18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) W3 AS4 - 8018 W3 / Ø72,5 / Ø66,6 5/112/66,6 35 730 2150 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51068 Herstellerzeichen TEC Radtyp und Ausführung AS4 - 8018 (s.o.) Radgröße 8,0JX18H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 27,6 S02 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 33 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller BMW Mini/BMW Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. BMW 1er-Reihe 80-110 215/45R18 K1c K2c K8z R37 A01 A12 A14 F1H 80-225 215/45R18 K1c K2c K8z M+S A18 A57 Flh e1*2007/46*2018*.. 80-225 225/40R18 K1c K2c K5b K6i K7b K8m V00 V18 S01 80-225 235/40R18 K1c K2c K5b K6i K7b K8m BMW 2er Active 100-115 225/50R18 K1c K2c K4i K6g A01 A12 A14 Tourer 100-115 235/45R18 K1a K1b K2b K4i A18 A58 BW4 U2AT 100-115 245/45R18 K1c K2c K4i K6g Flh NoE NoP e1*2018/858*00117*.. 100-115 255/45R18 K1c K2c K4i K5d K6g K8h V18 S02 BMW 2er Gran Coupe 85-110 215/45R18 K1c K2c K8z R37 A01 A12 A14 F2GC 85-225 215/45R18 K1c K2c K8z M+S A18 A57 Lim e1*2007/46*2064*.. 85-225 225/40R18 K1c K2c K5b K6i K7b K8m V00 V18 S01 85-225 235/40R18 K1c K2c K5b K6i K7b K8m BMW 4er Gran Coupé 120-210 225/50R18 A90 A14 A18 A57 G4C 120-210 235/45R18 A32 BW1 Lim NoE e1*2018/858*00122*.. 120-210 245/45R18 A91 NoP V18 VJ8 120-210 255/45R18 A12 Z17 S02 BMW X1 85-170 225/50R18 K1c K2c A01 A12 A14 UKL-L, F1X 85-170 235/45R18 K1c K2b A18 A57 NoP e1*2007/46* 85-170 235/50R18 G01 K1c K2c K6v S02 0371*19-..; 85-170 245/45R18 K1c K2c K6v e1*2007/46*1676*.. 85-170 255/45R18 K1c K2c K4i K6x BMW X1 Plug-in- 92 225/50R18 K1c K2c A01 A12 A14 Hybrid 92 235/45R18 K1c K2b A18 A56 S02 F1X 92 235/50R18 G01 K1c K2c K6v e1*2007/46*1676*.. 92 245/45R18 K1c K2c K6v BMW X2 85-170 225/50R18 K1c K2c K6v A01 A12 A14 F2X 85-170 235/45R18 K1a K2b K6v A18 A57 NoP e1*2007/46*1824*.. 85-170 235/50R18 K1c K2c K6v S02 85-170 245/45R18 K1c K2c K6v 85-170 255/45R18 K1c K2c K4i K5v K6x 85-225 225/50R18 K1c K2c K6v M+S 85-225 235/45R18 K1a K2b K6v M+S 85-225 235/50R18 K1c K2c K6v M+S 85-225 245/45R18 K1c K2c K6v M+S 85-225 255/45R18 K1c K2c K4i K5v K6x M+S BMW X2 Plug-in- 92 225/50R18 K1c K2c K6v A01 A12 A14 Hybrid 92 235/45R18 K1a K2b K6v A18 A56 S02 F2X 92 235/50R18 K1c K2c K6v e1*2007/46*1824*.. 92 245/45R18 K1c K2c K6v 92 255/45R18 K1c K2c K4i K5v K6x BMW X3 100-210 225/60R18 A10 142 A14 A18 A57 G3X 100-210 235/55R18 A10 144 NoP S02 e1*2007/46*1797*.. BMW X4 120-210 225/60R18 A10 142 A14 A18 A56 G4X 120-210 235/55R18 A10 144 NoP S02 e1*2007/46*1881*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mini Clubman JCW 170 215/40R18 K1c K2a K2b K6x M+S T89 A01 A12 A14 FMK 170 215/45R18 K1c K2a K2b K6x M+S A18 A56 Car e1*2007/46*1683*.. 170 225/40R18 K1c K2c K6x S02 - John Cooper Works Mini Clubman 75-110 215/40R18 A58 K1c K2a K2b K6x T85 T89 A01 A12 A14 One/Cooper ,/D,/S 75-110 215/45R18 A58 K1c K2a K2b K6x A18 Car S02 UKL-L, FMK 75-155 215/40R18 A57 K1c K2a K2b K6x M+S T85 T89 e1*2007/46* 75-155 215/45R18 A57 K1c K2a K2b K6x M+S 0371*19-.., 75-155 225/40R18 A57 K1c K2c K6x e1*2007/46*1683*.. Mini Countryman 75-155 225/50R18 K1a K1b K2b A01 A12 A14 FMX 75-155 235/45R18 K1a K1b K2b A18 A57 KMV e1*2007/46*1682*.. 75-155 245/45R18 K1a K1b K2b K4i K6w NoH S02 75-155 255/45R18 K1c K2b K4i K6w K8e Mini Countryman JCW 170 225/50R18 K1a K1b K2b A01 A12 A14 FMX 170 235/45R18 K1a K1b K2b A18 A56 KMV e1*2007/46*1682*.. 170 245/45R18 K1a K1b K2b K4i K6w S02 - John Cooper Works 170 255/45R18 K1c K2b K4i K6w K8e Mini Countryman SE 92,100 225/50R18 K1a K1b K2b A01 A12 A14 FMX 92,100 235/45R18 K1a K1b K2b A18 A56 KMV e1*2007/46*1682*.. 92,100 245/45R18 K1a K1b K2b K4i K6w S02 - Hybrid Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 4 von 9 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 142 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 144 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 5 von 9 A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1. BW4 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …). Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 6 von 9 K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K7b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 7 von 9 K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K8z An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter Radmitte um 5mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV"). NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 8 von 9 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 215/55R18 235/50R18 Nr. 6 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 7 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 8 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 9 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 10 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 11 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 12 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 285/35R18, 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VJ8 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 245/45R18 255/45R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z17 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2022 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51068 nach §22 StVZO Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55071318 (4. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,0JX18H2 Typ AS4 - 8018 Hersteller Gewe Reifengroßhandel GmbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. August 2022 Wagner 00395505.DOC JR-BW Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim