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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                        Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Gewe Reifengroßhandel GmbH
                                  Hans Geiger Straße 15
                                  D-67661 Kaiserslautern
                                  QM-Nr. 49 02 0160905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            AS5
Typ                               AS5-7017
Radgröße                          7Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
X2           AS5-7017 X2 / Ø64,0 / Ø57,1            4/100/57,1         38        600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        53576
Herstellerzeichen                 TEC
Radtyp und Ausführung             AS5-7017 (s.o.)
Radgröße                          7Jx17H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                   26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Seat
                                  Skoda
                                  Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Mii                44, 50, 55    195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17     K2b R03                               A18 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;                                                                      V17 S01
e13*2007/46*1183*..
Seat Mii electric       61            195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA                                                                                        A18 Flh S01
e13*2007/46*1168*..
Skoda Citigo            44, 50, 55    195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17     K2b R03                               A18 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;                                                                      V17 S01
e13*2007/46*1184*..
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV       61            195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA                                                                                        A18 Flh S01
e13*2007/46*1169*..
VW cross UP!            55, 66        195/40R17                                           A12 A14 A18
AA                      55, 66        215/35R17     A01 K2b R03                           Flh KMV V17
e13*2007/46*1167*..                                                                       S01
- incl. Facelift 2016
VW e-UP!                60,61         195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA, AAN                                                                                   A18 Flh S01
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW UP!                  44-66         195/40R17     K1a K2b                               A01 A12 A14
AA, AAN                 44-66         215/35R17     K2b R03                               A18 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;                                                                      Npf V17 S01
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 3 von 5

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                        Seite 4 von 5
K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    195/40R17       215/35R17
Nr. 2    195/45R17       215/40R17
Nr. 3    205/40R17       225/35R17
Nr. 4    205/45R17       235/40R17
Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17       225/50R17
Nr. 7    215/40R17       245/35R17
Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17       235/50R17
Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17       255/45R17
Nr. 16   235/55R17       255/50R17
Nr. 17   235/60R17       255/55R17
Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juli 2021 in Lambsheim statt.

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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     Gewe Reifengroßhandel GmbH

                                                                                          Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Juli 2021




Wagner                                                               00371485.DOC JR-BW




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