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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53575 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS5
Typ                               AS5-6516
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X2           AS5-6516 X2 / Ø64,0 / Ø56,1            4/100/56,1         38        600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53575
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS5-6516 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26
S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                   27,6
S03       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   27,6
S04       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Kia
                                  MG Rover
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53575 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                              A12 A14 A18
EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                    Flh S04
e11*98/14*
0173,0174,0188*..
Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                              A12 A14 A18
EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                    Flh S04
e11*98/14*
0158-0161,0189*..
Honda Civic (VII)       88-92         195/50R16   R37                              A12 A14 A18
Coupé                   88-92         205/50R16                                    Cpe S04
EM2
e6*98/14*0080*..
Honda Jazz (I)          57,61         195/45R16                                    A12 A14 A18
GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c                          S04
e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a              A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b              A18 S04
e6*2001/116*            66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0125, 0126, 0127,
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a              A01 A12 A14
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b              A18 S04
e6*2007/46*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
0010, 0011, 0013,
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz (III)        75, 96        185/55R16   K1c                              A01 A12 A14
GK                      75, 96        195/50R16   K1c                              A18 Flh KOV
e6*2007/46*0162*..                                                                 S04
- incl. Facelift 2018
Honda Jazz (IV)         72            185/55R16   K1c K2b                          A01 A12 A14
GR                      72            195/50R16   K1c K2b K5d                      A18 A58 Flh
e6*2007/46*0415*..                                                                 KOV S04
- Hybrid
Honda Jazz Crosstar     72            185/60R16   A31                              A14 A18 A58
(IV)                    72            195/55R16   A12                              Flh KMV S04
GR
e6*2007/46*0415*..
- Hybrid
Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                    A01 A12 A14
FB                      65-85         195/50R16   A01 K42                          A18 Flh Sth
e4*96/27*0024*..,       65-85         205/45R16   A01 K42                          S04
e4*98/14*0024*..
- Shuma I/II, Spectra




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53575 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                      A01 A12 A14
RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                          A18 B03 Npf
H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                      S04
e11*93/81,
2001/116*0016*..
Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16   R37                              A12 A14 A18
RT, T                   55-110        195/50R16   A01 K42 K46 R37                  B03 S04
H093,                   55-110        205/45R16   A01 K42 K46 K56
e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16   A01 K42 K46 K56 R09
e11*2001/116*0014*.
Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                    A12 A14 A18
Mini                    65-160        205/45R16   A01 K1a K2b                      Cbo Flh S02
e1*2001/116*            65-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
0231*08-..              65-85         195/50R16   R37
- ab MJ 2007
Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16   K2b M+S                          A01 A12 A14
Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16   K2b M+S                          A18 Car Cbo
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16   K2b                              Cpe Flh S03
e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16   K1a K1b K2b
e1*2007/46*             55-90         185/50R16   K2b
0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16   K2b
e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16   K2b
09,                     55-90         205/45R16   K2b
e24*2007/46*0023*..
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                    A12 A14 A18
R50, Mini               55-160        205/45R16   A01 K1a K2b                      Cbo Flh S01
e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16   A01 K1a K1b K2b K32
e1*2001/116*            55-85         195/50R16   R37
0231*00-07
- bis MJ 2006
Mitsubishi Carisma      66            195/45R16   K42 K56 T80                      A01 A12 A14
DAO                     66            205/45R16   K42 K56                          A18 B02 B03
e4*93/81*0005*..,                                                                  S04
e4*98/14*0005*..
Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16   K2b K6r                          A01 A12 A14
A00                     52, 59        195/45R16   G01 K2b K6r                      A18 Flh KOV
e1*2007/46*0951*..                                                                 S04
Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16   K6r K6w                          A01 A12 A14
Cross                   52, 59        195/45R16   G01 K6r K6w                      A18 Flh KMV
A00                                                                                S04
e1*2007/46*0951*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53575 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53575 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.


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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55044421 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ AS5-6516
Hersteller                      Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                   Seite 7 von 8
Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juli 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 8 von 8

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Juli 2021




Wagner                                                               00370979.DOC JR-BW




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