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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                Hans-Geiger-Str. 15
                                DE-67661 Kaiserslautern
                                QM-Nr. 49 02 0032303

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          AS5
Typ                             AS5-7017
Radgröße                        7Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
X2           AS5-7017 X2 / Ø64 / Ø57,1               4/100/57,1          38          600    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53576
Herstellerzeichen               TEC
Radtyp und Ausführung           AS5-7017 (s.o.)
Radgröße                        7Jx17H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01   Schraube M12x1,5                   Kegel 60°            110                     26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Seat
                                Skoda
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Mii                44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17   K2b R03                              A18 Flh NoE
e13*2007/46*1168*..;                                                                   V17 S01
e13*2007/46*1183*..
Seat Mii electric       61            195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA                      61            215/35R17   K2b R03                              A18 Flh V17
e13*2007/46*1168*..                                                                    S01
Skoda Citigo            44, 50, 55    195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA, AAN                 44, 50, 55    215/35R17   K2b R03                              A18 Flh NoE
e13*2007/46*1169*..;                                                                   V17 S01
e13*2007/46*1184*..
- incl. Facelift 2017
Skoda Citigo E IV       61            195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA                      61            215/35R17   K2b R03                              A18 Flh V17
e13*2007/46*1169*..                                                                    S01
- Elektro
VW cross UP!            55, 66        195/40R17                                        A12 A14 A18
AA                      55, 66        215/35R17   A01 K2b R03                          Flh KMV V17
e13*2007/46*1167*..                                                                    S01
- incl. Facelift 2016
VW e-UP!                60,61         195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA, AAN                 60,61         215/35R17   K2b R03                              A18 Flh V17
e13*2007/46*1167*..;                                                                   S01
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW UP!                  44-66         195/40R17   K1a K2b                              A01 A12 A14
AA, AAN                 44-66         215/35R17   K2b R03                              A18 Flh NoE
e13*2007/46*1167*..;                                                                   Npf V17 S01
e13*2007/46*1182*..
- incl. Facelift 2016
VW UP! GTI              85            195/40R17                                        A12 A14 A18
AA                      85            215/35R17   A01 K2b R03                          Flh NoE V17
e13*2007/46*1167*20-                                                                   S01
..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.




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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53576 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                       GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                    Seite 4 von 5
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    195/40R17       215/35R17
Nr. 2    195/45R17       215/40R17
Nr. 3    205/40R17       225/35R17
Nr. 4    205/45R17       235/40R17
Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17       225/50R17
Nr. 7    215/40R17       245/35R17
Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17       235/50R17
Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17       255/45R17
Nr. 16   235/55R17       255/50R17
Nr. 17   235/60R17       255/55R17
Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17       285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.


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Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55021521 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ AS5-7017
Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                      Seite 5 von 5
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2023 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. Juli 2023




Wagner                                                               00413227.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim